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Kreis erlässt Allgemeinverfügung - Genesene und Geimpfte ausgenommenNeue Corona-Regeln im Vogelsberg ab Freitag

VOGELSBERG (ol). Im Vogelsberg nimmt das Infektionsgeschehen wieder an Fahrt auf, die Inzidenz steigt und hat mittlerweile den kritischen 35er-Wert überstiegen. Deshalb erlässt der Vogelsbergkreis eine Allgemeinverfügung mit neuen Regeln, die ab Freitag gelten – Geimpfte und Genesene sind ausgenommen.

Die Inzidenz im Vogelsbergkreis ist gestiegen. Sie hat am Dienstag erstmals wieder den kritischen Wert von 35 überschritten, sodass schärfere Regelungen greifen, um die Menschen vor dem ansteckenden Erreger Sars-CoV-2 zu schützen. Der Vogelsbergkreis erlässt dazu – basierend auf dem hessischen Präventions- und Eskalationskonzept – eine sogenannte Allgemeinverfügung, die ab Freitag gültig ist.

Die neuen Regeln betreffen Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind, für den Besuch im Restaurant oder beim Friseur müssen sie nun wieder einen Negativ-Test vorlegen. Wer vollständigen Impfschutz hat beziehungsweise nachweisen kann, dass er genesen ist, ist von den Regelungen ausgenommen.

Die Regelungen im Überblick:

Einlass in geschlossene Räume bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten bei einer Teilnehmerzahl von mehr als 25 Personen gibt es ab Freitag nur noch mit einem Negativ-Test. Dies gilt auch für private Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens angemieteten Räumen,

Beim Besuch einer Einrichtung der Behindertenhilfe muss ebenfalls ein Negativ-Test vorgelegt werden.

Ein solcher Test ist auch für die Innengastronomie erforderlich, dies gilt indes nicht für Betriebsangehörige in Betriebskantinen.

Auch in Spielbanken, Spielhallen und ähnliche Einrichtungen sowie für den Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen muss ein Negativ-Test vorgezeigt werden.

Diese Regelung gilt zudem in Innenräumen von Kultur-und Freizeiteinrichtungen sowie in Innenräumen von Sportstätten wie Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen.

Der Test muss bei der Anreise im Hotel und vergleichbaren Übernachtungsbetrieben vorgelegt werden, bei längeren Aufenthalten muss zweimal pro Woche getestet werden.

Wer körpernahe Dienstleistungen in Anspruch nimmt, also zum Beispiel zum Friseur oder der Kosmetikerin geht, muss ebenfalls negativ getestet sein.

3 Gedanken zu “Neue Corona-Regeln im Vogelsberg ab Freitag

  1. Nachdem ja dann bald nur noch Geimpfte, Genesene oder Getestete herumlaufen,könnte man ja mal darüber nachdenken, die unpraktische, unhygienische und bei der Infektionsprävention grotesk überbewertete Maske abzuschaffen. Sachsen hat seit 6 Wochen keine Maskenpflicht mehr, die Ansteckungszahlen sind konstant niedrig. Selbst der oberste Maskenfetischist Söder hebt sie auf, trotz steigender Inzidenzen. Das zeigt, dass es nicht primär um Gesundheitsschutz geht. Und ja, ich weiß, dass auch Geimpfte das Virus weitergeben können, dass die Tests nicht hundertprozentig sicher sind, und dass man ja gar nicht vorsichtig genug sein könne, Delta ist schließlich überall. Und Herr Drosten läuft sich schon warm, dass wir ohne drastische Kontaktbeschränkungen nicht durch den Winter kommen. Die sogenannte vierte Welle frisst sich übrigens in genau der gleichen regionalen Ausbreitung durch Deutschland wie die zweite im Oktober 2020. Völlig unabhängig von regional ergriffenen Maßnahmen und Beschränkungen. Komisch, oder?

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  2. Gilt das auch für Kinder? Falls ja sind Familien wieder mal die Leidtragenden. Auch wenn die Eltern geimpft sind wird der Friseurtermin, ein Besuch im Schwimmbad oder Kino wieder erschwert. Kinder unter 12 werden mit Impfunwilligen gleichgesetzt, na super! Und als nächstes werden die Schulen geschlossen und alles andere bleibt auf.

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  3. …. und hat mittlerweile den kritischen 35er-Wert überstiegen!!

    Diese Inzidenz ist so nichtssagend!!

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