Verkehrsministerium weist BUND-Kritik an A49-Planungsrecht zurück
Die Urteilsbegründung ändert nichts am Urteil und an der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses: Mit diesen Worten reagiert das Hessische Verkehrsministerium auf die Pressemeldung des BUND, der als Konsequenz aus dem schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs einen sofortigen Rodungsstopp forderte.
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