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Urteil vorm Alsfelder Amtsgericht - Kein NSU 2.07.000 Euro-Geldstrafe für ehemaligen Polizisten

ALSFELD (akr). Ein 37-jähriger ehemaliger Polizist aus dem Vogelsbergkreis wurde an diesem Dienstag wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei Fällen sowie des Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem Alsfelder Amtsgericht zu einer Geldstrafe  von 200 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Von einem anderen Vorwurf wurde der Mann freigesprochen.

Im Oktober 2020 hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen 37-jährigen ehemaligen Polizisten aus Kirtorf erhoben. Die Vorwürfe: Die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, die Verletzung des Dienstgeheimnisses und Verstoß gegen das Waffengesetz. An diesem Dienstag musste sich der 37-Jährige, der bis zu seinem freiwilligen Ausscheiden im Dienstrang eines Polizeioberkommissars im Polizeipräsidium Westhessen tätig war, vor dem Alsfelder Amtsgericht verantworten.

Der Angeklagte, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, soll im Februar 2018 eine Videodatei mit dem Konterfei, also einer Abbildung, von Adolf Hitler in eine aus zehn Teilnehmern bestehende Whatsapp-Chatgruppe eingestellt haben. Weiter, so Staatsanwalt Alexander Klein, soll der 37-Jährige über das polizeiliche Auskunftssystem „POLIS“ zwei Abfragen ohne dienstlichen Anlass vorgenommen und die so erlangten Informationen an Zivilpersonen weitergegeben haben.

Laut Anklageschrift hatte ihm eine Frau, die der Angeklagte nach eigenen Angaben bereits viele Jahre kennt, per Whatsapp geschrieben, dass sie seine Hilfe bräuchte, da gegen ihren Sohn ein Haftbefehl vorliege und ob er diesbezüglich etwas in Erfahrung bringen könnte. Der Angeklagte kam dem nach und teilte ihr später mit, dass ihr Sohn nicht im polizeilichen System erfasst sei. Nur knapp zwei Wochen später schaute er wieder im System nach, dieses Mal in einem anderen Fall für einen Mann, den er ebenfalls nach eigenen Angaben schon viele Jahre kennt. Auch hier habe der 37-Jährige nichts herausfinden können.

Darüber hinaus warf die Staatsanwaltschaft dem ehemaligen Polizisten vor, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Bei einer Wohnungsdurchsuchung im Dezember 2018 wurden bei dem Vogelsberger fünf Gas- und Schreckschusswaffen sichergestellt. Diese seien teilweise nicht ordnungsgemäß aufbewahrt worden, zudem hätten bei zweien keine Erlaubnis für deren Besitz, sprich eine entsprechende Waffenbesitzkarte, vorgelegen. Die anderen waren hingegen „erlaubnisfrei“, was bedeutet, dass sie von Erwachsenen problemlos gekauft werden können.

Keine Rechte Szene, kein Reichsbürger, kein NSU 2.0-Polizist

Der Angeklagte räumte die Vorwürfe über seinen Anwalt Artak Gaspar ein. Gaspar erklärte, dass sein Mandat, der die Taten zutiefst bereue, psychisch und emotional in keiner guten Verfassung sei, man bei ihm sogar ein posttraumatisches Erlebnis festgestellt habe. Der Angeklagte ließ zwar seinen Anwalt zu Beginn sprechen, beantwortete aber die Fragen, die ihm gestellt wurden.

So erklärte Gaspar, dass die Personen in der Whatsapp-Gruppe, in die er Adolf-Hitler-Bilder teilte, dem Angeklagten vertraut gewesen seien. Es seien alles Freunde und Bekannte, darunter auch Ausländer, gewesen, mit denen er sich regelmäßig traf, die er jahrelang kannte und mit denen man sich auch mal „einen Spaß erlauben konnte“. Er habe sich gar keine Gedanken darüber gemacht, dass das eine Straftat sein könnte, als er das Bild in der Gruppe teilte. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant zu keiner Zeit zur Rechten Szene gehörte, kein Reichsbürger oder NSU2.0-Polizist sei und dass zu seinen engsten Freunden auch Ausländer gehören.

Was den Vorwurf der Verletzung des Dienstgeheimnisses betrifft, so sei dem Angeklagten bewusst gewesen, dass er keine Ermittlungen gefährden würde. Hätte er im System etwas finden können, beispielsweise einen Haftbefehl, hätte er die beiden Personen darüber nicht informiert. „Man kann sagen, dass es fachlich falsch war, aber es war kein böser Wille“, so Gaspar. Ebenso räumte der Angeklagte über seinen Anwalt den Verstoß gegen das Waffengesetz ein – ein Gesetz, das Gaspar zufolge sogar für Volljuristen schwer zu verstehen ist, da das heutige Waffengesetz einfach undurchschaubar sei.

„Er bereut die Taten, es ist ihm bewusst, dass es falsch war“, erklärte Gaspar in seinem Namen. Nicht nur er, sondern auch die Familie seines Mandaten hätten sehr darunter gelitten – gerade im Bezug auf die ganzen NSU 2.0-Vorwürfe, mit denen der Angeklagte und auch sein Bruder, der im Juni diesen Jahres zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, keineswegs etwas zu tun haben. Dass die beiden in keinem Zusammenhang mit dem Thema NSU 2.0 stehen betonte an diesem Dienstag nicht nur der Verteidiger, sondern auch der Staatsanwalt sowie der Vorsitzende Richter Dr. Bernd Süß.

Gaspar erklärte, dass sich der 37-Jährige immer wieder anhören müsse, dass er ein Nazi, ein Reichsbürger oder gar Nazi-Polizist sei. Seine Nerven würden blank liegen und die Zeit und Situation sei für ihn kaum auszuhalten. Als im Mai 2019 dann auch noch ein Polizeibeamter auf der Landstraße zwischen Alsfeld und Münch-Leusel mutmaßlich Suizid beging, habe der Kirtorfer, als er die Nachricht bekam, einen Nervenzusammenbruch erlitten, woraufhin er in psychiatrische Behandlung musste. „Es vergeht kein Tag, an dem er nicht daran zurückdenkt“, betonte der Verteidiger.

Lediglich ein Zeuge war an diesem Tag geladen. Es handelte sich um einen Kriminalbeamten, der bei der Durchsuchung beteiligt war und sich um die waffenrechtliche Beurteilung der sichergestellten Waffen kümmerte. Er sagte aus, dass der Angeklagte für zwei der Schreckschusswaffen eine Waffenbesitzkarte gebraucht hätte, was jedoch nicht der Fall gewesen sei.

Zudem gebe es seit Juli 2017 eine neue Aufbewahrungsvorschrift, die besagt, dass auch „erlaubnisfreie“ Schreckschusswaffen entsprechend aufbewahrt werden müssen. Der Angeklagte bewahrte die Schreckschusspistolen laut Anklage in einem unverschlossenen Rollcontainer im seinem Büro in seinem Wohnhaus auf, eine weitere Waffe wurde im Wohnzimmer offenliegend auf einem Servierwagen aufgefunden.

Plädoyer des Staatsanwaltes

Weniger als eineinhalb Stunden nach Beginn des Prozesses standen dann auch schon die Plädoyers auf dem Programm. Staatsanwalt Alexander Klein forderte für alle Anklagepunkte zusammen eine Geldstrafe von 320 Tagessätzen à 45 Euro. Während der Verteidiger Freispruch für den Vorwurf der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen forderte, da der Tatbestand des Verbreitens nicht vorliege, er es als „dummen Joke“ sah, war Klein anderer Meinung.

Sogenannte „Memes“ hätten seiner Meinung nach eine ganz bestimmte Funktion – und zwar verbreitet zu werden. Nur deshalb würde man sie erstellen, das habe der Angeklagte aber nicht getan. Aus gutem Grund strafbar war für ihn die Verletzung des Dienstgeheimnisses. Das Vertrauen dürfe nicht gefährdet werden. „In dem Bereich müssen wir sehr sensibel sein und sind es auch“, betonte er.

Schwieriger in rechtlicher Hinsicht war für Klein jedoch der Verstoß gegen das Waffengesetz. Die Aufbewahrungsvorschriften seien zwar unübersichtlich, doch er habe dagegen verstoßen und auch wenn es sich bei den beiden Pistolen um Schreckschusswaffen handelt, bräuchte es hier eine Erlaubnis wie für eine scharfe Schusswaffe.

Für den Angeklagten spreche sein umfangreiches Geständnis, auch wenn er es über seinen Verteidiger abgegeben hatte. Auch die sogenannte „negativ-Auskunft“, also dass der 37-Jährige den beiden Personen nur mitteilte, dass er im Polizeisystem nichts gefunden habe, sei zugunsten des Angeklagten auszulegen. Es sei zwar dennoch strafbar, aber es hätte einen Unterschied gemacht, wenn der 37-Jährige den beiden beispielsweise gesagt hätte, dass ein Haftbefehl vorliege. Ebenso die Tatsache, dass er seinen Job als Polizist kündigte und die „nachvollziehbaren Einschränkungen“ habe er berücksichtigt, so der Anklagevertreter.

„Dass er nicht rechts ist, ist nicht nur ein Lippenbekenntnis“

Gaspar begann sein Plädoyer, indem er nochmals betonte, dass sein Mandat sein Handeln zutiefst bereue und selbst Konsequenzen ergriffen habe, in dem er seinen Job kündigte. „Dass er nicht rechts ist, ist nicht nur ein Lippenbekenntnis“, so der Verteidiger. Er forderte für seinen Mandaten eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen à 25 Euro. Gaspar erklärte, dass es natürlich falsch gewesen sei, die Anfragen anzunehmen. Auch Polizisten seien Menschen und die beiden Personen, denen er die Auskunft erteilte, seien schließlich auch keine Schwerverbrecher oder Kriminelle gewesen und „wo nichts ist, kann auch nichts gefährdet werden“, betonte er.

Für den Verteidiger ist das Waffengesetz „die Dose der Pandora“, ein Gesetz, das sich ständig ändern würde. „Der Verstoß gegen die Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen, das ist schon ein Widerspruch in sich“, betonte er. Selbst er als Fachanwalt für Strafrecht  habe diese Neuerung des Gesetzes nicht gekannt.

Das letzte Wort vor der Urteilssprechung hatte der Angeklagte. „Es war falsch, es tut mir leid“, so der Vogelsberger, der sich seither immer wieder anhören müsse, beispielsweise ein „Nazi-Bulle“ zu sein – auch, wenn es manchmal nur im Spaß gesagt werde. Die ganze Situation sei für ihn bis heute kaum auszuhalten. „Ich hoffe, dass es irgendwann in der Presse mal richtig gestellt wird“, betonte er.

Nach einer halben Stunde Pause fiel Richter Dr. Bernd Süß das Urteil: Insgesamt 200 Tagessätze zu je 35 Euro, also insgesamt 7.000 Euro. 120 Tagessätze für die Verletzung des Dienstgeheimnisses in zwei Fällen, 80 Tagessätze für den Verstoß gegen das Waffengesetz. Im Anklagepunkt der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde der ehemalige Polizist freigesprochen, denn er habe sich nicht strafbar gemacht – auch wenn er etwas geteilt hätte, „wo sich einem der Magen umdreht“, handelte es sich um eine private Chatgruppe, vergleichbar mit einem „virtuellen Stammtisch“. Dr. Süß betonte, dass weder der Angeklagte noch sein Bruder eine Verbindung zum NSU 2.0 habe, „man muss es ganz klar sagen, es gibt keine Hinweise“, so der Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob Verteidiger Artak Gaspar in Berufung geht, konnte er zunächst noch nicht sagen.

5 Gedanken zu “7.000 Euro-Geldstrafe für ehemaligen Polizisten

  1. Immer das Selbe, machen immer einen auf dicke Hose, aber wenn sie erwischt werden jammern und wimmern sie erbärmlich/kläglich udn scheint auch so zu funktionieren, wenn man das sehr Milde Urteil sieht was rausgekommen ist, ich denke solche Leute die vor ihren Kollegen keine Scheu haben Adolf Hitler Videos zu teilen, auch heftig was auf dem Kerbholz haben, alles MIMIMI nur Taktik des Anwalts bzw. ihms.
    Mit solchen milden Urteilen, werden Nachahmer nicht abgeschreckt.

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  2. Solche Menschen haben nichts bei der Polizei oder bei irgendeinem Unternehmen das etwas auf sich hält verloren. Aber wieder typisch Deutschland, alles viel zu lasch. Gegen solche Leute muss härter vorgegangen werden. Es muss leider immer erst was schlimmes passieren…

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    1. Haha, wo nichts ist da kann man nicht härter Vorgehen.
      Gut das du urteilst, aber die Person nicht persönlich kennst…… Vogel…..!

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  3. Na klar. Traurig dieses Urteil!! Da verliert man langsam das Vertrauen in den Staat!!

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