Erster Verhandlungstag - Angeklagte gibt Personalien noch immer nicht preisNach A49 Protest: Prozess gegen Aktivistin gestartet
ALSFELD (akr). Seit sechs Monaten sitzt A49-Aktivistin „Ella“, auch als UWP 1 (unbekannte weibliche Person) bezeichnet, nun schon in Untersuchungshaft. An diesem Dienstag startete der Prozess vor dem Alsfelder Amtsgericht gegen die Frau, deren Identität noch immer nicht geklärt werden konnte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr unter anderem schwere Körperverletzung sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor.
„Klimaschutz ist kein Verbrechen“ ruft eine Zuhörerin im Gerichtssaal, als Aktivistin „Ella“ von zwei Polizisten in den Saal geführt wird. Doch „Klimaschutz“ ist auch nicht der Grund dafür, dass „Ella“ auf der Anklagebank sitzt. Die Staatsanwaltschaft Gießen wirft der jungen Frau nämlich unter anderem gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vor, als sie am 26. November von Polizisten im Anti-A49-Camp „Nirgendwo“ geräumt wurde.
Seit dem 27. November befindet sich Aktivistin „Ella“ oder auch „UP1“ für unbekannte Person 1, wie es in Kreisen der Aktivisten heißt, schon in Frankfurt in Untersuchungshaft. Das sei aber, so die Oberstaatsanwältin Ute Sehlbach-Schellenberg, im „absoluten Maß der Verhältnismäßigkeit“, wenn man sich die Vorwürfe gegen sie anschaue.
Wie die Aktivistin mit bürgerlichen Namen heißt oder woher sie kommt, dass weiß weder das Gericht, noch die Polizei, ihre Identität ist unbekannt. Auch aus diesem Grund sitze sie noch immer in Untersuchungshaft, da Fluchtgefahr bestehe – und auch an diesem ersten Prozesstag hat man nicht erfahren können, wer die junge Frau ist. Sie schwieg – ganz still war sie jedoch nicht. Dazu aber später mehr.
Um 9 Uhr startete der Prozess vor dem Alsfelder Amtsgericht. Es vergingen jedoch zwei Stunden, ehe die Oberstaatsanwältin die Anklageschrift verlesen konnte. Zunächst mussten die Beteiligten auf den Dolmetscher warten (die Angeklagte spricht Spanisch und Englisch), dann wurde noch Einiges verlesen. Hierzu zählten zwei Beschwerden, denn ursprünglich hatten nämlich zwei weitere Wahlverteidiger an diesem Prozess teilnehmen wollen, eine Frau namens Tabea Malessa und der bekannte Umweltaktivist Jörg Bergstedt.
Diese Beschwerden wurden allerdings vom Vorsitzenden Richter Dr. Bernd Süß abgelehnt, da erhebliche Zweifel an der notwendigen Vertrauenswürdigkeit der Wahlverteidiger bestehen würden – und diese Ansicht teilte auch die Staatsanwaltschaft. Sehlbach-Schellenberg erklärte, dass es den beiden Personen nicht darum gehen würde, die Angeklagte ordnungsgemäß zu verteidigen, sondern sie sich vielmehr eine politische Bühne im Strafprozess eröffnen wollten. Daraufhin stellte der Verteidiger Tronje Döhmer einen Antrag, dass die Oberstaatsanwältin in den Zeugenstand gerufen werden solle, da diese vor Jahren Bergstedt als Verteidiger erlebt hätte.
Die Verlesung der Anklageschrift
Dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt – wie auch noch einige weitere, die an diesem ersten Prozesstag noch folgten. Immer wieder musste deshalb die Verhandlung unterbrochen werden. Stattgegeben wurde jedoch dem Antrag, dass Malessa und Döhmer als „Mitarbeiter der Verteidigung“ auf der Verteidigerbank Platz nehmen durften.
Um 11.10, also knapp zwei Stunden nach dem eigentlichen Beginn der Sitzung, wurde schließlich die Anklage verlesen. Die Angeklagte soll, als diese sich in 15 Meter auf einer Seiltraverse befand, einem SEK-Beamten mit ihren Wanderschuhen mehrfach gezielt ins Gesicht getreten haben, sowie einmal gegen den Kopf.
Auch bei dem weiteren Versuch, sie von der Traverse herunterzuholen, soll „Ella“ sich mit Tritten und Schlägen auf die Hände des Beamten gewehrt haben. Dieser zog sich laut Staatsanwältin zahlreiche Verletzungen zu. Die Angeschuldigte habe billigend in Kauf genommen, dass der Polizeibeamte, der zu diesem Zeitpunkt wegen der Steigeisen keinen festen Stand hatte, zu Boden stürze und sich lebensbedrohliche Verletzungen hätte zuziehen können. Einem weiteren Beamten soll sie ihr Knie ins Gesicht gestoßen haben, der hierdurch ein Hämatom im Bereich der Wange erlitten haben soll.
Die Angeklagte selbst wollte zu diesen Vorwürfen keine Angaben machen, sondern eine „politische Stellungnahme“ abgeben. In dieser hieß es unter anderem, dass sich die Menschheit an einem Wendepunkt der Geschichte befinde, dass sich die Menschheit immer mehr von den anderen Arten der Natur trenne. „Wenn ein Wald abgeschnitten ist, dann ist auch alles andere abgeschnitten“, übersetzte der Dolmetscher ihre englischen Worte ins Deutsche. Wenn ein Ökosystem geschützt werde, dann sei auch alles andere geschützt. Trotz Klimakrise würde die Umwelt immer weiter zerstört werden. Sie wünsche sich an erster Stelle den Schutz und die Wiederherstellung der Ökosphäre.
Anschließend nahm der Verteidiger Döhmer Stellung zur Anklageschrift. Er sagte unter anderem, dass der Klettereinsatz der Beamten keineswegs fachgerecht gewesen sei, die Polizisten sich selbst gefährdet hätten, dass seine Mandantin den Beamten nicht bewusst getreten hätte, sondern es sich dabei um „unkontrollierte Bewegungen“ gehandelt hätte, weil der SEK-Polizist an einem der Seile gezogen hätte oder auch, dass es sich bei der Untersuchungshaft um eine „Erzwingungshaft zur Preisgabe der Identität“ handele. Nach fast 40 Minuten Monolog wurde die Stellungnahme für eine Pause unterbrochen, anschließend einigten sich die Beteiligten, den Rest – dabei handelte es sich auch nochmal um circa 30 Seiten – bis zum nächsten Termin jeder für sich zu lesen.
Start der Beweisaufnahme
Somit konnte man schließlich auch mit der Beweisaufnahme starten. Dafür schauten sich die Beteiligten einige Videoaufnahmen von dem Tag der Räumung am 26. November vergangenen Jahres an. Analysiert wurden diese Videoaufnahmen an diesem Dienstag jedoch nicht. Der Verteidiger gab aber erneut eine Erklärung ab. So seien diese Aufnahmen ohne Ton wenig aufschlussreich, andere Aufnahmen mit Ton hätten nämlich unter anderem gezeigt, wie Menschen bei der Räumung gerufen hätten, dass das, was die SEK-Beamten dort machen, gefährlich sei und sie das lassen sollten.
Darüber hinaus machte er auch darauf aufmerksam, dass sich in unmittelbarer Nähe ein Hubsteiger befunden habe, der zur Räumung von „Ella“ hätte eingesetzt werden können. „Die gefährliche Art und Weise war völlig überflüssig“, betont er und merkte noch mit dem Verweis auf die Videos an, dass aus den „schweren Wanderschuhen einfache Turnschuhe“ geworden seien. Ehe sich die Verhandlung dann gegen 15.30 Uhr dem Ende neigte, hatte der Verteidiger noch einen weiteren Antrag in petto.
Da die Angeklagte keine Angaben zu ihrer Person oder zur Tat machen werde, beantragte er, dass „Ella“ nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen müsse. Hier war Sehlbach-Schellenberg ganz anderer Meinung. Die Teilnahme der Angeklagten am Prozess sei extrem wichtig, denn auch bestimmte Reaktionen ihrerseits könnten „aufschlussreich“ sein, auch hinsichtlich möglicher Zeugen. Der Antrag wurde abgelehnt, die Verhandlung wird am 8. Juni fortgesetzt.
Wenn ich diesen Artikel lese wird mir schlecht. Frau „ Ella“ wird von ihrem Verteidiger als liebes Mädel dargestellt, die keiner Fliege etwas zu leide tun kann. In meinen Augen sind diese Art von Aktivisten Schwerverbrecher, die Verletzung anderer in Kauf nehmen. Ich denke nur an die Abseilungen von Autobahnbrücken. Für mich unvorstellbar, wenn so ein im Tuch Hängender auf die Straße stürzen würde. Diejenigen die dadurch involviert wären, hätten ein Trauma auf Lebzeit, oder wären gar tot oder schwer verletzt.
Was haben diese Aktivisten im Kopf? Zum Denken wohl nicht genug.
Und dieser ganze Dannenröder Forst Wahnsinn kostet den Steuerzahler 30 Millionen Euro, wenn das reicht.
Abschließend frage ich mich: diese ganzen Aktivisten, die aus der ganzen Republik und weiter her kommen, sind die alle zu Fuß in den Danni gekommen????Über Autobahnen doch bestimmt nicht.
Aber liebe Aktivisten glaubt mir , wenn ihr wieder mal irgendwo „ aktiv“ werdet, ihr fahrt mit 100 prozentiger Sicherheit auch über die A49 um an euer Ziel zu kommen, und wenn ihr es nicht seid, dann eure Nachkommen. Denen könnt ihr dann stolz erzählen: hier wo ihr jetzt auf schnellem Weg von A nach B kommt, saßen wir früher in den Bäumen und haben den Steuerzahler gaaanz viel Geld gekostet. Ob eure Kinder dann stolz auf euch sind?
Die Argumentation der Verteidigung ist ja an Lächerlichkeit nicht zu überbieten. Wer seine Bewegungen nicht kontrollieren kann, ist nicht in der Lage auf einen Baum zu klettern. Und diese Unkontrolliertheit hat die Dame rein zufällig immer dann heimgesucht, als Sie vom Baum entfernt werden sollte? Und die Beamten sind also selbst schuld dass es gefährlich war, weil Sie keinen Hubsteiger benutzt haben!?? Wenn ich dieser Argumentation folge, ist also jeder Radfahrer ohne Helm selbst Schuld, wenn Ihn jemand absichtlich umfährt, weil er eben seinen Helm nicht aufgezogen hat!? Dann ist also jedes Opfer einer Schussverletzung selbst an seinen Verletzungen schuld, weil es keine schusssichere Weste getragen hat!? EINFACH LÄCHERLICH!
Durch die Unfähigkeit der Politik müssen die Menschen leiden,aber jeder muss das machen was er machen muss.
Hört endlich auf, Bäume für Windräder zu fällen. Dafür ist allein in unserer Gegend mindestens genau so viel Waldfläche gerodet worden wie im Dannenröder Wald für die A49. Aber das interessiert die Anarchisten, … äh Aktivisten ja nicht. Damit kann man halt keine Publicity machen. Um den Wald geht es denen nämlich letztlich nicht.
Mann kann schon erkennen, dass die Staatsanwältin ihre Macht evtl. missbraucht, um die schon seit mehr als 6 Monaten in Beugehaft befindende Person zu brechen, was natürlich absolut unverhältnismäßig ist, bei den Querdenker/Nazi Demos werden Polizisten viel extremer angegangen/verletzt da passiert auch nicht außer ein paar€ Geldstrafen oder max. Bewährung usw.
mMn pure Schikane dieser Prozess, auch ist es nicht glaubwürdig das angeblich extrem gut ausgebildete/trainierte Sonder Einsatz Kommando/SEK Polizisten sich nicht hätten wären können bzw. Opfer einer schmächtigen 0815 Frau waren :))
Mike Tyson, vermutlich wirklich ein wenig zu oft geboxt worden? Wie kann man denn überhaupt nicht kapieren, um was es geht? Hast du den Artikel überhaupt gelesen?
Kann ja gut sein, dass sie mit einer Geldstrafe davon kommt. Und damit der Richter das entscheiden kann und ihr dann einen Strafbefehl zustellen kann muss man halt wissen, wer sie ist und wo sie wohnt.
Ganz einfach, ganz rechtsstaatlich. Eine reine Inszenierung ist eher was die Dame macht, die sich den Konsequenzen ihres Handelns illegal entziehen möchte.
Wären Sie denn wirklich dafür, dass sobald jemand seinen Namen nicht verraten möchte, die Strafverfolgung eingestellt wird?
Was soll den zugestellt werden, welcher Strafbefehl? Sie sitzt schon seit über 6 Monaten im Knast :))
Hast du überhaupt eine Ahnung, wie die Deutsche Justiz funktioniert?!
Strafbefehle gibt es nur bei außergerichtlichen Prozessen, wenn mann gegen den Strafbefehl Einspruch einlegt, kommt es zum Gerichtsprozess, die Dame sitzt schon seit mehr als 6 Monaten im Gefängnis, der Papierkram was nach der Urteilsverkündung entsteht, kann auch an den Anwalt übergeben/versandt werden.
Die Frau ist sofort frei gelassen zu werden, ansonsten würde ich das Land Hessen auf Schadensersatz verklagen, pro Tag 1000€, was sie noch unnötigt sitzt.
Ja lieber Tim und Mister Bluffbla oben, ich habe den Artikel gelesen, es ist keine Richterin sondern ein Richter die Staatsanwältin ist weiblich <:))
Lieber Mike,
das ist ziemlicher Unsinn was Sie hier schreiben. Unsere Richter sind soweit wie möglich neutral, aber auch Menschen. Wie soll denn sonst Rechtsprechung funktionieren, soll der Computer mit „künstlicher Intelligenz“ Urteile sprechen? Das Problem ist nicht die Richterin, das Problem sitzt auf der Anklagebank. Wer sich weigert, seinen Namen zu nennen und sich stattdessen lieber inhaftieren lässt, der muss entweder nicht ganz normal im Oberstübchen sein oder in der Vergangenheit ein Kapitalverbrechen begangen haben. Wer einen anderen Menschen in 15m Höhe gegen den Kopf tritt, der nimmt dessen Tod in Kauf und müsste deshalb auch angeklagt werden. Dass ich es trotzdem nicht als ungerecht empfinde, dass die Tötungsabsicht fallen gelassen wurde, liegt daran dass ich Staatsanwaltschaft und Gericht in Sachen Fairness vertraue.
Lieber MIKE TYSON,
wer weiß wie viele Strafprozesse wegen Körperverletzung zur Zeit stattfinden, ohne dass darüber berichtet wird. Die Aufmerksamkeit kommt aufgrund der Tatsache, dass die Dame lieber ins Gefängnis geht, als ihre Identität preiszugeben. Und wo sie jetzt die Aufmerksamkeit auf sich gerichtet hat, was kommt: Wirres Zeug im Gerichtssaal. „Bluffbla“ würden Sie sagen. Ich glaube Ihre Freundin hat sich völlig in ein Thema verrannt und Sie schaden ihr nur, wenn Sie sie auch noch auf diesem Irrweg unterstützen.
Das ist so ein unsachliches Geschwurbel ohne jedwede auch nur geringste Ahnung des Rechtssystems MIKE TYSON. Es ist nicht verwunderlich, dass auch Sie lieber anonym bleiben wollen – genau wie ihre kleine Freundin, die vermutlich schon ein paar schöne Einträge im Führungszeugnis hat 😉
Rettet den Wald
Rettet die Demokratie
Nicht durch Körperverletzung und/oder Gefährdung Dritter.
Körperverletzung und Nötigung sind kein Klimaschutz.
Leider sind die Hetzer nicht auf der Anklagebank, nur die armen Tölpel die sich zu solchen Taten aufstacheln lassen.