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"Wir appellieren an Ihre Verantwortung für das Trinkwasser von 500.000 Menschen"Aktionsbündnis „Keine A49“ verurteilt Beginn der Fällungen im Dannenröder Wald

DANNENROD (ol). Das Aktionsbündnis „Keine A49“ verurteilt den Beginn der Fällungen im Dannenröder Wald auf das Schärfste. Ein neues Gutachten habe gezeigt, dass die Trinkwasserversorgung durch die A49 gefährdet werde – Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir sollen nun endlich Verantwortung übernehmen.

Erst im Oktober habe das Aktionsbündnis Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer und Hessens Verkehrsminister Tarek Al-Wazir das neue Gutachten von RegioConsult Marburg vorgelegt, das klar heraus gestellt habe, dass die Wasserrechtliche Genehmigung für die A49 auf tönernen Füßen stehe. Weiter heißt es in der Pressemitteilung, eine vorläufige fachanwaltliche Aussage spreche davon, dass es „rechtswidrig“ sei. Zusammen mit der Stellungnahme der anerkannten Hamburger Fachanwältin Dr. Roga Verheyen würden „erdrückende Nachweise“ vorliegen, dass der Bau der A49 die Trinkwasserversorgung für eine halbe Million Menschen gefährde.

„Wir rufen Verkehrsminister Scheuer und Minister Tarek Al-Wazir auf, Ihrer Verantwortung für die Daseinsvorsorge Wasser nachzukommen und das geforderte Planergänzungsverfahren zur Sicherung des Grundwassers anzuordnen“, schreibt das Aktionsbündnis. Solange müsse die Bautätigkeit und das Fällen der Wälder in der VKE 40 ruhen, da der Bestand des Waldes dabei von besonderer Bedeutung sei.

Außerdem, so heißt es weiter, habe die Polizei Mittelhessen in ihrer Pressekonferenz vom 9. November ausgeführt, dass in dieser Woche nur logistische Vorarbeiten, jedoch noch keine Fällungen im Dannenröder Wald stattfinden sollen. Leider müsse man feststellen, dass im Widerspruch dazu seit gestern bereits Fällungen in Danneröder Wald stattfinden würden. „Wir verurteilen auch besonders, dass es dabei bereits zur Gefährdung von Menschenleben gekommen ist, weil Bäume in unmittelbarer Nähe von Menschen gefällt wurden“, heißt es. Tatsächlich haben in Zuge der vorbereitenden Maßnahmen bereits erste Rodungen am Waldrand stattgefunden, Sicherheitsabstände zu den Menschen wurden dabei allerdings eingehalten.

Das Schreiben an Andreas Scheuer und Tarek Al-Wazir im Wortlaut

Betreff: A49: Neues Gutachten von RegioConsult Marburg deckt erhebliche Mängel in der wasserrechtlichen Genehmigung auf

Sehr geehrter Herr Minister Scheuer,

anbei legen wir Ihnen das neue Gutachten von RegioConsult Marburg vor.
Das neue Gutachten von RegioConsult weist in überzeugender Weise die Mängel des von Tarek Al-Wazir vorgelegten Fachbeitrages Wasser nach. Zusammen mit dem kürzlich vorgelegten Gutachten von Dr. Roga Verheyen, Hamburg, liegen somit erdrückende Beweise vor, die den Verdacht begründen, dass die Planfeststellungsbehörde in Wiesbaden in Bezug auf die Sicherung unseres Grund- und damit Trinkwassers mangelhaft arbeitet.

Wir haben Tarek Al- Wazir daher aufgefordert, die Rodungen für die A49 in der VKE 40 sofort auszusetzen und anhand der vorgelegten Gutachten eine sorgfältige Überprüfung der Wasser-Thematik vorzunehmen. Wir appellieren an Sie, dies ausdrücklich zu unterstützen.

Das BVerWG in Leipzig hatte am 23.06.2020 in seinem Urteil festgelegt, dass ein Fachbeitrag Wasser so ausfallen muss, dass keine Gefährdung des Grundwassers besteht. Andernfalls könne eine Widerrufung der bestehenden wasserrechtlichen Genehmigung die Folge sein: „Gegebenenfalls können erforderliche Schutzmaßnahmen nachträglich angeordnet und die rechtlich selbständigen wasser-rechtlichen Erlaubnisse angepasst oder sogar widerrufen werden.“ (PM Nr. 37/2020 des BVerWG Leipzig)

Leider liegt die Urteilsbegründung des Gerichts immer noch nicht vor, obwohl sie für den 1.9.2020 angekündigt war. Wir haben das Gutachten von RegioConsult einem Fachanwalt vorgelegt. Seine vorläufige Einschätzung lautet:

„Ich habe mir die Stellungnahme von RegioConsult durchgelesen und bin zum einen beeindruckt von der fachlichen Präzision und Gründlichkeit der Betrachtung und zum anderen entsetzt über die hierdurch aufgedeckten Mängel des Fachbeitrags und der gesamten Planung.

Allein dass bei dieser Gefahrenlage und entgegen den öffentlichen Behauptungen keine doppelwandige Ableitung und keine Herausleitung der Abwässer aus der Zone II erfolgt, ist ein schwerer und gefährlicher Planungsfehler, der mindestens durch eine Ergänzung der Planfeststellung korrigiert werden müsste. Dies und die weiteren Ermittlungs- und Bewertungsdefizite lassen eine Verschlechterung von Oberflächen- und Grundwasserkörpern gerade nicht ausgeschlossen erscheinen und machen die ganze Planung offensichtlich rechtswidrig.

Ich finde es nach alledem völlig unverständlich, warum das BVerwG den Vollzug nicht zumindest bis zur Behebung der Mängel ausgesetzt hat, und kann mir das nur so erklären, dass man naiv irgendwelchen Zusicherungen geglaubt hat. Das ist für ein Gericht immer eine hochriskante Sache und entspricht auch nicht den eigenen Maßstäben des BVerwG.

Insgesamt bestehen also mehr als ausreichende Gründe, den Bau jetzt zu stoppen. Die Planfeststellungsbehörde könnte das, indem sie von Amts wegen z.B. ein Planergänzungsverfahren nach § 76 Verwaltungsverfahrensgesetz durchführt und solange für die betroffene Strecke einen Baustopp anordnet. Der „Betroffene“, hier also vor allem der Wasserversorger, könnte auch von sich aus entsprechende Schutzvorkehrungen nach § 75 Abs. 2 VwVfG beantragen.“

Wir appellieren an Ihre Verantwortung für das Trinkwasser von 500.000 Menschen! Stoppen Sie den Bau und die Rodungen und ordnen Sie bitte ein entsprechendes Planergänzungsverfahren an. Zeigen Sie damit, dass Ihnen das Wohlergehen von hunderttausenden Menschen wichtiger ist als der schnelle Autobahnbau. Wir weisen auch nochmal darauf hin, dass mehrere Trassenvarianten die Durchquerung des wichtigen Wasserschutzgebietes im Gleental in der VKE 40 obsolet machen würden.

9 Gedanken zu “Aktionsbündnis „Keine A49“ verurteilt Beginn der Fällungen im Dannenröder Wald

  1. A49 sofort

    Ihnen fehlt es an Respekt gegenüber Menschen und Natur. Ihr egoistischer Verhalten und die nicht vorhandene Solidarität zeigen wes Geistes Kind Sie sind. In Wirklichkeit sind Sie doch ein Autogegner. Sie wollen doch die Autos vor Ihrer Haustür los werden oder nicht. Welch ein Widerspruch oder erkennen Sie den nicht. Sie möchten nicht, dass sich Die zukünftigen Anwohner der A49 gegen den Verkehr wehren, nehmen das aber für sich selbst in Anspruch.

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  2. Das Gutachten wurde von den Autobahngegnern in Auftrag gegeben und finanziert. Daher ist es doch ganz logisch das dieses so ausfällt wie es die Auftraggeber haben wollen. Das zeugt von der Verzweiflung dieser Leute. Unverschämt das die solche Mittel anwenden. Außerdem hat das Gutachten hat für die Gültigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Weiterbau der A49 keine juristische Relevanz, unabhängig vom Ergebnis der Prüfung, hieß es dazu aus Wiesbaden. https://wirtschaft.hessen.de/presse/pressemitteilung/gueltigkeit-des-planfeststellungsbeschlusses-steht-nicht-frage

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    1. Und wenn ein Gutachten von der Deges in Auftrag gegeben wird und Pro Autobahn ist, dann ist es ein richtiges Gutachten, welches natürlich nicht angezweifelt werden darf. In welcher Welt leben Sie?

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    2. Aber das DEGES-Gutachten – ein bundeseigenes Unternehmen mit Sitz im Berliner Verkehrsministerium – soll objektiv sein? – Verkehrte Welt!

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  3. Die Gefahr geht nicht von der Autobahn aus, sondern von den krebserregenden Stoffen, die auch heute noch großflächig im Boden verteilt sind weil sie sich nicht abbauen und deshalb eines Tages im Grundwasser landen.

    Verständlich, dass man sich Sorgen macht.

    Im Zuge von Baumaßnahmen wird immer an Tiere und Pflanzen gedacht mit großzügigen Ausgleichsmaßnahmen. Wenn Tiere „umgesiedelt“ werden staunt und freut man sich über die vielen Millionen, die hierfür bereit gestellt werden.
    Wieviel ist der Mensch wert? Wo sind die Ausgleichsmaßnahmen für Menschen?

    Warum wird nicht endlich im Rahmen von „Ausgleichsmaßnahmen“ auch mal an den Menschen gedacht und eine neue Trinkwasserquelle erschlossenen? Auch wenn eine 500000 Meter lange Leitung verlegt werden müsste, die 500000 Menschen sind es wert.

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    1. Sind das die gleichen 500000 Menschen die mit Vogelsberger Trinkwasser Pools füllen, Rasen sprengen und Autos waschen während das im Vogelsberg alles verboten ist?

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    2. Ja Tim,
      wo sind die Ausgleichsmassnahmen fuer die Menschen in Homberg, die durch die A49 massiv belastet werden.
      Wie gleicht man die Verdreifachung des Verkehrs in Homberg aus.
      Was sagen, denn die Freaks und Politiker, die ihre A49 so begeistert dafuer feiern, dass sie den Menschen in Homberg das Leben zur Hoelle machen?

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    3. Warum sollte an den Menschen gedacht werden, der will doch dieses Projekt unbedingt und tut so, als ob es das normalste der Welt sei. Wenn solche Baumaßnahmen unterlassen werden, dann hat man das Probkem doch gar nicht.
      Wir Menschen machen die Umwelt und die Natur kaputt, nicht die Tiere.

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    4. Es geht nicht um die Zahl der Wasserabnehmer. Wenn unser Wasser aus einer solchen Quelle käme, dann würden wir uns alle ins Zeug legen für die Erschließung einer neuen Quelle.

      Irgendwann wird man die ersten Spuren im Trinkwasser finden. Unterhalb der Grenzwerte. Mit steigenden Werten wird das Wasser einfach gemischt.
      Kein schöner Gedanke.

      Jetzt könnte man sich die Erschließung vielleicht über die Autobahn finanzieren lassen. Letztlich ist das aber die Sache der Betroffenen, ob das 500000 sind oder 5000.

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