Aus Mangel an Beweisen: A49-Gegnerin von Vorwürfen freigesprochen
Wieder musste sich eine A49-Gegnerin vor dem Alsfelder Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch. Die Angeklagte wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
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