Genesene ohne PCR-Test sollen sich meldenVogelsbergkreis will mehr Menschen Impfung ermöglichen
VOGELSBERG (ol). Um mehr Menschen den Schutz einer Impfung zu ermöglichen, schlägt der Vogelsbergkreis nun einen Sonderweg ein: Ab sofort können sich Vogelsberger beim Impfzentrum melden, die eine nicht durch einen PCR-Test bestätigte Infektion durchgemacht haben. Für sie käme der Johnson & Johnson-Impfstoff in Frage. Die Impfpriorisierung bleibt dennoch vorerst bestehen.
Es war Anfang Februar, als das Impfzentrum in Alsfeld seine Arbeit aufgenommen hat. Die Priorisierungsgruppe 1 ist inzwischen bis auf wenige Einzelfälle abgeschlossen, die Priorisierung der Gruppe 2 ist ebenfalls weitgehend durchgeimpft, fast alle Betroffenen haben ihre erste Impfung erhalten. „Gerade befinden wir uns mitten in der Priorität 3“, erklärt Dr. Erich Wranze-Bielefeld, ärztlicher Leiter des Impfzentrums.
Wie der Vogelsbergkreis in einer Pressemitteilung bekannt gibt, soll mehr Menschen eine Impfung ermöglicht werden. „Ab sofort können sich Vogelsberger beim Impfzentrum melden, die eine nicht durch einen PCR-Test bestätigte Infektion durchgemacht haben“, sagt Landrat Manfred Görig. Die haben nämlich, wie Wranze-Bielefeld erklärt, gegenüber den Genesenen mit positiven PCR-Test einen Nachteil, wenn es ums Impfen geht.
Was das genau heißt, soll folgendes Szenario erklären: Leichte Symptome, ein PCR-Test und wenige Zeit später Gewissheit: Eine Corona-Infektion. Der gesamte Hausstand muss in Quarantäne. Einige Tage später klagt auch der Partner und die Tochter über Symptome – aber die Absonderungsverfügung gilt sowieso, es gibt keine weiteren Kontaktpersonen, die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass man sich selbst auch infiziert hat und spart sich den PCR-Abstrich.
„Formal gibt es dann nur für eine Person im Haushalt einen anerkannten Nachweis für eine Infektion“, sagt Wranze-Bielefeld – und formal gelten Menschen ohne positiven PCR-Befund nicht als erkrankt oder genesen. Diese Fälle habe es gerade in den Hochphasen der Pandemie oft gegeben.
Wenn jetzt also beispielsweise ein Ehepaar eine Corona-Infektion hinter sich hat – diese muss aber sechs Monate zurückliegen, und der Mann eine Bestätigung für einen positiven PCR-Test hat, die Frau aber nicht, dann bräuchte der Mann nur eine einzige Impfung, um quasi als vollständig geimpft zu gelten. Denn genesen + eine Impfung ist das selbe wie zwei Impfungen.
Die Frau hingegen müsste zwei Mal geimpft werden, da sie formal nicht als genesen gilt, da sie keinen Nachweis für einen positiven PCR-Test hat. Bei ihr würde es also viel länger dauern, bis sie den vollständigen Impfschutz hat, da sie schließlich dann noch auf ihre Zweitimpfung warten müsste. Während der Mann also schon nach der ersten Impfung geschützt ist, dauert es bei seiner Frau noch einige Wochen länger. Genau diese „Genesenen ohne positiven PCR-Test“ sollen nun nicht mehr benachteiligt werden.
Vorteil von Johnson & Johnson: Generell nur ein Piks nötig
„Gibt es beispielsweise eine Absonderungsverfügung und kann glaubhaft bestätigt werden, dass man erkrankt war und noch keine Impfung bekommen hat, könnte eine Impfung mit dem Johnson & Johnson-Vakzin möglich sein“, erklärt Wranze-Bielefeld. Bei diesem Impfstoff ist, im Gegensatz zu den anderen, generell nur ein Piks notwendig. Eine Zweitimpfung braucht es nicht. „Es macht einen Unterschied, ob es sich um eine Impfung oder zwei Impfungen mit einem Intervall von 42 Tagen handelt“, so der ärztliche Leiter.
Allerdings müssen aufgrund der STIKO-Empfehlung sechs Monate vergangen sein, um Anspruch auf eine Impfung zu haben. Doch warum brauchen die Genesenen eigentlich überhaupt eine Impfung? „Weil vermutlich die durchgemachte Erkrankung keinen ausreichenden Schutz bietet, sieht die STIKO die Notwendigkeit einer Boosterung durch eine weitere Impfung“, erklärt der ärztliche Leiter.
Genesene, die eine Infektion ohne PCR-Test-Bestätigung durchgemacht haben, können sich über impfzentrum.hessenhalle@vogelsbergkreis.de im Impfzentrum melden. Danach werde dann im Einzelfall die Berechtigung geprüft. Dazu sollten Bürger des Vogelsbergkreises beispielsweise Schnelltestergebnisse, Absonderungsverfügungen vom Gesundheitsamt und weitere Unterlagen, die Rückschlüsse auf eine Infektion liefern, bereithalten. Für die Menschen, die in Frage kommen, werde der 5./6. und 12./13. Juni reserviert.
„Die Impfpriorisierung bleibt hier aber weiterhin bestehen“, erklärt Wranze-Bielefeld. Eine Impfung mit Johnson & Johnson soll in der kommenden Woche auch an über-60-jährige Personen auf der Impfspringerliste (impfspringer.de) zur Verfügung gestellt werden.
Auch für Menschen unter 60 Jahren ist nach einer gesonderten Aufklärung eine Impfung mit dem Vektor-Impfstoff möglich. Dieser Impfstoff habe nämlich ähnliche Nebenwirkungen wie Astra Zeneca. „Wenn wir den Menschen das Angebot machen, müssen wir darauf aufmerksam machen, dass er mehr Risiken birgt als andere Impfstoffe.“
Und wie geht es den Impfungen weiter, wenn die Priorisierung voraussichtlich Anfang Juni entfällt? „Wir werden mit der Impfspringerliste die Gruppen abarbeiten, die Menschen mit Priorität dürfen nicht hinten runter fallen“, sagt Wranze-Bielefeld. Dann erst würden die Neuanmeldungen an der Reihe sein. So sieht es schließlich auch der Bund vor, der am Donnerstag gemeinsam mit den Ländern beschlossen hat, dass in den Impfzentren weiterhin die Menschen zuerst mit einer Impfung versorgt werden, die eine Priorisierung haben.
In ein Infektion gegen Covid19 lässt sich nur durch eine Blutuntersuchung festellen.Eine Immunität evt durch einen Antikörpertest