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Anteil der Omikron-Fälle beträgt inzwischen 70 bis 75 Prozent - Kein Alkoholverbot oder Maskenpflicht in der FußgängerzoneVogelsbergkreis bald ein „Hotspot“?

VOGELSBERG (akr/ol). Der Vogelsberg hat an diesem Freitag erstmal den Schwellenwert von 350 überschritten. Der Kreis ist also nicht mehr weit davon entfernt, ein „Corona-Hotspot“ zu werden. Was das für den Vogelsberg bedeutet und warum keine Allgemeinverfügung erlassen wird.

Die Zahlen steigern immer weiter: 74 Corona-Neuinfektionen meldet das Gesundheitsamt des Vogelsbergkreises an diesem Freitag. „Wir haben ein weit verbreitetes Infektionsgeschehen in Schulen, Kitas, im privaten Umfeld, in allen Bereichen“, teilt die Pressestelle des Vogelsbergkreises auf Nachfrage von Oberhessen-live mit. Der Anteil der Omikron-Fälle beträgt inzwischen 70 bis 75 Prozent.

Mit den insgesamt 74 neuen Corona-Fällen steigt auch die Inzidenz im Vogelsberg auf 359,2. Sie überschreitet also erstmal den Hotspot-Schwellenwert von 350. Sobald die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, gelten ab dem nächsten Tag automatisch die strengeren Regelungen per Landesverordnung.

Konkret bedeutet das: In den Innenbereichen der Gastronomie, für touristische Übernachtungen sowie für alle Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich – darunter auch Kino, Sportplatz, Theater und Fitnessstudios – gilt 2G-Plus, draußen 2G. Geimpfte und Genesene müssen bei 2G-Plus also einen aktuellen, negativen Corona-Test vorlegen. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die bereits ihre dritte Impfung erhalten haben.

Eine weitere Hotspot-Einschränkung: Prostitutionsstätten müssen schließen. Die Kommunen können zusätzlich noch darüber entscheiden, ob an belebten Orten und Plätzen ein Alkoholverbot geben wird, oder ob sie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen einführen werden. Im Vogelsbergkreis wird es aber beides nicht geben.

„Der Vogelsbergkreis wird keine Allgemeinverfügung erlassen. In unseren Fußgängerzonen herrscht kein so dichtes Gedränge wie in Großstädten, bei uns ist alles überschaubarer, die Abstände können gewahrt werden. Von daher sehen wir keine Notwendigkeit, im Freien eine Maske tragen zu müssen“, erklärt das Kreishaus.

Belebte Orte und Plätze, an denen es zu Menschenansammlungen kommt und für die daher ein Alkoholverbot ausgesprochen werden müsste, gibt es aus Sicht des Vogelsbergkreises nicht. „Es gibt gastronomische Betriebe in den Innenstädten, die beispielsweise einen Glühwein to go anbieten, das ist auch erlaubt.“

Eine Übersicht der Hotspot-Kreise in Hessen gibt es hier.

2 Gedanken zu “Vogelsbergkreis bald ein „Hotspot“?

  1. Leute,Leute was für Regeln. Versteht das noch einer.Alsfeld Lauterbach und noch andere Städtchen haben also keine Fuß gängerzohne. Also kaum Menschen. Corona bleibt vor den Städtchen stehen. Aha,das sollte man wissen. Wo soll das noch enden. Ich verstehe die Welt nicht mehr.Unglaublich.

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