Gesellschaft3

Diese Regeln gelten ab Donnerstag in HessenTestpflicht für Innengastro in Hessen entfällt

REGION (ol). Das Infektionsgeschehen in Hessen ist in den vergangenen Wochen deutlich zurückgegangen, wenn auch wieder ein leichter Anstieg der Infektionszahlen bemerkbar ist. Die Corona-Regeln in Hessen werden nun weiter gelockert: Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben und Veranstaltungen sind wieder mit mehr Menschen erlaubt. Die neuen Regeln im Überblick finden Sie hier.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick. Sie gelten in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 35.

Veranstaltungen (ab 25 Personen):

Veranstaltungen können genehmigungsfrei wieder mit mehr Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen wird die Obergrenze von 250 auf 750 Teilnehmer angehoben. Im Freien sind künftig 1.500 statt bislang 500 Teilnehmer möglich. Geimpfte und Genesene zählen bei dieser Zahl nicht mit.

Größere Veranstaltungen bleiben genehmigungspflichtig. Bei Veranstaltungen in Innenräumen entfällt zukünftig die Testpflicht, wenn nicht mehr als 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich geimpfter und genesener Personen) eingelassen werden. Bei Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen muss die Kontaktdatenerfassung nur noch bei gastronomischen Angeboten erfolgen.

Hotels und Übernachtungen:

Bei Anreise muss bei touristischen Übernachtungen weiterhin ein aktueller negativer Corona-Test vorgelegt werden. Die bisherige wöchentliche Testpflicht bei längeren Aufenthalten entfällt.

Gastronomie:

Die Testpflicht in der Innengastronomie wird aufgehoben. Es bleibt die Maskenpflicht bis zum Sitzplatz.

Bibliotheken und Archive:

Maskenpflicht besteht nur noch bis zum Sitzplatz.

Großveranstaltungen:

Hessen übernimmt die Regelungen für Großveranstaltungen, die auf Ebene der Chefs der Staatskanzleien vereinbart wurden. Demnach ist ab einer Zuschauerzahl von 5.000 eine 50-prozentige Auslastung zulässig, maximal jedoch 25.000 Besucherinnen und Besucher.

Clubs / Discotheken:

Weiterhin sind Tanzveranstaltungen in Clubs und Discotheken nur im Freien zulässig. Allerdings wird die Zugangsregelung gelockert. Künftig ist eine Person je 5 Quadratmeter möglich. Bislang ist es eine Person je 10 Quadratmeter Veranstaltungsfläche.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 35 steigen, entfallen diese Lockerungen und es gelten die bisherigen Maßnahmen. Die neuen Corona-Regeln gelten ab Donnerstag für die nächsten vier Wochen.

3 Gedanken zu “Testpflicht für Innengastro in Hessen entfällt

  1. Mal zur Info. Bin aktuell im Urlaub in Südtirol. Hier im Hotel tragen nicht alle eine Maske. Gäste teils nur den Mund bedeckt. Dann zwei ältere Frauen tragen die Maske unter dem Kinn.
    Keiner Reklamiert dieses fehl und nicht tragen. Die Hotel Chefin trägt keine Maske aber das Bedienpersonal. Dann wundert man sich, dass Menschen aus dem Urlaub kommen und Corona mit rein bringen.
    Gut das meine Frau und ich Covid Tests dabei haben. Zum Glück sind wir beide 2 X geimpft und die 14 Tage bis vollständigem Schutz sind auch schon seid 3 Wochen rum.

    19
    35
    1. Sie haben keinen vollständigen Schutz.Wer erzählt Ihnen einen so gefährlichen Unsinn?

      4
      3

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren