Inzidenz im Kreisgebiet fünf Werktage unter 150Vogelsberg: Geschäfte können ab Freitag wieder öffnen
VOGELSBERG (ls). Vier Werktage in Folge ist die Inzidenz im Vogelsberg nun schon stabil unter der Grenze von 150 und auch am morgigen Mittwoch, den fünften Tag in Folge, wird die Inzidenz wieder unter der Grenze sein. Nun wird es Zeit für Lockerungen: Ab Freitag dürften die Einzelhändler wieder öffnen – und für Kunden mit negativem Schnelltest die Tür öffnen.
Liegt die Inzidenz in einem Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 150, dann dürfen Einzelhändler ab dem übernächsten Tag wieder öffnen, so besagt es die Bundesnotbremse. Genau das ist nun im Vogelsberg eingetreten: Am vergangenen Donnerstag hat der Kreis mit einer Inzidenz von 149,6 erstmalig wieder die Grenze von 150 unterschritten und liegt seither mittlerweile den vierten Tag in Folge darunter. Auch am Mittwoch wird die Inzidenz unter 150 liegen.
Eigentlich dürften die Geschäfte nach Bundesnotbremse damit wieder an diesem Freitag öffnen, doch wie das Hessische Sozialministerium zunächst auf seiner Homepage bekannt gab, hätten die Geschäfte bereits am Donnerstag öffnen dürfen. Dabei hatte das Ministerium fälschlicherweise den Maifeiertag mitgezählt, der laut Gesetzgebung nicht hätte mitgezählt werden dürfen. Es bleibt also dabei: Ab Freitag dürfen die Geschäfte wieder öffnen. Darauf machte auch Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule in einer weiteren Rundmail an die Alsfelder Einzelhändler aufmerksam.
Das betrifft vor allem die Einzelhändler in Bekleidungsgeschäften, Kosmetikgeschäfte, Parfümerien, Elektrogeschäfte, Stoffgeschäfte, Schreibwarengeschäfte oder aber andere kleinere Einzelhändler. Dafür gibt es allerdings bestimmte Voraussetzungen: Kunden müssen vorab nämlich einen Termin vereinbart haben und müssen außerdem einen negativen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Dieser Schnelltest muss bei einem anerkannten Schnelltestcenter gemacht werden, Selbsttests zählen hier also nicht. Auch die Geschäfts-Inhaber müssen ihren Mitarbeitern zweimal in der Woche ein Testangebot machen. Auch in den Ladengeschäften selbst müssen sich Kunden weiterhin an die bekannten Hygiene- und Abstandsregeln halten, sowie eine Maske tragen. Vor dem Betreten – hier darf übrigens auf 40 Quadratmeter ein Kunde kommen – muss außerdem weiterhin ein Kontaktformular ausgefüllt werden.
Die Gastronomie ist weiterhin von möglichen Lockerungen und Öffnungsschritten ausgenommen, weiterhin ist hier nur der Liefer- und Abholservice erlaubt – ungeachtet der Inzidenzen. Apropos Inzidenz, liegt die an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 150, dann müssen die Geschäfte am übernächsten Tag wieder schließen.
Anmerkung der Redaktion: In einer ursprünglichen Version des Artikels hieß es, dass die Geschäfte Donnerstag wieder öffnen dürfen. Dabei bezogen sich die Informationen auf die Bekanntgabe des Sozialministeriums. Das Ministerium habe dabei irrtümlicherweise den Maifeiertag mitgezählt hieß es auf Rückfrage, warum die Angabe auf der Homepage im Laufe des Tages geändert wurde. Der OL-Text wurde entsprechend angepasst.
Mit Termin und aktuellen negativen Testergebnis
Die aktuelle Veröffentlichung (Stand: 04.05.2021) sieht eine Öffnung „Click & Meet“ ab dem 07.05.2021, 0:00 Uhr vor, also am Freitag.
Einkaufen mit all diesen Restriktionen macht alles andere als Spaß.
Liebe Großkopferten in Wiesbaden: Gebt den Menschen ihre Freiheiten wieder zurück!