Urteil vorm Schöffengericht AlsfeldBewährungsstrafe für Kirtorfer Polizist
ALSFELD (akr). Im Februar diesen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen 46-jährigen Polizisten aus Kirtorf erhoben. Die Vorwürfe: Volksverhetzung, Verwendung verfassungsfeindliche Symbole sowie Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. An diesem Dienstag musste sich der Kirtorfer vor dem Schöffengericht in Alsfeld verantworten und wurde zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt – trotz, dass er in fast allen Anklagepunkten freigesprochen wurde.
Es ist der zweite Prozess innerhalb weniger Wochen, der für ein großes Medienaufgebot im Alsfelder Amtsgericht sorgte. Auf der Anklagebank saß dieses Mal aber nicht eine unbekannte Aktivistin, sondern ein 46-Jähriger Polizist aus Kirtorf. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt im Februar diesen Jahres Anklage wegen des Verdachts der Volksverhetzung, Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz erhoben.
Der Angeklagte soll laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft im Zeitraum vom 31. Oktober 2018 bis zum 6. Dezember 2018 an insgesamt 30 Personen in verschiedenen Whatsapp-Chatgruppen Nachrichten geschickt haben, die unter anderem Bilder von Adolf Hitler beinhalteten. Ein Bild zeige Adolf Hitler in Uniform mit Hakenkreuzbinde auf einem Rednerpult stehend, ein anderes die Verpackung einer Schokolade mit Reichsadler und wiederum ein anderes zeigte dunkelhäutige Spielzeugpuppen in einem Metallkorb mit dem Schriftzug „raus damit“ und „alle reden nur, aber Ikea schreitet zur Tat“.
Verschickt habe der 46-Jährige zudem ein Video, in dem eine männliche Person Geschlechtsverkehr mit einem Hund hat und der Schriftzug „Allahu Akbar“ sowie „ISIS“ eingeblendet wird. Hier habe der Kirtorfer im Chat geäußert: „Dieses widerliche Volk…die treiben es mit allem und jedem“. Der Angeklagte habe mit dem Video, so Staatsanwalt Alexander Klein, jedenfalls billigend in Kauf genommen, dass gegenüber Muslimen eine feindselige Haltung eingenommen wird.
Angeklagter zeigt sich geständig
Darüber hinaus wurden laut Staatsanwalt Alexander Klein bei zwei Hausdurchsuchungen unter anderem scharfe Waffen, umfangreiche Munition, Sprengstoff sowie diverse NS-Devotionalien in einem „Sammlerraum“ bei dem Angeklagten zuhause gefunden. Nicht für alle Waffen hatte er eine Genehmigung. Der Angeklagte selbst räumte die Vorwürfe für alle Anklagepunkte ein, wies aber von sich, einer rechten Gesinnung anzugehören.
„Ich bin kein Rechter“, betonte er Angeklagte. Mit Nazis habe er nichts zu tun, er sei weder rechts noch links, habe auch viele ausländische Freunde und habe sogar mal einen türkischen Familienvater aus einem brennenden Haus gerettet, wofür ihm die Lebensrettermedaille verliehen wurde. Er gab zu, dass er die Bilder nicht hätte rumschicken sollen, diese auch nicht für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen seien. Er habe sich keine großartigen Gedanken über die Bilder gemacht. „Ich hatte nie rassistische oder rechte Hintergedanken“, betonte der 46-Jährige.
Er selbst bezeichnet sich als „Hobby-Historiker“, interessiere sich sehr für die deutsche Geschichte und vieles aus seiner Sammlung stamme aus dem Familienbesitz. Die ganze Munition habe sich in all den Jahren angehäuft, er habe vieles von Bekannten bekommen. „Jeder der mich kennt, wusste, dass ich sammle. Die Masse an Munition war schnell da“, erklärte er – und so kamen rund 2.000 Schuss und zahlreiche Waffen zusammen. Bei seinem Sammlerraum handele es sich aber nicht um ein „Nazi-Zimmer“. Für viele Menschen sei nämlich genau dieses Bild entstanden. „Bei mir hängt kein Hitler oder Hakenkreuz an der Wand“, betonte er.
Auch der Zeuge T., Kriminalhauptkommissar beim LKA, der an einer der Hausdurchsuchungen teilnahm, erklärte, dass sich in dem Raum „Sachen aus der deutschen Historie“ befunden hätten – und genau auf diese Historie sei das Zimmer auch ausgelegt gewesen, nicht speziell auf das Dritte Reich. Zwar hatte der Kirtorfer eine sogenannte „Waffensammler-Karte“, doch nicht alle Waffen waren auf dieser aufgelistet und auch die Genehmigungen fehlten zum Teil. Dazu zählten ein Luftgewehr, drei Revolver und eine Schreckschusspistole. Ebenso stellten die Beamten Munition und Sprengstoff sicher, für dessen Besitz er keine Erlaubnis hatte. Die sichergestellten Waffen und Munition nahmen Sachverständige genau unter die Lupe.
Nur noch ein minderschwerer Fall
So schilderte einer der Sachverständigen, dass die drei Revolver nicht funktionsbereit gewesen seien, der andere erklärte, dass es sich beim sichergestellten Schwarzpulver nur um eine geringe Menge gehandelt habe. Lediglich zwei Patronen würden unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen. Aus diesem Grund entschied dann auch das Gericht, dass es sich bei dem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz nur noch um einen minderschweren Fall handelt.
Der Angeklagte zeigte sich aber nicht nur geständig, sondern gab auch einen persönlichen Eindruck in seine aktuelle Lage. „Seit Dezember 2018 ist die Welt für mich und meine Familie eine andere“, begann der Kirtorfer zu erzählen. Psychisch und physisch sei er stabil, doch teilweise habe es Nächte gegeben, in denen er bis vier oder fünf Uhr morgens wach gelegen habe, seine Familie würde in ständiger Angst leben. „Ich brauche kein Mitleid, das ist nur alles schwer zu verarbeiten“, erzählte er. Dennoch bleibe er stark – auch für seine Familie. „Ich möchte keine Opferrolle einnehmen, ich will nur, dass die Wahrheit die Wahrheit bleibt“, betonte der 46-Jährige.
Plädoyer des Staatsanwaltes
Staatsanwalt Alexander Klein forderte in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Das Thema NSU2.0 – mit dem der Angeklagte jedoch in keiner Verbindung steht – und rechtsextreme Chats seien in aller Munde. „Und wir als Justiz müssen uns mit der Thematik auseinandersetzen“, erklärte er. Braune Hemden hätten nichts in blauen Uniformen zu suchen – und zwar im Allgemeinen. Als der 46-Jährige zu dem verschickten Video Stellung nahm, erklärte dieser, dass er damit keine Muslime diffamieren wollte, sondern er eine Abneigung gegen Terroristen habe, die den Islam missbrauchen würden.
Klein vermutete jedoch, dass der Angeklagte eine eher „feindselige Haltung“ gegenüber Muslimen habe. „Richtig klar ist es nicht, aber eben auch nicht nachweisbar“, betonte er. Sein Geständnis, dass der Angeklagte freiwillig auf seine legalen Waffen verzichte, dass er keine Vorstrafen habe und er sich durchgängig kooperativ gezeigt habe, all das würde für den 46-Jährigen sprechen. Die Bilder würden zwar geschmacklos sein, doch es geben noch „schlimmere, ekelerregende und verstörende“. Ebenfalls berücksichtigte der Staatsanwalt die Belastung, die der Angeklagte durch das ganze Verfahren auf sich nehmen musste.
Als Polizist habe er eine waffenrechtliche Erlaubnis, „ein großer Vertrauensvorschuss“, den er durch die Waffe und Munition verletzt habe – ein Punkt, der gegen ihn spreche. Für Klein war aber auch die Frage nach seiner „Gesinnung“ relevant. Sein erster Eindruck sei ein positiver. „Er ist sicherlich kein unsympathischer Klischee-Nazi in Springerstiefeln, der auf dem Weg zu einem Fackelmarsch ist“, sagte der Staatsanwalt. Doch seiner Meinung nach habe der Angeklagte keine „gesunde Distanz“ zu dieser Thematik.
Ein wichtiger Aspekt in diesem Prozess war der, der „Verbreitung“ der Bilder und Videos. Denn eine klare Definition, wann etwas als „verbreitet“ gilt, gebe es nicht, beziehungsweise sei der Umstand nicht „legal definiert“, hieß es von der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung verwies auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2004, in dem etwas erst als „verbreitet“ gelte, wenn es nicht mehr kontrollierbar sei.
Nur für einen Anklagepunkt verantworten
Und genau das sei bei dem Angeklagten nicht der Fall gewesen. Deshalb forderte Verteidiger Ralf Lämmer in seinem Plädoyer seinen Mandanten für die entsprechenden Punkte freizusprechen. „Ich finde es ist egal ob vier, fünf, sechs oder zwölf Mitglieder in der Gruppe waren, für ihn war die Gruppe nicht fremd“, betonte er. Sein Mandant habe keinen „unkontrollierten Vorgang“ ausgelöst.
Man könne ihm nicht unterstellen, dass sich durch ihn diese Bilder unkontrolliert verbreitet hätten. Freispruch forderte er auch für die „Volksverhetzung“, sprich das Video, das der Angeklagte in die Whatsapp-Gruppe schickte. Da der Punkt „Volksverhetzung“ wegfallen würde, bliebe nur noch das Verbreiten tierpornografischer Schriften übrig – und hier hätte man wieder den Aspekt der Verbreitung.
Verantworten müsse sich sein Mandat also nur für den Verstoß gegen das Waffengesetz, Sprengstoffgesetz und Kriegswaffengesetz in einem minderschweren Fall. Hier forderte der Verteidiger eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. „Dass er ein Hobby pflegt, dass für den Durchschnittsdenkenden etwas abwegig ist, mag sein“, so Lämmer. Doch man dürfe Menschen nicht einfach in die rechte Ecke drücken.
Der vorsitzende Richter Dr. Bernd Süß folgte dem Verteidiger und sprach den Angeklagten in fast allen Anklagepunkten frei. „Der Tatbestand des Verbreitens ist nicht erfüllt“, betonte er. Volksverhetzung seien die Chats für ihn zwar schon, doch das spiele keine Rolle „weil es am Tatbestand des Verbreitens scheitert.“ Er verglich die geschlossene Whatsapp-Gruppe mit einem virtuellen Stammtisch. Die Verbreitung erscheine zwar befremdlich, sei aber eben straflos. Der Richter wies darauf hin, dass das Gericht sich ausdrücklich von den Inhalten der Nachrichten distanziere.
Das Urteil: 14 Monate Bewährungsstrafe
Er verurteilte den 46-Jährigen wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz in einem minderschweren Fall in Tateinheit mit Verstoß gegen das Waffengesetz und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz zu einer Freiheitstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Die Bewährungszeit ist auf drei Jahre ausgesetzt. Dem Angeklagten ist außerdem auferlegt worden, einen Geldbetrag von 1.500 Euro an die Bildungsstätte Anne Frank e.V. in Frankfurt zu zahlen.
Der Angeklagte habe sich geständig gezeigt, sei bei den Durchsuchungen kooperativ gewesen, hätte Eigeninitiative gezeigt, sich entschieden seine legalen Waffen freiwillig abzugeben. Doch gegen ihn sprach, wie er als Berufswaffenträger mit den waffengesetzlichen Vorgaben umgegangen sei. Auch die Masse an Waffen und sein Umgang mit ihnen sprachen laut Dr. Süß gegen ihn. Wenn man so viele Waffen habe, müsse man auch verantwortungsvoll mit ihnen umgehen. Zum Abschuss betonte Dr. Süß zudem, dass die Frage nach geschlossenen Gruppen noch nicht geklärt sei – und das müsse höchstrichterlich erfolgen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Ralf Lämmer teilte bereits mit, dass er in Berufung gehen wird. Sollte es wirklich bei dem Urteil von einem Jahr und zwei Monaten bleiben, würde der Kirtorfer nicht mehr als Polizist arbeiten dürfen.
@ Annalena
Genau dieser Polizist, der Exekutive angehörend hat wohl immer nur “ uns“ Bürger beschützt …..
Ihrer Meinung nach gehört dazu :
Menschen anderer Kultur, vielleicht auch “ anderer Hautfarbe “ and so on, in ihre Schranken zu weisen ! ?
( seeeeehr Milde ausgedrückt ! )
Nur mal schauen, was er so gepostet hat !!!!!! …….
Und dann, bitte erklären Sie es mir in eigenen Worten !
Im vorraus : Danke
# Armer Polizist / Justizopfer im “ Schauprozess “
Da Kommentatoren auf dieser Seite die Faktenlage anscheinend “ überlesen “ oder besser gesagt bewusst “ nicht sehen “ wollen !:
Hier kurz und bündig ein kleiner Tipp bezüglich : – Meinungsbildung – :
Informieren Sie sich über die Fakten ( BEVOR sie etwas heraushauen )
zB. in dem sie sich über den Sachverhalt über welchen sie schreiben wollen …. und jetzt noch einmal ;-) : INFORMIEREN !
Wie das vonstatten geht wissen sie ja !? (Hoffentlich! )
Bin sicher das die nächste Instanz zu keinem milderen Urteil kommen wird.
Weit aus wahrscheinlicher das das kommende Urteil, dem Sachverhalt gerechter werden wird, und das Strafmaß erhöht wird.
Und das wäre dann auch “ gut so “
Wir werden sehen ……
Ja, was sind den nun die/ihre Fakten???
Alle Anklagepunkte, außer der Verstoß gegen das WaffG wurden fallengelassen.
Sie sind sich sicher, aber haben selbst kein Plan oder kennen sie den Mensch um den es geht persönlich?
Den in dem Prozess geht es um Existenzen, ( ein Kollege hat sich übrigens mal so das Leben genommen) aber gut das sie schon mal das Strafmaß erhöhen wollen…. Das aber nicht können.
„das ist auch gut so…“ lieber besserwisser.
Ein Vorbild für alle anderen Polizistinen und Polizisten ist er sicher nicht.
Vorbild in diesem Land sein
heißt,Maul halten ,Gutmensch,
Genterer,Sprachpolizei,
Immergrüne, Realitätsfremd
Und Duckmeuser sein
Soll kein Mitleid sein, aber ich finde es nicht in Ordnung, wenn hier eine Bewährungsstrafe ausgesprochen wird, in Wirklichkeit die Strafe aber darin besteht, dem Angeklagten die Existenz zu zerstören.
Jeder, der sich so wenig zu Schulden hat kommen lassen, hat eine zweite Chance verdient. Dann lieber die Bewährungszeit auf 10 Jahre erhöhen.
In solchen Fällen sind oft die Voraussetzten unfähig. Das wird natürlich nicht betrachtet.
Stimmt. Das vergessen diese ganzen linken Hetzer hier. Der Mann hat Jahre lang für die öffentliche Sicherheit gesorgt und hart gearbeitet. Die Bewährungsstrafe ist ja erstmal zweitrangig – er verliert alles, was er sich aufgebaut hat. Er hat jahrelang für seine Rente gearbeitet, um die er nun gebracht wird.
Und hier ist niemand für “Freiheit für alle”.
Aber bei einer anonymen Täterin, die noch nicht ein Gramm Erde für die Menschen in diesem Land bewegt hat, gibt es Sympathien? Lächerlich und peinlich. Dann können wir auch gleich alle Bücher abschreiben und sagen, so schlimm ist das nicht 😉
Das stimmt, bei einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr, die auch zur Bewährung (max. 5Jahre laut Gesetz) ausgesetzt wird….
Ist der Beamtenstatus weg, somit auch kein Anspruch auf weiter Beschäftigung, Pension etc. Wie kann man einem seine Existenz jetzt zerstören, weil er gegen das WaffG/ KrWaffKontrG verstoßen hat und man zuvor nie straffällig war.
§ 51 WaffG Abs. 3 und 4
(3) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(4) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe.
Geldstrafe hat er ja auch noch bekommen… !!!???
Sehr gut das die Staatanwaltschaft Frankfurt Widerspruch gegen das Urteil eingelegt hat !
Die nächste Instanz wird dann hoffentlich die volksverhetzenden Chats ect. im richtigen Kontext beurteilen !!
Interessant: Hier wurde nicht mal jemand verletzt, aber vor dem Gericht stehen keine Demonstranten und fordern „Freiheit für alle“. Woher diese ungleiche Behandlung von Menschen, liebe Demonstranten? Ist der Regenbogen 🌈 doch nur toll, wenn er für links-grüne Ziele steht?
Das habe ich mir auch Gedacht. Wo sind die Regenbogen-Aktivisten und verlangen Freiheit für den Polizisten?
Schauprozess!
Ja, genau so ist es. Eine Schande! Diese ganze NSU-Untersuchung hat zu nichts geführt und Beuth tappt im Dunklen. Bei dem ein oder anderen wurde etwas gefunden nichts zu NSU 2.0 aber Waffen, die nicht funktionstüchtig waren, ein Luftgewehr, schallendes Lachen!!!! Lediglich zwei Patronen würden unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen.
Es ist eine Schande, wie mit unseren Polizisten umgegangen wird. Vorgesetzte haben kein Rückgrat und die Politik verkauft es morgen als Erfolg!
Wie das Ministerium erklärte, wiesen die Überstundenkonten der Polizeibeamtinnen und -beamten zum Stichtag 31. März 2021 einen Gesamtstand von rund 3,2 Millionen Stunden aus.
Oben schreibt ihr Bewährungsstrafe und unten Freiheitsstrafe, was denn jetzt?
Eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Steht mehrfach im Text.
2 Jahre Ermittlungen, nur ein Prozesstag???
Wer trägt die Verantwortung für die anscheinend
unnötig hohen Ermittlungskosten?
Also darf man in geschlossenen Chatgruppen alles austauschen?