Das sind die Corona-Regelungen in Hessen über Weihnachten und SilvesterAusgangssperren in Corona-Hotspots an Heiligabend bis 0 Uhr verlängert
REGION (ol). Dass Weihnachten und auch Silvester im Pandemie-Jahr anders ablaufen, als man es gewohnt ist, das war abzusehen. Nun ist bekannt wie die Regeln über die Feiertage aussehen: In Hotspots wird die Ausgangssperre an Heiligabend bis 0 Uhr verlängert, tritt danach aber wieder in Kraft. Für alle anderen gilt: Ein Treffen mit vier Personen, die über den eigenen Hausstand hinausgehen und dem engsten Familienkreis angehören ist erlaubt. Das sind die Corona-Regelungen über Weihnachten und Silvester.
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier hat heute die Menschen in einer Pressekonferenz auf ein „etwas anderes Weihnachten“ eingestellt. „Das Corona-Virus kennt keine Weihnachtspausen, deshalb müssen wir auch an Weihnachten besonnen bleiben und uns und alle anderen schützen“, sagte Bouffier am Mittwoch in der Wiesbadener Staatskanzlei.
Nach einer bereits angekündigten Videoschaltkonferenz mit den Spitzen der Evangelischen und Katholischen Kirchen in Hessen hat die Landesregierung folgende Regelungen beschlossen:
Kontaktbeschränkungen für den öffentlichen Raum
- Für Zusammenkünfte mit Freunden und Bekannten gilt generell die derzeitige Regel auch an Weihnachten: höchstens fünf Personen aus zwei Hausständen.
- Als Ausnahme gilt für die Zeit von Heiligabend, 24. Dezember, bis zum Zweiten Weihnachtsfeiertag, 26. Dezember: Treffen mit vier Personen, die über den eigenen Hausstand hinausgehen und dem engsten Familienkreis angehören, also in jedem Fall Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in grader Linie, Geschwister und deren Haushaltsangehörige, sind möglich; zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahre. Das gilt auch, wenn dies mehr als zwei Hausstände sind oder fünf Personen über 14 Jahre bedeutet.
Dringender Appell für Weihnachten zu Hause
- Auch für private Feiern zu Hause wird die Einhaltung der oben genannten Regeln dringend empfohlen.
Ausgangsbeschränkungen in sogenannten Hotspots (Inzidenz über 200) über Weihnachten
- Die nächtlichen Ausgangssperren beginnen am 24. Dezember erst ab 0 Uhr statt 21 Uhr. Am 25. und 26. Dezember beginnen die nächtlichen Ausgangssperren dagegen bereits um 22 Uhr.
Gottesdienste
- Gottesdienste bleiben generell möglich.
- Es gelten die allgemeinen Regeln (Abstands- und Maskenpflicht, Kontaktdatenerfassung).
- Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten an Heiligabend und an Weihnachten.
- Für diese Gottesdienste gilt besonders: Bitte kein gemeinsamer Gesang!
Silvester
- An Silvester bleibt es bei den allgemeinen Regelungen für Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren.
Zu den Kommentaren von Evi und Bine
Dazu kann man stehen wie man will.Mir hat das Landratsamt Vogelsbergkreis die Heimfahrt während der Sperrzeit verboten, mit der Begründung das ich dadurch die Volksgesundheit gefährde. Da kann man die Menschen schon verstehen, die für die Grundrechte demonstrieren.
Langsam wird die Politik immer unglaubwürdiger…
Ich finde es schon schlimm genug, dass die Politik die Maßnahmen vorgeben muss, ich möchte nicht in der Lage der Frau Merkel sein, die es jedem recht machen soll. Leider gibt es da zu viele verschiedene Meinungen. Schlimm genug, dass man sich nicht auf den gesunden Menschenverstand eines jeden verlassen kann. Wenn sich jeder schützt und auch an seine Mitmenschen denkt, diese zu schützen, dann sollte das alles nicht notwendig sein. Leider hat sich die Menschheit so negativ verändert, jeder denkt nur noch an sich selbst. Das hat sich deutlich gezeigt am Anfang der Pandemie und den leer geräumten Regalen im Supermarkt. Dann kommen diese Querdenker, die behaupten, Klinikbetten seien leer… Wo leben diese Leute? Sie bestehen auf Menschenrechte…ja bitte! Geht raus und steckt euch an, verbreitet es in Euren Familien und dann sollte man euch die medizinische Versorgung verwehren.
Zum Kommentar von Evi möchte ich noch anfügen, dass man dieser Querdeckermischpocke nicht nur die medizinische Versorgung verweigern sollte, sondern diese Menschen namentlich bekannt geben, damit die Nachbarn sich vor solchen Ignoranten schützen können.