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Antrag der CDU/UWA im Stadtparlament - Stellungnahme des KreisesBauaufsicht künftig wieder in Alsfelds Hand?

ALSFELD/VOGELSBERG (akr/ls). Ende 2009 gab Alsfeld die Bauaufsicht an den Vogelsbergkreis ab. Jetzt wollen CDU und UWA in einem gemeinsamen Antrag, dass die Stadt prüft, inwieweit es sinnvoll und machbar ist, die Bauaufsicht wieder in städtische Hände zu holen. Der Vogelsbergkreis selbst zeigt sich überrascht.

Die Bauaufsicht überwacht Bauarbeiten, sagt wie gebaut werden darf und wie nicht. Diese Kompetenzen gab Alsfeld Ende 2009 an den Vogelsbergkreis ab. Wird sich das bald ändern? Wird die Bauaufsicht künftig wieder in die Zuständigkeit der Stadt integriert werden? Darum dreht sich jedenfalls ein gemeinsamer Antrag der CDU/UWA.

„Dank der zunehmenden finanziellen und wirtschaftlichen Konsolidierung der Stadt belebt sich sowohl die städtische als auch die private Bautätigkeit. Großprojekte, wie Feuerwehrneubau, Sanierung Erlenbad und Stadtmuseum, Neugestaltung von Markt- und Kirchplatz sowie die geplanten Baumaßnahmen im Rahmen der städtischen und privaten Bauvorhaben zu ISEK und IKEK eröffneten und eröffnen möglicherweise ein mehr als ausreichendes Arbeitsfeld für eine Wiederaufnahme der Bauaufsicht in eigener Zuständigkeit und eigener Kompetenz“, heißt es in dem Antrag.

Doch wenn die Bauaufsicht für städtische und private Baumaßnahmen künftig wieder in städtische Hände soll, müssen laut Antrag zunächst einige Fragen geklärt werden, denn sonst fehle der Überlegung „die nötige Substanz und Grundlage“. Im Sinne dieser Vorüberlegungen sei es aus Sicht der Stadt zwingend notwendig zu eruieren, mit welchem Personaleinsatz kalkuliert werde, über welche Qualifikationen das benötigte Personal verfügen muss sowie welche Aufgabenfelder zukünftig abgedeckt werden müssen, sollte die Bauaufsicht tatsächlich zurückgeholt werden.

Zudem wäre es laut Antrag erforderlich, Kosten und Erträge des Kreisbauamtes, die Überwachung der Bauprojekte in Alsfeld der Jahre 2010 bis 2021 betreffend, gegenüberzustellen. Antworten soll der Kreisausschuss liefern.

Ziel: Projekte sollen effizient, zeitnah und ressourcenschonend vorangebracht werden

Begründet wird der Antrag seitens der Koalitionspartner auf Rückfrage von OL mit Effizienz und einer termingerechten Abarbeitung. „Gerade im Hinblick auf viele anstehende Sanierungen im Altstadtbereich wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, wenn die Wege zwischen Bürgern und Behörde kurz sind, um Projekte damit effizient, zeitnah und ressourcenschonend voranzubringen“, erklärt der stellvertretende CDU-Fraktionschef Frank Jungk und wird dahingehend vom UWA-Vorsitzenden Dieter Welker bestärkt.

Insbesondere bei zukünftig anstehenden Projekte im Rahmen von ISEK, IKEK und der Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen erscheine es „durchaus prüfenswert, ob wir mit einer eigenen Bauaufsicht nicht besser aufgestellt sind“.

Bei Sanierungen im Kernbereich der historischen Altstadt müssten im bislang im Dreiecksverhältnis zwischen Bürger, Stadt und Kreis Absprachen getroffen werden. „Der einfache Weg: Bürger – Stadt erscheint uns geeigneter und bürgerfreundlicher“, erklärt Welker. Es handele sich zunächst erst einmal um einen Antrag zur Beantwortung von offenen Fragen, die ein deutlicheres Bild über den Status Quo schaffen würden, erst danach, so betont es Welker, kann geprüft werden, ob die Stadt den nächsten Schritt gehen oder die Idee fallen lassen soll.

Vogelsbergkreis: Antrag kommt „überraschend“

Der Vogelsbergkreis selbst zeigt sich überrascht über den Antrag der Alsfelder Politiker.  Aus dem Antrag werde nicht deutlich, warum man entsprechende Überlegungen zum jetzigen Zeitpunkt anstößt, zumal die in der Antragsbegründung genannten Großprojekte wie zum Beispiel der Neubau des Feuerwehrstützpunktes oder die Sanierung des Museums bereits abgeschlossen beziehungsweise weit fortgeschritten sind, nehmen Landrat Manfred Görig und Erster Kreisbeigeordneter Jens Mischak Stellung gemeinsam Stellung.

Dass es bei diesen Projekten Kritik oder Unzufriedenheiten mit der Bauaufsicht des Landkreises gegeben habe sei nicht bekannt. Die Bauaufsicht sei personell und sachlich bestens aufgestellt und für die 19 Kommunen des Landkreises gerüstet, so Görig und Mischak.

„Wir sind auch deswegen verwundert, weil es in den letzten zehn Jahren zahlreiche Initiativen auch innerhalb des Vogelsbergkreises für mehr interkommunale Zusammenarbeit gegeben hat“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dieser Antrag habe nun eine entgegengesetzte Stoßrichtung; es gehe gerade nicht um Bündelung und Zusammenführung von Aufgaben.

Der Kreis gehe auch nicht davon aus, dass Doppelstrukturen in derart kleinen Einheiten wirklich Sinn machen und zu einer besseren Qualität der fachlichen Arbeit führen. In Hessen gebe es ohnehin nur noch drei Kommunen, denen die Bauaufsicht übertragen wurde. Diese seien allesamt nahezu doppelt so groß wie Alsfeld (Bad Hersfeld rund 30.000 Einwohner, Limburg rund 34.000 Einwohner und Oberursel rund 43.000 Einwohner). „Vor diesem Hintergrund muss die Stadt Alsfeld gut überlegen, ob sie diese zusätzlichen Aufgaben in finanziell nach wie vor schwierigen Zeiten übernehmen will.“

Welker widerspricht: Kein Problem, lediglich Vereinfachung

„Wir sprechen nicht von Problemen mit dem Kreis, sondern von einer Vereinfachung für uns Alsfelder“, erklärt UWA-Stadtverordneter Dieter Welker darauf. Es gehe, stellt Jungk klar, mitnichten darum irgendjemanden „nicht reinreden lassen zu wollen“, sondern vielmehr stehe hier die effiziente und termingerechte Abarbeitung Alsfelder Projekte im Vordergrund.

„Sicher ist eine interkommunale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Bündelung von Aufgabenbereichen sinnvoll. Aber nicht an jeder Stelle“, nimmt Jungk Stellung zur Aussage des Kreises. Gerade im Baurecht, insbesondere in der historischen Altstadt, komme es auf örtliche Kenntnis und vor allem Bürgernähe an. Die Beratung der Bürger und die darauf folgende Genehmigungsphase könnte so aus einer Hand kommen.

Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule kann die Zurückhaltung des Kreises nachvollziehen, denn keine Behörde gebe gerne Zuständigkeiten ab – allerdings, so sagt er, sei die Einwohnerzahl mit der der Kreis argumentiert nicht hinreichend um das Ansinnen zurückzuweisen. Aus seiner Sicht mache es immer Sinn zu prüfen, ob örtliche Angelegenheiten auch vor Ort bearbeitet werden können – oder eben nicht. Genau das zu eruieren sei der Prüfauftrag, der an den Magistrat gestellt werden soll. „Es könnte ja durchaus herauskommen, dass bei den heutigen Rahmenbedingungen eine Rückverlagerung der Bauaufsicht auf die Stadt Alsfeld keinen Sinn macht. Daher sind Daten und Zahlen wichtig“, sagt der Bürgermeister.

Von 2004 bis zum 31. Dezember 2009 sei die Bauaufsicht und Untere Denkmalbehörde bei der Stadt Alsfeld angesiedelt gewesen. „Die Leitungsperson war personenidentisch mit der heutigen Leitungsperson im Kreis, sodass die Arbeit des Alsfelder Bauamtes der Qualität eines Kreisbauamtes in nichts nachstand“, erklärt Paule.

Paule: Aufgabenerweiterung auf den ersten Blick nicht abwegig

Die Situation derzeit sei für manche Bürger allerdings verwirrend, da Bebauungsplan und Altstadtsatzung von der Stadt gemacht werden, die Genehmigungsbehörde aber beim Kreis sei. Gleiches gelte auch für Förderprogramme wie Dorfentwicklung (IKEK), Altstadtsanierung (ISEK) und Fachwerkrichtlinie. Das heißt eine Sanierungsberatung erfolgt durch oder im Auftrag des Stadtbauamtes, die Genehmigungsbehörde ist aber das Kreisbauamt.

„Genau diese Überlegungen haben 2004 zur Übertragung der Bauaufsicht an die Stadt Alsfeld geführt. Für die Bürger bedeutet es kurze Wege“, macht Paule deutlich. Eine Stadt wie Alsfeld mit ihrem historischen Stadtkern und 16 Stadtteilen müsse ohnehin eine „überproportional große Kapazität an Personal“ für das Stadtbauamt vorhalten. Eine Aufgabenerweiterung und den Punkt Bauaufsicht und Denkmalschutz sei daher zumindest nicht auf den ersten Blick abwegig.

Ob sich die Stadt dadurch die „Oberhand“ über Großprojekte sichere? „Ein im Sinne von Transparenz und Bürgernähe nachvollziehbares Ziel“, sagt Paule, denn dann würden Angelegenheiten, die die Stadt betreffen, auch in der Stadt entschiede werden. Ob ein mögliches Votum von Stadt und Verwaltung pro oder contra ausfällt, könne man noch nicht sagen. „Dem müssen, falls wir beauftragt werden, erst die einschlägigen Prüfungen vorausgehen.“

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