Inzidenz-Marken im Kreis ausschlaggebendWann Geschäfte und Schulen im Vogelsberg wieder öffnen dürfen
VOGELSBERG (ol). Am Wochenende ist die Bundes-Notbremse in Kraft getreten – und seit dem gleichen Tag ist auch die Inzidenz im Vogelsberg gesunken. Das heißt allerdings noch nicht, dass die Geschäfte nun wieder mit „Click&Meet“ öffnen dürfen, das geht frühestens ab Samstag – gleiches gilt für die Schulen. Warum und weshalb das so ist, das lesen Sie hier.
Seit einigen Tagen liegt die Inzidenz im Vogelsberg nun schon unter der Grenze von 200, seit drei Tagen in Folge liegt sie sogar unter einem Wert von 150 – und diesem Wert kommt seit dem Wochenende eine neue Bedeutung zu, denn er kennzeichnet, wann die Geschäfte wieder öffnen dürfen.
Zunächst allerdings nochmal zu Erklärung. Am Samstag ist ist die Bundesnotbremse in Kraft getreten, die den Umgang mit dem Virus nun bundeseinheitlich regeln soll. Dafür gibt es drei Inzidenz-Grenzen: 100, 150 und 165. Wenn ein Kreis fünf aufeinanderfolgende Werktage eine Inzidenz von unter 100 nachweist, dann werden die Kontaktbeschränkungen gelockert. Bislang liegt der Vogelsberg allerdings noch deutlicher über 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von einer Woche, an diesem Montag ist der Kreis bei 142,0.
Geschäfte und Schulen könnten frühestens ab Samstag wieder öffnen
Dass die Geschäfte wieder öffnen und „Click&Meet“ anbieten, ist unterdessen gar nicht so unwahrscheinlich. Liegt ein Kreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter einer Inzidenz von 150, dann dürften die Geschäfte wieder öffnen – allerdings erst frühestens am übernächsten Tag. Konkret bedeutet das: Wenn es im Vogelsberg so weiter geht und die Inzidenz auch noch am Donnerstag unter 150 liegt, dann dürften die Geschäfte am übernächsten Tag, also am Samstag, wieder öffnen.
Kunden müssen dazu vorab einen negativen Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden und von einer offiziellen Teststelle ist. Außerdem muss vorab ein Termin ausgemacht werden und im Laden selbst herrscht weiterhin Maskenpflicht und auch Hygiene- und Abstandsregeln gelten weiter. Wird der Grenzwert von 150 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, müssen die Geschäfte wieder schließen.
Auch für Schulen gilt eine ähnliches Regelung, allerdings ein anderer Inzidenzwert. Überschreitet ein Kreis die Inzidenz von 165, dann wechseln Schulen in den Distanzunterricht. Lediglich Abschlussklassen und Förderschulen befinden sich im Wechselunterricht. Liegt die Inzidenz allerdings wieder fünf Tage in Folge unter 165, können alle Schulklassen ab dem übernächsten Tag in den Wechselunterricht gehen. Auch das könnte im Vogelsberg – unter der Voraussetzung, dass die Inzidenz konstant unter 165 bleibt – dann ab Montag der Fall sein.
Übrigens: Ab einer Inzidenz von unter 100 kehren die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück und nur die Klassen 1 bis 6 und ab Klasse 7 bleiben im Wechselunterricht.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es, dass die Geschäfte frühestens ab Freitag wieder öffnen könnten, sollte die Inzidenz weiterhin stabil unter 150 sein. Das ist nicht ganz richtig. Im vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite heißt es zwar, dass die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter 150 liegen muss, allerdings wird hier von Werktagen gesprochen – Sonn- und Feiertage werden nicht mitgerechnet.
Entsprechend würde die Inzidenz unter 150 von Sonntag nicht mitzählen und auch die Inzidenz am Donnerstag müsste unter 150 liegen, damit die fünf Tage voll sind. Erst dann würde am übernächsten Tag Öffnungen möglich sein. Für den Vogelsberg bedeutet das: liegt man auch am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag unter 150 könnten die Geschäfte am Samstag öffnen. Gleichen gilt übrigens auch für Schulen – auch hier wird von Werktagen gesprochen. Schulen könnten also ab dem kommenden Montag wieder öffnen. Der Fehler wurde im Text korrigiert.
Die Abschlussklassen haben derzeit Präsenzuntericht.
In der Schule sind OP-Masken Pflicht und werden dort auch ausgegeben. Für den ÖPNV sind allerdings FFP-2-Masken erforderlich. Die bekommt man nur nicht gestellt.
Wie man sich die ohne Einkommen leisten soll, erzählt einem allerdings niemand.