Strafverfahren beim Alsfelder AmtsgerichtHomberger-Hacker zu Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt
ALSFELD (ls). Der Fall sorgte Anfang des vergangenen Jahres für bundesweites Aufsehen: Der damals 20-jährige Schüler aus Homberg Ohm spähte die persönlichen Daten von etwa 1.000 Politikern und Prominenten aus und soll sie im Internet verbreitet haben. Schon im Januar 2019 zeigte sich der damalige Schüler geständig, an diesem Mittwoch musste er sich vor Gericht verantworten und wurde zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt.
Die Vorwürfe gegen den damals 20-Jährigen sind vielfältig: Verdacht des Ausspähens und der Veränderung von Daten, der Vorbereitung des Ausspähens von Daten, der Fälschung beweiserheblicher Daten, der Datenhehlerei, der falschen Verdächtigung, des Vortäuschens von Straftaten, der versuchten Erpressung sowie wegen des Verdachts von Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz.
Im Mai diesen Jahres erhob die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) Anklage gegen den damals 20-Jährigen. Seit diesem Mittwoch muss sich der damals 20-Jährige vor dem Jugendschöffengericht am Alsfelder Amtsgericht verantworten.
Die Daten waren über mehrere Twitter-Accounts in Form und Art eines Adventskalenders vom 1. bis zum 24. Dezember veröffentlicht worden – ein sogenannte „Doxxing“. Dabei benutzte der Hacker unter anderem die Pseudonyme „Orbit“ und „G0D“. Zur Beschaffung der Zugangsdaten soll der Angeschuldigte in mehreren Fällen E-Mail-Anbieter unter Nutzung der Passwortrücksetzungsfunktion über seine Berechtigung getäuscht haben. In weiteren Fällen soll der Angeschuldigte die bereits von Dritten ausgespähten Zugangsdaten von Geschädigten auf einer illegalen und von US-amerikanischen Behörden im Januar 2020 abgeschalteten Hacker-Webseite angekauft haben.
Dem Angeschuldigten wird außerdem die versuchte Erpressung von sechs Abgeordneten des Deutschen Bundestages vorgeworfen. Er soll versucht haben, die Geschädigten unter Hinweis auf die drohende Veröffentlichung ihrer Daten zur Zahlung von Bitcoins im Wert von etwa 900 Euro zu veranlassen. In drei weiteren Fällen soll er per Email angeblich bevorstehende Bombenanschläge und Amokläufe vorgetäuscht haben sowie in zwei Fällen durch falsche Verdächtigungen Ermittlungsmaßnahmen gegen eine andere Person initiiert haben.
Allein in Hessen waren rund 60 Spitzenpolitiker von dem Daten-Leak-Fall betroffen. Insgesamt ist die Rede von etwa 1000 Betroffenen, darunter auch viele Journalisten, Schauspieler, Comedians und Musiker. Auf einer Pressekonferenz des Bundeskriminalamts in Wiesbaden hieß es Anfang 2019, der Beschuldigte habe keine IT-Ausbildung, dennoch verfüge er über ein großes Computerwissen. Als Motiv habe er angegeben, sich über bestimmte öffentliche Äußerungen der gehackten Personen „geärgert“ zu haben. Schon im Januar habe sich der Beschuldigte geständig gezeigt.
Urteil: Neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung
Das bestätigte auch das Amtsgericht Alsfeld nach der Hauptverhandlung an diesem Mittwoch vor dem Jugendschöffengericht. Der 22-Jährige sei in der Hauptverhandlung geständig gewesen und wurde wegen Ausspähens von Daten in Tateinheit mit Datenveränderung in 73 Fällen, des Vorbereitens des Ausspähens von Daten in drei Fällen, der Fälschung beweiserheblicher Daten in sechs Fällen, des Vortäuschens einer Straftat in drei Fällen, der falschen Verdächtigung in zwei Fällen, der Datenhehlerei, des Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz in neun Fällen sowie der versuchten Erpressung zu einer Jugendstrafe von neun Monaten verurteilt.
Die Vollstreckung der Jugendstrafe ist für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden. Da der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat noch jugendlich war, wurde nicht öffentlich verhandelt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Wie die Hessenschau berichtet, habe der Angeklagte zum Prozess-Auftakt ausgesagt und die Taten in vollem Umfang eingeräumt. Damit bezieht sich die Hessenschau auf Oberstaatsanwalt Benjamin Krause von der Frankfurter Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT). Statt den vorab angenommen Daten 1.000 Menschen, ging die Staatsanwaltschaft am Mittwoch sogar von rund 1.500 Geschädigten aus.Weiterhin zitiert die Hessenschau Oberstaatsanwalt Krause damit, dass der Anklagte keine „besonderen technische Kenntnisse hatte und angewendet hat“.
Muss wohl ein deal gemacht haben mit den Behörden, so glimpflich würde er sonst nicht davon kommen, wenn er ein Islamist wäre oder Migrant.
Ach ja, im Land der Avatare
Sprießen aus Glatzen lange Haare
Man nennt sich „Doktor“ und „Professor“
Ein Superhirn gar mit Kompressor
Und fehlt auch jede Expertise
Erstellt man jene ohne diese
Wer was nicht weiß, kann’s doch erklären
Kraft falscher Akademiker-Ehren
Die er im Avataren-Land
Sich hochstaplerisch zuerkannt
So sucht er sich zu duellieren
Und andere zu examinieren
Er pöbelt, unterstellt, tritt nach
Und merkt nicht, wenn er unterlag
In dem Gefecht der Argumente
Doch hilft’s nix: Hinten scheißt die Ente
Und wenn zuletzt der Kuchen spricht
Hilft häufig nur noch ein Gedicht.
Ah ja genau, JULIUS CESAR.
Wo genau hast du nochmal Jura mit Spezialisierung auf Strafrecht studiert? Ja?
„Jura mit Spezialisierung auf Strafrecht“ kann man nirgendwo studieren. Also muss man auch nicht „listig“ danach fragen, um einem Kommentator Inkompetenz nachzuweisen. Fachanwaltliche Spezialisierungen – z.B. als Fachanwalt für Strafrecht – erwirbt man erst in zusätzlichen Ausbildungskursen für Rechtsanwälte, die mit einer Prüfung und einer entsprechenden Verleihung des Fachanwalts-Prädikats abgeschlossen werden. Siehe https://jurcase.com/der-fachanwaltstitel-spezialisierung-im-anwaltsberuf/
WO bleiben die abschreckenden Strafen für Rechtsradikale kriminelle, immer dieser Samthandshuh Kurs der Justiz/Polizei/Politik führen dazu das Straftaten wie die Morde in Halle/Hanau/Kassel oder der NSU gedeihen.
Skandalöses Urteil mMn.