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Keine Veranlassung den Planfeststellungsbeschluss außer Vollzug zu setzen - Wasserrechtlichen Prüfungen wurden inzwischen veranlasstVerkehrsministerium weist BUND-Kritik an A49-Planungsrecht zurück

DANNENROD (ol). Die Urteilsbegründung ändert nichts am Urteil und an der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses: Mit diesen Worten reagiert das Hessische Verkehrsministerium auf die Pressemeldung des BUND, der als Konsequenz aus dem schriftlichen Urteil des Verwaltungsgerichtshofs einen sofortigen Rodungsstopp forderte, da dieser rechtlich möglich sei.

Im Juni waren Naturschützer mit einer Klage gegen die A49-Planung durch den Dannenröder Wald vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert. Dabei klagte der BUND dagegen, dass die Planung gegen geltende Wasserschutzrechte verstoße. Mittlerweile die schriftliche Begründung des Urteils vor – und die lässt nach Ansicht der Naturschützer Handlungsspielräume für Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir, der die Rodung im Wald stoppen könne und forderten daher einen Rodungsstopp, der ihrer Ansicht nach damit rechtliche möglich wäre.

Nun reagiert das Hessische Verkehrsministerium darauf: Das im Sommer ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Weiterbau der A49 ändere nichts an der Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses, heißt es aus dem Ministerium in einer Pressemitteilung. Das hab das Gericht ausdrücklich festgestellt, als es die Klage des BUND abwies. Aus den inzwischen vorliegenden schriftlichen Urteilsgründen lasse sich nichts Gegenteiliges ableiten. „Die Interpretation des BUND ist nicht durch den Text der Urteilsgründe gedeckt“, so das Ministerium.

Die rechtlichen Mängel, die das Gericht im Planfeststellungsbeschluss 2012 erkennt, bestünden allein in Bezug auf die wasserrechtliche Prüfung. Die dabei getroffenen wasserrechtlichen Entscheidungen aber seien – wie das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich feststellt – rechtlich unabhängig vom Planfeststellungsbeschluss und können auch unabhängig von diesem korrigiert werden, wenn dies sachlich notwendig werden sollte. „Daher ergibt sich daraus keine Veranlassung, den Planfeststellungsbeschluss selbst außer Vollzug zu setzen oder zu ändern“, schreibt das Ministerium. Auch ein Planänderungsverfahren zur Korrektur der wasserrechtlichen Entscheidung würde nichts an der sofortigen Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses ändern.

Die vom Bundesverwaltungsgericht angesprochenen wasserrechtlichen Prüfungen sei inzwischen veranlasst worden. Auswirkungen des Vorhabens auf Gewässer und insbesondere den Trinkwasserschutz wurden bereits im Planfeststellungsverfahren geprüft, und ein auf Verlangen des Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministeriums bei dem ausgewiesenen Fachinstitut ahu GmbH eingeholtes Gutachten habe nachträglich ergeben, dass auch die weitergehenden Forderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie erfüllt seien. Sollten bei der Umsetzung neue wasserrechtliche Probleme auftreten, bietet – wie das Gericht urteilt – das Wasserrecht ausreichend Möglichkeiten, diese zu beheben.

Das von dem Büro RegioConsult erarbeitete „Gegengutachten“ habe auf einen Detailfehler in einer Darstellung des ahu-Beitrags hingewiesen (Fernableitung im Bereich Todtenmühle), der korrigiert werde. Zudem werde ergänzt, welche Schadstoffe im Einzelnen im Fachbeitrag untersucht wurden.

„Insgesamt ist das ‚Gegengutachten‘ aber ganz und gar nicht geeignet, den wasserrechtlichen Fachbeitrag von ahu zu erschüttern“, heißt es weiter. Dieser erfülle die „sehr hohen fachlichen Anforderungen“, die zur Prüfung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an einen solchen Fachbeitrag gestellt werden. So betrachte er nicht nur das Gebiet der Trinkwassergewinnung, sondern auch den gesamten Grundwasserkörper. Beim Weiterbau der A49 würden alle auf den Straßenflächen anfallenden Abwässer gesammelt, gereinigt und dann erst in Oberflächengewässer geleitet. Es finde demnach keine direkte Einleitung in das Grundwasser statt.

Der Schutz des Grundwasserkörpers habe beim Weiterbau der Autobahn oberste Priorität. Während des Baus und Betriebs der Autobahn werde begleitend ein Grundwassermonitoring durchgeführt, um eventuelle Schadstoffeinträge frühzeitig zu erkennen und dann – falls erforderlich – weitere Maßnahmen zum Schutz des Wassers ergreifen zu können. Der Bestand des Planfeststellungsbeschlusses stehe damit nicht in Frage. Bei einem bestandskräftigen Beschluss könne nur der Bauherr dessen Umsetzung stoppen. Dieser Bauherr sei der Bundesverkehrsminister.

5 Gedanken zu “Verkehrsministerium weist BUND-Kritik an A49-Planungsrecht zurück

  1. Herrn Dennhöfer geht es nur darum, seinen Privatkrieg gegen die Autobahn zu führen. Er findet immer wieder einen neuen Vorwand. Jetzt ist es das Wasser.

    Das die Bürger hier in der Region ihr Trinkwasser aus einem Gebiet beziehen, dessen Boden mit Rückständen der Sprengstoffherstellung verseucht ist, interessiert ihn nicht.

    Mit der Autobahn hat das alles gar nichts zu tun. Zum Schutz der Bürger müsste ein neues Quellgebiet erschlossen werden.

    Daran denkt Herr Dennhöfer nicht und niemand beim sog. BUND darf daran denken, denn damit liese sich ja die Autobahn nicht verhindern.

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  2. Die A49 wird eben um jeden Preis von der hessischen Landesregierung durchgeprügelt.
    Deswegen hat ja auch Kriegsminister Beuth eine Bürgerkriegsarmee von 1000 Polizisten mit gepanzerten Fahrzeugen nach Dannenrod entsandt, um den aufssäsigen Buergern zu zeigen wer die Macht im Lande hat.
    Da stoeren der BUND und die evangelische Kirche eben nur.
    Im Zweifelsfall werden kirchliche Beobachter von den enthemmten Polizisten eben zusammengeschlagen und die Worte des BUNDes sowieso nicht Ernst genommen.
    Verhaeltnisse wie in Belarus.

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    1. Klaus Meier oder Tom… jetzt schon wieder ein neues Fake-Pseudonym? Ihre schlechte Orthographie kann ein Analphabet auf 3km riechen.

      Wollen Sie jetzt als „Alsfelder“ so rüberkommen, als wüssten Sie hier Bescheid?

      Übrigens: Die A49 ist parlamentarisch x-fach beschlossen und gerichtlich mehrfach überprüft. Was Sie mit „um jeden Preis durchprügeln“ meinen, können Sie mir mal erklären.Ich sehe da eher eine Menge Öko-Terroristen, die Müll im Wald lassen und ganz nebenbei diese Autobahn um jeden Preis verhindern wollen.

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  3. Vielen Dank an das Verkehrsministerium und den sachlichen Diskussionsbeitrag von Herrn al-Wazir.

    Mehr ist dazu auch wohl nicht zu sagen. Ich finde es schön, dass meine Heimat eine bessere Infrastruktur unter Berücksichtigung der Umwelt erhält. Genau so geht es, Wirtschaft und Umweltschutz zu vereinen.

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  4. Kurzer Hinweis an die Redaktion OL. Im Artikel Antwort des Verkehrs Ministerium schreiben Sie fälschlicherweise „B49“.
    Hoffentlich nimmt das der BUND nicht als Grund weiter zu klagen.

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