AfD Kreisverband Vogelsberg äußert sich zum VorfallAfD-Wahlplakat auf Anhänger angezündet
SCHOTTEN (ol). Ein am Fahrbahnrand der Landstraße zwischen Rudingshain und Schotten in Höhe des Vogelpark abgestellter Anhänger mit einem darauf angebrachten Wahlplakat der AfD war Ziel unbekannter Täter, die das Plakat anzündeten. Nach Angaben der AfD Vogelsberg stand der Hänger auf dem Privatgrundstück des Schottener AfD-Stadtverordneten Johannes Marxen.
In der Meldung der Polizei heißt es: Nach derzeitigem Kenntnisstand steckten Unbekannte am Dienstag gegen 23.40 Uhr das Plakat in Brand. Es entstand Sachschaden in unbekannter Höhe, so die Polizei. Laut AfD soll sich der Sachschaden auf rund 3.000 Euro belaufen.
Kreissprecher Gerhard Bärsch äußert sich zu dem Vorfall wie folgt: „Ein Brandanschlag wie dieser ist in hohem Maße antidemokratisch und gefährlich. Man hat billigend in Kauf genommen, dass das Feuer auf Wald oder Wiese überschlägt und dass Einsatzkräfte von Feuerwehr und Polizei giftigen Gasen ausgesetzt werden. Der oder die Straftäter haben damit nicht nur einen erheblichen Sachschaden angerichtet, sondern auch die Gesundheit von unbeteiligten Menschen aufs Spiel gesetzt.“
Das sei Bärsch zufolge absolut inakzeptabel. „Die Täter treten die Demokratie – die sie vorgeben schützen zu wollen – durch solche Taten mit den Füßen ohne jegliche Rücksicht auf Mensch und Umwelt. Wir danken allen beteiligten Einsatzkräften für ihren schnellen und beherzten Einsatz der Schlimmeres verhindert hat.“
„Die geistigen Brandstifter solcher Taten sind unter anderem bei sogenannten Aktionsbündnissen wie ‚Schotten bleibt bunt‘ zu finden, wo regelmäßig mit immer radikalerer Wortwahl gegen die AfD und Ihre Mitglieder agitiert wird.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, laut AfD wurde auch der Staatsschutz eingeschaltet. „Es reicht“, kommentiert Robert Lambrou, Co-Landessprecher der AfD Hessen. „Was viele unserer Parteimitglieder Jahr für Jahr an Übergriffen erdulden müssen, ist nicht hinnehmbar. Der Landesvorstand der AfD Hessen wird hier eine Belohnung in Höhe von 10.000 Euro aussetzen, für jeden, der Hinweise geben oder Beweismittel liefern kann, die zur Ermittlung und Ergreifung der Täter führen.“
Wie die Polizei schreibt, sollen Hinweise bitte an die Polizeistation Lauterbach unter der Telefonnummer 06641/971-0, jede andere Polizeidienststelle oder über die Onlinewache unter www.polizei.hessen.de mitgeteilt werden. Zudem, so die AfD, können Hinweise auch per Mail an kontakt@vb.afd-hessen.de übermittelt werden.
Vielleicht habe diese geistigen Brandstifter das Plakat ja selber angesteckt?! Alles nur für die Aufmerksamkeit der Presse.
Gesetzliche Auflagen Wahlplakate :
“ …. neben all diesen Vorgaben gilt zudem :
Auf PRIVATEN GRUNDSTÜCKEN ,
in Einkaufszentren, Krankenhäusern und an ähnlichen Orten ist Parteiwerbung mittels Plakaten so gut wie immer UNERWÜNSCHT und VERBOTEN.
Nur in besonderen Einzelfällen können unter Umständen Ausnahmen vereinbart werden.
Falls dies zutreffen sollte sind die Fristen einzuhalten….die Wahlwerbung ( Plakate ) müssen unverzüglich nach der Wahl abgehängt werden. “
Nun denn, wir kennen ja die AFD’ler !
Unsere demokratische Gesetzgebung wird von ihnen ja nicht als für Sie geltend/bindend angesehen.
Natürlich mit den Ausnahmen wo sie unsere Demokratie/ Gesetzgebung für Ihre rechtsextremen Ansinnen (vermeintlich) Ausnutzen/ Benutzen können.
Ich bitte um eine Quelle, wo man diese Auflage finden kann.
Insbesondere Werbebotschaften auf privaten Flächen sind doch, so lange keine rechtswidrigen Inhalte aufgedruckt sind, unbeschränkt erlaubt.
Wenn das stimmt, was Sie schreiben, dann wäre ein Anruf beim Ordnungsamt hier angemessen.
Es gibt keine Rechtfertigung für Brandstiftung!
Wahrscheinlich handelt es sich um radikale Autobahngegner, die immer noch ihr Unwesen in unserer Region treiben.
Danke auch dafür, dass Ihr die hier hergeholt habt.
@ schon wieder 13.49 Uhr:
Wen meinen Sie hier mit Ihr?? Bitte mal um konkrete Namensnennung!
Selten so einen dämlichen Kommentar gelesen.
3000 „Sachschaden“ 10.000 Belohnung die Knete liegt ja regelrecht auf der Sraße in Schotten
Was hat denn das kommunale Recht bezüglich der Aufhängung von Wahlplakaten im öffentlichen Raum damit zu tun, was eine private Person auf ihrer eigenen Wiese aufhängt oder auch nicht aufhängt?
Oh Herr… wenn man Links postet und nicht mal selbst liest, was da drin steht… fürchterlich.
muhahahahahha
Les doch bitte mal den Artikel, wenn du so oberschlau daher kommen willst.
Auf einem privaten Grundstück mit einem privaten Hänger darf eine jede Privatperson noch immer ganzjährig Werbung aufhängen, wofür diese Person möchte.
Ob da nun McDonalds nächste Abfahrt, AfD oder Atomkraft nein danke drauf steht, ist dem Eigentümer überlassen.
Auszug:
Was nach der Wahl mit den Wahlplakaten geschieht:
Auch hier gibt es rechtlich eine klare Regelung. Nach Wahlen sind die Parteien und Wählervereinigungen in der Pflicht, die Plakate „unverzüglich“ wieder zu entfernen. Was genau unverzüglich bedeutet, ist zwar etwas schwammig, Juristen sagen aber: Maximal 2 Wochen nach der Wahl sollten alle Plakate entfernt sein, ansonsten sind Ordnungsstrafen möglich!
Quelle: https://www.kommunal.de/wahlplakate-aufhaengen-recht
Brandstiftung geht gar nicht. Nur: Wie lange ist noch gleich die Bundestagswahl her? Über 4 Wochen! Mir stellt sich die Frage: Warum dann die geistigen Brandstifter unnötig provozieren?
Nur mals so nebenbei;
Der Anhänger stand auf dem Privatgrundstück, siehe Überschrift!
In dem von ihnen zitierten Link geht es um Wahlplakate im öffentlichen/kommunalen Raum.
Ihnen ist schon klar, dass auf einer privaten Wiese stehen darf, was will, so lange es gegen kein Gesetz verstößt? 🥴🥴🥴
Ich bin wahrlich kein AfD Wähler. Aber sachlich sollte man schon bleiben.