Testpflicht an Schulen - Eskalationskonzept angepasst - Ausgangssperren als „Ultima Ratio“Keine weiteren Schulöffnungen nach den Osterferien
HESSEN (ol). Die letzte Woche der Osterferien hat begonnen, ab nächste Woche beginnt die Schule wieder. Doch wie genau soll der Schulbetrieb nach dem Ende der Ferien weitergehen? Darüber und über weitere Schritte zur Bekämpfung der Pandemie informierten Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz an diesem Montagabend.
„Leider steigen die Infektionszahlen – auch aufgrund der Virus-Mutationen – weiterhin an. Deshalb haben wir beraten, unter welchen Bedingungen Schulen, Kitas und die Arbeitswelt agieren können und hierzu Anpassungen und Konkretisierungen in den hessischen Verordnungen vorgenommen. Wir müssen besonnen und vorsichtig bleiben, auch wenn wir wissen, welche Einschränkungen, Anstrengungen und Veränderungen dies für alle Bürgerinnen und Bürger mit sich bringt. Im Fokus steht immer unser Gesundheitssystem, das nicht überfordert werden darf, und die Situation auf den Intensivstationen ist bereits jetzt schwierig. Darauf haben wir reagiert“, erklärte Bouffier am Montag. Die neuen hessischen Verordnungen gelten vom 19. April bis 9. Mai 2021.
Keine weiteren Öffnungen in den Schulen
„Es schmerzt mich sehr, dass wir aufgrund der sich bedauerlicherweise weiterhin negativ entwickelnden Infektionszahlen anders als geplant nach den Osterferien ab dem 19. April zunächst keine weiteren Öffnungen in den Schulen vornehmen können. Wir starten folglich nach den Ferien so, wie es Eltern und Schülerinnen und Schüler und deren Lehrkräfte vor den Ferien gewöhnt waren“, erklärte Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz. Dies bedeutet: Die Jahrgangsstufen 1 bis 6 werden weiterhin im Wechselunterricht, die Jahrgänge ab Klasse 7 im Distanzunterricht und die Abschlussklassen im Präsenzunterricht beschult. Die Regelung gilt zunächst für vier Wochen, wobei bei einer sich bessernden Infektionslage selbstverständlich auch vorher neue Entscheidungen beziehungsweise weitere Öffnungen möglich sind.
„Den Präsenz-Schulbetrieb werden wir darüber hinaus intensiv mit einer Test-Strategie begleiten: Ab dem 19. April gilt ein negatives Testergebnis der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte als notwendige Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Testverpflichtung ist derzeit unerlässlich für einen sicheren Schulbetrieb. Darin haben uns auch die Rückmeldungen unserer Pilot-Schulen, die den Ablauf der Selbsttests vor den Osterferien erprobt haben, bestätigt“, so Lorz.
Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können für den Nachweis zwischen dem kostenfreien Bürgertest außerhalb der Schule oder den ebenfalls kostenfreien Antigen-Selbsttests, welche den Schulen vom Land zur Verfügung gestellten wurden, wählen. Akzeptiert werden Nachweise, die mit zeitlichem Bezug auf den Beginn des jeweiligen Schultages nicht älter als 72 Stunden sind. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler, die keinen Test vorweisen können beziehungsweise diesen nicht in der Schule machen, zu Hause im Distanzunterricht beschult werden. Schülerinnen und Schüler können durch ihre Eltern, volljährige Schülerinnen und Schüler durch sich selbst von der Teilnahme an der Präsenzbeschulung schriftlich abgemeldet werden.
Vorgehen bei den Abiturprüfungen und in den Kitas
Die Abiturprüfungen finden, wie bereits angekündigt, ganz regulär ab dem 21. April statt. Alle Prüflinge erhalten vor jeder Prüfung die Möglichkeit eines freiwilligen Selbsttests. Schülerinnen und Schüler, die diesen nicht machen möchten, können auch an der Prüfung teilnehmen. Sie müssen dann jedoch eine medizinische Maske tragen.
„In den Kitas wird es weiterhin ein regelmäßiges Testangebot für Erzieherinnen und Erzieher geben. Die Kleinsten sind – anders als die Schülerinnen und Schüler – von Testungen weiter ausgenommen“, erläuterte der Ministerpräsident. Weiterhin werde es kein so genanntes Betretungsverbot für die Kitas geben, es gebe vielmehr eine Empfehlung, die Kinder möglichst zu Hause zu betreuen. „Ich appelliere an alle Eltern, die Kleinsten, wenn irgend möglich, daheim zu betreuen“, so Bouffier. Hinzu kommt ein besonderer Einrichtungsschutz, das heißt es werde ein individuelles Betretungsverbot für Kinder von engen Kontaktpersonen infizierter Personen ersten Grades geben, die einer Quarantäne unterliegen.
Anpassung des Eskalationskonzepts
Hessens Kabinett hat angesichts der aktuellen Lage auch das Eskalationskonzept nochmals angepasst. Jetzt ist es bereits ab einer Inzidenz von 100 – statt bislang ab 200 – möglich, weitere Maßnahmen vorzunehmen. Ausgangssperren können als „Ultima Ratio“ entsprechend der aktuellen Rechtsprechung in Betracht gezogen werden. Die hessische Landesregierung stehe einer Änderung des Bundes-Infektionsschutzgesetzes aufgeschlossen gegenüber. Über die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes werde derzeit gesprochen, daher könne es noch dauern, bis dieses in Kraft ist. Dann würden auch die hessischen Regelungen angepasst. „Uns ist es hier in Hessen aber wichtig, dass wir angesichts der Infektionszahlen und der schwierigen Lage der Intensivstationen jetzt schnell handeln. Deshalb haben wir unsere Verordnung angepasst.“
Klasse 5 und 6 und nach den Ferien 5 und 6…. Ab 12 Jahren ist man also erwachsen und kann ruhig monatelang alleine Zuhause sitzen. Mann konnte die Präsenz wenigstens abwechseln!
Warum eigentlich wieder Klassen 5 und 6 im Wechselmodell? Die Eltern von Klasse 7 und 8 müssen auch zum Arbeitsplatz! 9 und 10 wäre auch gerne Mal präsent. Und direkt vor den Abitursjahren wäre etwas Unterricht dazu auch erwünscht! Die Last liegt seit Monaten in den gleichen Familien, warum?! Was machst das mit Kindern, wenn der Freund seit ganz normal zur Schule geht und man selbst wieder die Nachricht bekommt: nach den Ferien dürfen wieder die gleiche Schüler und die, die jetzt das Alleinesein und alleine lernen gewohnt sind, dürfen das weiter machen, weil sie es so toll schon gelernt haben?
Sicherheit geht vor, ja. Aber wo sind die Pläne für das nächste Schuljahr? Wie sollen die Lücken geschlossen werden? Warum bewertet man ein Haljahr, welches bis dato ohnen Leistungsnachweise ist, die Lehrer keine Rückmeldungen geben, die Schüler mehr als „ihren Job“ machen müssen, während einige Lehrer sich immernoch nicht umgestellt haben auf den digitalen Unterricht und nach wie vor „Frontalunterricht“ machen oder einen „Unterricht“, der eigentlich nur aus der Abarbeitung von Hausaufgaben besteht, die nie jemand kontrolliert. Das ganze aber immer gut bezahlt und mit null Bereitschaft Mal eine der 13 Ferienwochen plus freie Tage in Unterricht oder Horizonterweiterung zu investieren. Wo liebe Politiker und Schulverantwortliche sehen Sie diese bemitleidenswerte Generation von Schüler in 5 Jahren? Wo haben wir Änderungen zum Frühjahr 2020? Die Mühlen mahlen viel zu langsam, das Beamtentum ist unberechtigt. Lehrer werden geimpft, Eltern von Schulkindern nicht, warum? Hauptsache der Friseur hat auf!