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Teilerfolg für A49-Gegner vor dem Gießener VerwaltungsgerichtA49: Versammlungen zum Abschiednehmen von Bäumen im Rodungsbereich verboten, zeitliche Beschränkung aufgehoben

DANNENROD (ol). Unter dem Motto „Abschied nehmen von Bäumen, die Leben stiften und nun dem toten Beton weichen müssen“ wollten A49-Gegner für geraume Zeit eine Menschenkette um ausgewählte Arbeitsfahrzeuge bilden, vom Regierungspräsidium wurde das im Bereich der Rodungsarbeiten verboten und die Versammlungen außerdem nur bis Ende Oktober erlaubt statt wie angemeldet bis Anfang März. Jetzt hat das Gießener Verwaltungsgericht entschieden: Das Verbot der Versammlungen im Sicherheitsbereich bleibt bestehen, die zeitliche Beschränkungen wurde aufgehoben.

Mit Beschlüssen hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen drei Eilanträgen, die sich gegen ein Verbot von Versammlungen im Waldbereich der vorgesehenen Autobahntrasse richten und für den Zeitraum vom 19. Oktober 2020 bis zum 1. März 2021 angemeldet wurden, teilweise entsprochen. Damit setzte das Verwaltungsgericht die zeitliche Beschränkung der Regierungspräsidiums (RP) außer Vollzug. Die örtlichen Einschränkungen allerdings bleiben bestehen, die Eilanträge bleiben dabei erfolglos.

Der Antragsteller meldete Mitte Oktober öffentliche Versammlungen unter dem Motto „Abschied nehmen von Bäumen, die Leben stiften und nun dem toten Beton weichen müssen“ an. Immer dann, wenn es also zur Rodung- oder Räumarbeiten kommen soll, war vorgesehen, für geraume Zeit eine Menschenkette um ausgewählte Arbeitsfahrzeuge zu bilden, um die ablehnende Haltung gegen das Vorhaben kundzutun.

Das Regierungspräsidium Gießen verbot die Versammlungen auf der Trasse der geplanten Autobahn nebst einem Sicherheitsabstand von insgesamt 120 Metern sowie auf den bereits gerodeten Flächen. Zur Begründung führte das RP aus, dass in diesem Bereich bei laufenden Arbeiten eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der sich dort aufhaltenden Menschen gegeben sei. Außerhalb dieses Bereichs wurden für die angemeldeten Versammlungen Auflagen verfügt, unter deren Einhaltung sie durchgeführt werden können.

Des Weiteren beschränkte das RP den Versammlungszeitraum bis zum 31. Oktober und begründete das damit, dass auf der Grundlage der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes mit einem negativen dynamischen Infektionsrisiko zu rechnen sei, wodurch die tägliche Versammlungsanmeldung in zeitlicher Hinsicht zu begrenzen sei. Veranstaltungen nach dem 31. Oktober sollten vom Veranstalter erneut zu gegebener Zeit angemeldet werden.

Das Verwaltungsgericht sah die verfügten örtlichen Beschränkungen der angemeldeten Versammlungen als rechtmäßig an. Die angegebenen Versammlungsorte befänden sich im Rodungsgebiet und von den Rodungsarbeiten gehe eine erhebliche Gefahr für etwaige Versammlungsteilnehmer sowie die Polizeibeamten aus. Selbst bei Stillstand der Rodungsarbeiten zum Zwecke der Durchführung der Versammlung bestehe eine Gefahrenlage aufgrund möglicher instabiler Baumbestände als Folge bereits stattgefundener Rodungsarbeiten.

Die verfügte zeitliche Beschränkung sei hingegen rechtswidrig. Dem RP bleibe es auf der Grundlage des Versammlungsrechts unbenommen, auf eine dynamische und zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur schwer prognostizierbare Entwicklung der Pandemie tagesaktuell zu reagieren und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Einer zeitlichen Beschränkung der Versammlungen bedürfe es deshalb nicht. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Binnen zwei Wochen kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

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4 Gedanken zu “A49: Versammlungen zum Abschiednehmen von Bäumen im Rodungsbereich verboten, zeitliche Beschränkung aufgehoben

  1. interessant, was diesen linken Chaoten noch alles einfällt. Ich frage mich seit Anfang an schon, von was die eigentlich leben? Es geht denen doch gar nicht um Natur und Wald. Sondern einfach nur Randale machen und rechtsstaatliche Prinzipien untermauern. Lass sie doch einfach in den Bäumen sitzen, Irgendwann kommen sie schon alleine runter.

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  2. Ich frage mich wann arbeiten diese sogenannten acktiwisten, für mich sind Terroristen. Leben auf meine Kosten von meiner Steuer, warum gehen die nicht in Mittelmeer gegen erdogan protestieren, die wollen uns in Mittelalter zurichsetzen. Diese Leute glauben die Welt retten zu müssen, das werde keine andere Land auf der Erde mitmachen die deutsche Spinnerei. Holland baut wieder Atomkraftwerke, Polen 40 kohlekraftwercke und so weiter in den ganze Welt. Und hier glauben die Träumer mit ein paar Bäume die Welt zu retten. Die WELT LACHT über diese Ideologen, meine Vorschlag für diese Leute wäre in Sibirien zu gehen ohne heizung zu leben.

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  3. Grüne unrealistische Spinner . Lohnt nicht zu diskutieren. Entstandene Kosten einfordern bis auf den letzten Cent und nicht auf den Steuerzahler umlegen.

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  4. Welchen Sinn hat diese Art der Auslegung unserer Verfassung? Die Leute hatten die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern, das ist auch richtig so. Aber was soll denn in den 4 Monaten an Neuem dazukommen?

    Dass es den selbsternannten Umweltschützern nicht um den Wald geht, steht fest. Sonst würde man sich z. B. freiwillig zur Wiederaufforstung der Fichtenbestände melden.

    In Wirklichkeit geht es um Abenteuer und Macht. Viele, die sonst in ihrem Alltag wenig zu sagen haben fühlen sich endlich wichtig.

    Niemandem kann man hinter die Stirn schauen. Wenn aber fast ein halbes Jahr lang sabotiert und demonstriert wird, dann handelt es sich doch offensichtlich um kein legitimes Anliegen mehr.

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