Familienbesuch und Fahrt zum Arzt sind erlaubtFragen und Antworten zur 15-Kilometer-Regelung im Vogelsberg
VOGELSBERG (ol). Täglich neue Corona-Infektionen und eine Inzidenz, die den kritischen Wert von 200 überschritten hat – im Vogelsbergkreis muss die nächste Beschränkung umgesetzt werden: Tagestouristische Ausflüge sind ab dem heutigen Mittwoch nur noch in einem Radius von 15 Kilometern gestattet. Doch was heißt das nun genau? Viele Fragen werden hier beantwortet.
Darf ich meine Familie besuchen, die 20 Kilometer entfernt wohnt? Was ist mit dem Arztbesuch in der 25 Kilometer entfernten Stadt? Darf ich im hohen Vogelsberg spazieren gehen, wenn ich mehr als 15 Kilometer Anfahrt habe? Antworten auf diese und andere Fragen mehr liefert die nachstehende Übersicht:
Darf ich mich überhaupt noch weiter als 15 Kilometer entfernt von meiner Wohnung aufhalten?
Natürlich. Die Einschränkung betrifft lediglich den tagestouristischen Ausflug, alle anderen Fahrten sind ausgenommen.
Gilt die 15-Kilometer-Regel eigentlich nur für Vogelsberger?
Sie gilt für alle, die im Vogelsberg wohnen und die sich hier aufhalten. Das bedeutet konkret: Wer von außerhalb in den Kreis einreist, um einen tagestouristischen Ausflug zu unternehmen, darf nur 15 Kilometer in den Kreis hineinfahren, denn ab der Kreisgrenze gilt die Beschränkung auch für ihn.
Und bei den Menschen, die im Vogelsbergkreis leben, gilt der 15-Kilometer-Radius ab der Wohnadresse?
Nein, entscheidend ist die Gemeindegrenze, nicht der einzelne Stadt- oder Ortsteil.
Wie werden die 15 Kilometer abgemessen?
Die Entfernung wird nicht nach Wegstrecke gemessen, sondern als Luftlinie.
Was genau ist unter einem tagestouristischen Ausflug zu verstehen?
Dabei handelt es sich um eine Tagesreise ohne Übernachtung also zum Beispiel um eine klassische Stadtbesichtigung. Um es an konkreten Beispielen deutlich zu machen: Der Besuch des Bergparks Wilhelmshöhe in Kassel oder der Stadtrundgang in Fulda mit Besichtigung des Doms sind im Moment nicht erlaubt.
Arzttermine und Familienbesuche sind erlaubt
Das bedeutet: Andere Fahrten sind erlaubt?
Ja, andere Fahrten sind gestattet. Auch wenn das Ziel außerhalb des 15-Kilometer-Radius liegt, darf man zur Arbeit fahren, einen Arzttermin wahrnehmen, zum Einkaufen fahren, Familie, Verwandte und Freunde besuchen (dort natürlich die entsprechenden Regeln beachten), sich mit dem Partner treffen, Großeltern dürfen ihre Kinder bei der Betreuung der Enkel unterstützen oder getrennt lebende Paare dürfen die Kinder beim anderen Elternteil abholen, um einige Beispiele zu nennen.
Was gilt in der Freizeit? Darf ich meinen Heimatort verlassen, um Sport zu treiben?
Ja, das ist erlaubt. Das Land Hessen erklärt in seiner jüngsten Verordnung, dass Bürger in der Öffentlichkeitentweder alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und maximal einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person Sport treiben dürfen. Das erlaubt es etwa den Familien, sich im öffentlichen Raum zusammen sportlich zu betätigen und eine Radtour zu machen.
Es ist damit möglich, auf Wegen, auf Wasserstraßen und öffentlichen Wasserflächen, im Wald oder in Parks, Individualsport zu betreiben, also etwa zu joggen, Rad zu fahren oder zu wandern. Auch z.B. Reiten, Rudern, Segeln, Segelfliegen und Ski-Langlauf im Sinne einer freizeitsportlichen Tätigkeit möglich.
Regelung gilt zunächst bis 31. Januar
Wandern oder Ski-Langlauf dem Hoherodskopf sind also erlaubt?
Ja, dabei handelt es sich um eine freizeitsportliche Tätigkeit. Beachtet werden muss allerdings, dass die Zufahrtsstraßen zum Hoherodskopf und der Herchenhainer Höhe täglich von 9 bis 16 Uhr gesperrt sind.
Ist es die Entscheidung des Vogelsbergkreises, den Bewegungsradius für tagestouristische Ausflüge zu beschränken?
Nein, das geschieht auf ausdrückliche Weisung des Landes. Das hat in seinem sogenannten Eskalationskonzept verbindlich vorgegeben, dass der Bewegungsradius in Landkreisen mit einer Inzidenz von mehr als 200 auf 15 Kilometer beschränkt werden muss.
Bis wann gilt die 15-Kilometer-Regelung?
Sie gilt zunächst bis zum 31. Januar. Sollte allerdings der Inzidenz-Wert an fünf aufeinander folgenden Tagen unter die Marke von 200 sinken, so wird die Regelung schon vor dem 31. Januar aufgehoben.
Es ist schon seltsam, dass es Corona nur im privaten Bereich gibt.
Der „Arbeitstourismus“ ist OK. D.h.wenn Leiharbeiter aus ganz Deutschland sowie aus der EU quer durch Deutschland zu den Arbeitsplätzen reisen, da ist alles gut.
Davon geht keine Gefahr auf, oder ??????
Selbstverständlich, gerade in diesem Bereich gehen die Experten davon aus, verbreitet sich das Virus zur Zeit extrem stark.
Darum sollte man davon ausgehen, dass es leider unumgänglich ist, dass die Verantwortlichen schon in Kürze die Maßnahmen in diesem Bereich verschärfen müssen und auch werden!
Man sollte auch davon ausgehen, dass frühestens im März die jetzigen Einschränkungen gelockert werden können.
Habe mich in meinem Kommentar etwas unverständlich ausgedrückt!
Nicht der private, sondern der Bereich Arbeit ist gemeint!
@ Frau Schmidt-Haas!
Merke ich! Bevor ich so etwas veröffentlichte, frage ich mich: Was machen Sie auf dem Hoherrodskopf? Sensationstourismus… Nicht zu fassen! Mich interessiert das da oben überhaupt nicht.
Ich lese nur was alles erlaubt ist – was darf ich denn jetzt nicht mehr machen?
Haben wir eine Pandemie?
Sollen wir die Kontakte einschränken?
Sind die Infektionszahlen zu hoch?
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Ich kann nur noch mit dem Kopf schütteln!
Sorry, aber was soll das bitte bringen? Das verringert nicht das Infektionsgeschehen. Diesen Virus kann man nicht auf dieser Weise aufhalten. So wie alle anderen Maßnahmen! Fakt ist das sich immer noch viele mit 10 Personen und mehr im Privaten Bereich treffen. Habe ich am Sonntag auf dem Hoherrodskopf gesehen.
Über 800 Jahre mussten wir darauf warten, jetzt endlich ist es soweit: Den Lauterbächern ist das Betreten von Alsfeld amtlich untersagt! Gilt zwar auch umgekehrt, aber dürfte das wen kratzen?
/Ironie. Arrrgghhh ….