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Das sagen Gastronomen zur geplanten 2G-Plus-RegelVogelsberger Restaurants befürchten Kundeneinbußen und Existenzängste

VOGELSBERG (lmb). Beim jüngsten Corona-Gipfel wurden im Kampf gegen die Omikron-Variante neue Regeln beschlossen. Künftig brauchen Geimpfte und Genesene voraussichtlich noch einen zusätzlichen Negativ-Test, wenn sie in Restaurants, Cafés oder Kneipen wollen. Drei Vogelsberger Gastronomen zu den neuen Herausforderungen, befürchtete Kundeneinbußen, Existenzängsten und Kontrollschwierigkeiten.

Die Coronazahlen steigen an, die Politik hat gehandelt: Beim jüngsten Corona-Gipfel wurden neue Maßnahmen beschlossen: Möglichst flächendeckend soll 2G-Plus in Gastronomie, Cafés und Kneipen umgesetzt werden – sprich: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene und auch nur dann, wenn sie einen negativen Schnelltest vorweisen können, der nicht älter als 24 Stunden ist. Kinder, Jugendliche bis 16 Jahren und Geboosterte sind davon ausgenommen.

Für Hessen ist die Regelung nicht ganz neu, sie galt so nämlich schon seit Dezember als verschärfte Maßnahmen in Hotspot-Gebieten mit einer hohen Inzidenz. Zu einem solchen Hotspot gehörte der Vogelsberg seither nicht, die geplanten 2G-Plus-Regeln stellen sie vor neue Herausforderungen, wie drei Vogelsberger Gastronomen im Gespräch mit OL erzählen.

Christine Gärtner vom Landhotel Gärtner in Flesungen

Im Landhotel Gärtner führen die Regeln zu vermehrten Schwierigkeiten. Das in der Gemeinde Mücke liegende Hotel ist gleichzeitig auch Restaurant und wäre deshalb natürlich auch von den neuen Regeln betroffen. Inhaberin Christine Gärtner erzählt, dass in diesen Zeiten generell wenige Kunden kämen. Durch 2G-Plus würden die Einschränkungen noch größer. „Wir bleiben zwar geöffnet, unsere Mitarbeiter sind allerdings alle in Kurzarbeit“, erzählt Gärtner.

Auch Spontanbesuche, die einen Großteil der Kundschaft ausmachen, würden jetzt vermutlich wegfallen. Es gebe zwar noch vereinzelt Reservierungen von denjenigen, die schon geboostert seien, der Großteil der Kundschaft habe jedoch keine Lust, sich extra testen zu lassen, vermutet die Gastwirtin. Um als Gastronomie selbstständig testen zu können, würden eine zertifizierte Person, ein extra Raum und zudem noch 15 Minuten Wartezeit bis zum Testergebnis benötigt werden, ehe die Gäste in das Restaurant könnten.

Die Kontrollen der Tests würden den Aufwand jetzt schon vergrößern, mit 2G-Plus würde der Aufwand nochmal steigen. Generell sei das Landhotel für mehr Gäste ausgelegt und somit sei es eine Herausforderung, allein die Fixkosten decken zu können.

Thorben Laas von der Berghütte Hoherodskopfklause in Schotten

Die Berghütte Hoherodskopfklause hat ähnliche Probleme. „Dank Corona sind die Besuchszahlen ohnehin schon eingebrochen, durch 2G-Plus rechnen wir im Lokal mit weiteren Kundeneinbußen, um schätzungsweise 40 Prozent“, äußert sich Thorben Laas, der seit 1998 der verantwortliche Restaurantleiter der Hoherodskopfklause ist, besorgt.

Von Kurzarbeit sei bis jetzt zum Glück nicht die Rede gewesen, das könne sich allerdings schnell ändern, man müsse momentan von Woche zu Woche planen, betont er. Auf dem Hoherodskopf sei der Kundenandrang auch immer wetterabhängig. Aufgrund dessen setzt der Gastronom nun vor allem auf den zugehörigen Kiosk. Dieser findet gerade in der aktuellen Lage großen Anklang. Zum Problem wird allerdings, dass aufgrund von Corona einiges an Personal abgesprungen ist. „Es wird dringend Personal gesucht“, sagt Laas.

Izmet Kelmendi vom Kartoffelsack in Alsfeld

Izet Kelmendi, der neue Inhaber vom Kartoffelsack, kehrt gerade aus seinem Winterurlaub zurück und steht in seiner noch leeren Wirtschaft. Auch er befürchtet, dass durch 2G-Plus die Kundschaft ausbleiben könnte. Kelmendi eröffnete im Juli, mitten in einer von Corona-geprägten Zeit. Doch er blieb allzeit optimistisch: „Die Angst ist da, aber man muss immer hoffen, dass es besser wird.“ Um seine Einnahmen etwas zu unterstützen, betreibt er noch bis Ende Februar einen Glühweinstand vor dem Restaurant.

Izet Kelmendi in seinem Glühweinstand. Foto: lmb

Kelmendi ist überzeugt, dass es im Frühling besser wird, wenn er auch aktuell mit den Bestimmungen zu kämpfen habe. Die Kontrolle der Gäste sei sowieso schon schwierig genug und allein für diese Aufgabe werde eine weitere Person benötigt, die nur diese Aufgabe übernimmt. Sie müsse immer am Eingang stehen und die Unterlagen überprüfen. Mit 2G-Plus werde das nicht besser, im Gegenteil, die Herausforderung für alle Gastronomen werde immer größer, betont auch der Pächter des Kartoffelsacks.

5 Gedanken zu “Vogelsberger Restaurants befürchten Kundeneinbußen und Existenzängste

  1. Die Vogelsberger Gastronomen und Hoteliers brauchen sich wegen der bevorstehenden 2G plus Regeln in Alsfeld und vogelsberger keine Sorgen zu machen.
    Schlechter als die Situation in der sie sich durch die Corona Pandemie heute befinden wird es nicht mehr werden.
    In Rheinland-Pfalz gilt 2G plus schon seit längerem und das nicht nur in der Gastronomie.
    Für dreifach geimpfte gilt 2G und das sind die meisten Menschen heute schon. Nach der Omikron Welle und der Impfkampagne wird die Immunisierung in Deutschland und der EU 🇩🇪🇪🇺 so hoch sein, dass wir die Pandemie überwinden sollten. Das Corona Grippe Virus gleicht dann dem Influenza Grippe Virus und kann mit einer jährlichen Schutzmaßnahme Impfung auch so behandelt werden.
    Wenn alles gut 👍läuft wird es so kommen da bin ich mir sicher!

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  2. Ja die Ängste sind berechtigt. Zumal weder die Maßnahmen noch die damit verbundenen Probleme einen Teil dazu beitragen irgendetwas an den hausgemachten Problemen der Politik zu ändern. Von unserem Ministerpräsident ist nicht zu erwarten das er den ganzen Mist ohne Panik, Angst zu schüren, mutig nach vorne sieht. Es wäre zuviel verlangt. Angst zu schüren ist die Devise. Von daher werden im Sommer viele Gastronomie Betriebe und Ausflugslokale insolvent sein. Das gleiche gilt auch für viele Einzelhändler. Schade ….Corona macht mir keine Angst aber der Wahnsinn der Welt.

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    1. Sehe ich auch so – auf diese gesellschaftsspaltende, querulante und laute Minderheit, die denkt sie sei das Volk, kann ich auch sehr gerne verzichten.

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  3. Zusammenfassung
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    Im Vogelsbergkreis ändert sich auf den Gaststättenbesuch erst einmal gar nichts – es gilt weiterhin 2G. Wie lange noch, das kann allerdings niemand sagen.

    Erläuterung
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    Auch mit der am 13. Januar in Kraft tretenden Änderung der Coronavirus-Schutzverordnung ist in § 22 klar geregelt, dass, so lange nicht besondere regionale Einschränkungen nach § 27 greifen, grundsätzlich eine vollständige Impfung (also z.B. 2x Biontech / Moderna) oder aber ein Genesenennachweis ausreicht, um die Innengastronomie einer Gaststätte in Hessen zu besuchen.

    In § 27 ist ebenfalls unverändert geregelt, dass in den Kreisen, in denen an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 350 überschritten wird, ab dem darauf folgenden Tag besondere Einschränkungen gelten, darunter befindet sich auch die Maßgabe, dass die Innengastronomie nur noch für geboosterte Personen ohne Test und für „vollständig geimpfte“ oder genesene Personen mit zusätzlichem Test zugänglich ist. Wenn die Inzidenz an 5 Tagen unter 350 liegt, fallen die kreisbezogenen besonderen Einschränkungen nach § 27 wieder weg.

    In welchen Kreisen in Hessen aktuell die „Hotspot-Regeln“ nach § 27 gelten, kann man jeweils unter diesem Link nachlesen: https://soziales.hessen.de/Corona/Bulletin/Tagesaktuelle-Zahlen

    Schlussbemerkungen
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    Vom hessischen Ministerpräsidenten hätte ich mir nicht eine den Dissens tarnende Diplomatensprache sondern eine klare Darstellung der eigenen Position und Absichten gewünscht. Die hätte z.B. so lauten können.

    „Das, was in Bezug auf Gaststätten bisher schon in hessischen Hotspots galt, soll jetzt bundesweit inzidenzunabhängig überall gelten. Wir machen da nicht mit, bei uns bleibt 2G-Plus auf unsere Ü-350-Hotspots beschränkt.“

    Liebe Leute bei Oberhessen-Live: Es wäre schön gewesen, wenn Euer Artikel nicht von einer „geplanten 2G-Plus-Regel“ berichtet sondern die statt dessen die in Hessen real beschlossene und verkündete Rechtslage dargestellt hätte. Es ist, in Bezug auf den Besuch von Gaststätten, die selbe Rechtslage, die auch bisher schon galt. Nicht ein Buchstabe, nicht ein Satzzeichen wurde hier verändert.

    Ceterum censeo
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    Bei http://www.impfspringer.de gibt’s massenhaft freie Impftermine in der Hessenhalle.

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