Amtsgericht Alsfeld hat gegen Kläger entschiedenA49: Landwirt scheitert mit Klage vor Gericht
ALSFELD (ol). Vor dem Alsfelder Amtsgericht ist ein Landwirt mit seiner Klage gescheitert. Er wollte verhindern, dass Baumaschinen für den Weiterbau der A49 auf seinem gepachteten Grundstück stehen. Die Klage wurde zurückgewiesen.
Das berichtet die Hessenschau in einem Artikel über die Verhandlung. Der Landwirt wollte mit einer einstweiligen Verfügung dagegen vorgehen, dass auf einer von ihm gepachteten Wiese beim Kirtorfer Ortsteil Lehrbach Baumaschinen und -materialien für den Lückenschluss der A49 gelagert werden. Auch eine dort befindliche Straße sollte demnach nicht mehr von den Baufirmen genutzt werden. Das Gericht wies die Klage ab, wie die Hessenschau berichtet, aus überwiegend formalen Gründen.
So soll das Gericht damit argumentiert haben, dass für den Erlass einer Einstweiligen Verfügung „eine besondere Dringlichkeit geboten“ sei, der Landwirt selbst das Verfahren aber nicht schnell genug vorangetrieben habe. Die Dringlichkeit sei nun nicht mehr gegeben. Bereits im Frühjahr habe der Fall das Amtsgericht Kirchhain beschäftigt, wurde allerdings nach Alsfeld weitergeleitet, da das hiesige Amtsgericht für den Vogelsberg zuständig sei.
Landwirt fordert Baustopp für A49-Brückenpfeiler auf seiner Wiese
Dem Bericht nach habe das Gericht ebenfalls festgestellt, dass der Kläger selbst das Anliegen nicht durchsetzen könne, da er als Unterpächter der Wiese keine Ansprüche geltend machen könne. Besitzer des Grundstücks ist der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW), berichtet die Hessenschau weiter. Von den rund 3.500 Quadratmetern, die im Besitz des ZMW sind, seien 1.500 Quadratmeter an den Landwirten verpachtet.
Der Hessenschau gegenüber hatte der Anwalt des Klägers „im Vorfeld des Verfahrens gesagt, dass seinem Mandanten die Wiese rechtswidrig entzogen worden sei“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Im vergangenen Jahr kam es im Dannenröder Wald in der Nähe von Lehrbach zu Baumfällungen und Rodungsarbeiten, die durch Umwelt- und Klimaaktivisten mit großem Protest begleitet wurden. Sie wollten verhindern, dass für den Lückenschluss der Autobahn, die Kassel und Gießen miteinander verbinden soll, Bäume gefällt werden. Mittlerweile ist der Wald geräumt, die Bäume gefällt. Immer wieder kommt es allerdings zu kleineren Protestaktionen.
Mehr gibt es dazu nicht zu sagen
Aus diesem Fall sollten die Landwirte, welche ja des öffteren Unterverpachtungen ohne die Genehmigung des Eigentümers vornehmen, ihre Lehren ziehen.
Im Zweifel ist offensichtlich sofort kündbar und es besteht kein Rechtsanspruch! Das Alsfelder Urteil ist deutlich und konsequent.
Hier hat sich der Landwirt aber mal sowas von den „Ökos“ mißbrauchen lassen.
Wenn ich Unterpächter bin, muß ich doch wissen, daß ich keinen Anspruch habe, der über dem des eigentlichen Pächters liegt. Zudem hat der Besitzer der Wiese (Mittelhessischer Wasser Zweckverband) gar keine Zustimmung zur Unterverpachtung gegeben (lt. AAZ v. 20.10.21). Mit welchem Zweck führt der Landwirt denn also eine Klage? Ich denke, er wurde von den „Ökos“ vor deren Karren gespannt, damit die wieder öffentlichkeitswirksame Presse haben, um Stimmung gegen die A49 zu machen. Was für ein schäbiges Verhalten zu lasten des Landwirts, der sich letztendlich nur lächerlich gemacht hat, weil er die falschen „Berater“ gehabt hat.