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An diesem Montag vor dem Gießener LandgerichtUnbekannte A49-Aktivistin: Berufungsverfahren gestartet

ALSFELD/GIEßEN (ol). Im Juni vergangenen Jahres wurde die unbekannte A49-Aktivistin „Ella“ vor dem Alsfelder Amtsgericht zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Die Verteidigung und Staatsanwaltschaft legten nach dem Urteil Berufung ein. Seit diesem Montag wird der Fall der unbekannten Baumbesetzerin neu aufgerollt, denn das Berufungsverfahren vor dem Gießener Landgericht hat begonnen.

Am 26. November 2020 wurde die Aktivistin „Ella“ im Camp „Nirgendwo“ im Dannenröder Wald geräumt. Die Angeklagte soll, als diese sich in 15 Metern auf einer Seiltraverse befand, einem SEK-Beamten mit ihren Wanderschuhen mehrfach gezielt ins Gesicht getreten haben, sowie einmal gegen den Kopf. Einem weiteren Beamten soll sie ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben, hieß es unter anderem in der Anklageschrift.

„Ella“ habe bei beiden Beamten zumindest billigend in Kauf genommen, dass diese hätten zu Boden stürzen und sich so lebensgefährliche Verletzungen hätten zuziehen können. Die Angeklagte, die ihre Identität noch immer für sich behält, äußerte sich während des Prozesses am Alsfelder Amtsgericht nicht zu den Vorwürfen, gab jedoch eher politisch ausgerichtete Erklärungen ab.

Zwei Jahre und drei Monate Haft für A49-Aktivistin

Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten forderte, plädierte die Verteidigung auf Freispruch. Das Gericht verurteilte die unbekannte Aktivistin schließlich wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte in zwei Fällen, davon einmal in einem besonders schweren Fall in Tateinheit jeweils mit Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und drei Monaten Haft. Im Gerichtssaal sorgte das Urteil für so große Empörung, dass die Urteilsverkündung wegen der Unruhe unterbrochen werden musste.

Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Berufung ein. An diesem Montag hat das Berufungsverfahren vor dem Gießener Landgericht begonnen. Bis Anfang März sind Verhandlungstermine geplant.

Ein Gedanke zu “Unbekannte A49-Aktivistin: Berufungsverfahren gestartet

  1. Es war ein Fehler, das eigene Leben zu riskieren für eine Dorfbevölkerung, die genauso Auto fährt und in Urlaub fliegt wie alle anderen auch. Man sollte sich nie vor den Karren anderer spannen lassen.

    Was dort oben passiert ist, hat sie selbst zu verantworten. Aber warum extra lange in den Knast gehen? Ich kann mir nicht vorstellen, dass unsere Justiz Identitätsverschleierung mit Haftverkürzung belohnt.

    Wenn die Revision überhaupt einen Sinn machen soll, dann sollte sich die Frau einsichtig zeigen und ihre Identität dem Gericht offenbaren.

    Außerdem sollte sie sich einen anderen Anwalt suchen. Ich hatte nicht den Eindruck, dass er die Interessen seiner Mandantin vertritt.

    Manchmal ist es auch gut, wenn man sich von falschen Freunden trennt.

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