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Streit um ProtestcampsBundesverfassungsgericht gibt Aktivisten teilweise Recht

DANNENROD (ls). Der Weg war lang, jetzt gibt es allerdings einen Teilerfolg für die Aktivisten im Dannenröder Wald bezüglich der geplanten Protestcamps: Das Bundesverfassungsgericht hat den Umweltschützern im Streit um ihre gewünschten Protestcamps teilweise Recht gegeben.

Die Sache mit den Protestcamps geht weiter zurück: Vier Protestcamps wurden von den A49-Gegnern rund um den Dannenröder Wald angemeldet – in Schweinsberg, Lehrbach, Kirtorf und Dannenrod. Dort sollten vom 1. September bis zum 1. März nächsten Jahres je 1.000 bis 2.000 Personen pro Camp Platz finden. Zunächst wurde vom Regierungspräsidium Gießen (RP) allerdings nur ein Protestcamp genehmigt, drei weitere lehnte die Behörde ab – unter anderem mit Verweis auf ein Wasserschutzgebiet. Bei dem genehmigten Camp gelten Auflagen, so darf dort zum Beispiel nicht übernachtet werden und die Versammlungsfläche muss nach 23 Uhr geräumt werden.

„Da die geplanten Standorte in Dannenrod und in Kirtorf an der B62 auf privaten Flächen beziehungsweise im Wasserschutzgebiet liegen, konnten diese nach Abwägung aller Umstände nicht zugelassen werden“, schreibt die Behörde in ihrer Erklärung. Ein weiterer Standort im Kirtorfer Stadtteil Lehrbach scheide aus, da dort Rettungsfahrzeuge und die Feuerwehr stationiert werden sollen. Somit blieb lediglich das Camp in Schweinsberg bei Stadtallendorf übrig, das auf dem dortigen Festplatz unter Auflagen genehmigt wurde. Später kam das Protestcamp auf dem Dannenröder Sportplatz hinzu, was ebenfalls unter den gleichen Auflagen genehmigt wurde – Übernachtungen waren wieder nicht erlaubt.

Gegen einige dieser Auflagen sind die Aktivisten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und haben dort einen Teilerfolg erzielt: Die Klagen der Aktivisten gegen das RP haben jetzt teilweise eine aufschiebende Wirkung, jedenfalls ab dem 24. September.

Das heißt: Ab Donnerstag können einige Auflagen des RPs nicht mehr aufrechterhalten werden. Während die Aktivisten den Beschluss bereits als Erlaubnis werten, ihre Zelte im Protestcamp in Schweinsberg aufzubauen und das via Twitter bekannt geben, hat das Regierungspräsidium allerdings noch die Chance zu reagieren und die Auflagen erneut zu treffen.

Ein weiterer Teilerfolg für die Aktivisten: Auch ein weiteres, bisher nicht zugelassenes Protestcamp am Sportplatz in Lehrbach bis zum 30. September stattfinden. Ab dem 1. Oktober habe dann das Verbot des RPs wieder Wirkungen, da der Sportplatz in Lehrbach dann für Einsatzkräfte von Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr genutzt werde und vor allem als Hubschrauberlandeplatz diene.

Das letzte Protestcamp, das vom RP insbesondere auf Grundlage des Gewässerschutzes verboten wurde, wurde auch vom Bundesverfassungsgericht nicht erlaubt. Die Wiesenfläche befindet sich im Eigentum des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke und liegt in einer engeren Schutzzone eines Wasserschutzgebiets.

„Das Regierungspräsidium Gießen prüft den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Einzelnen und wird ihn umsetzen. Dazu werden bis Donnerstag, 24. September, angepasste Auflagen erlassen. Diese werden dem Gerichtsbeschluss entsprechen und zugleich die Corona-Lage ausreichend berücksichtigen“, teilt das RP in einer Stellungnahme dazu mit. Derzeit würden Ortstermine an den drei Versammlungsorten in Schweinsberg, Dannenrod und Lehrbach stattfinden, um zu klären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Übernachtungen zu ermöglichen. Auch die Gesundheitsämter der Landkreise seien an diesen Terminen anwesend.

6 Gedanken zu “Bundesverfassungsgericht gibt Aktivisten teilweise Recht

  1. Campen wird wegen Gewässerschutz verboten. Die Autobahn aber nicht. Das verstehe, wer will.

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    1. Bernadette, sagt Ihnen der Begriff “whataboutism” etwas?

      Campen von mehreren hundert bis tausend Personen ohne entsprechend sanitäre Einrichtungen ist in einem Wasserschutzgebiet natürlich verboten.

      Wenn Sie schon solche einfachen Sachverhalte nicht verstehen, sehen Sie sich wirklich dazu berufen Ihre unzureichend qualifizierte Meinung öffentlich kund zu tun?

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  2. Warum muss man es ausgerechnet denjenigen so leicht machen, die alle unsere staatlichen Organe verachten? Normalerweise müsste man den Zugang zur Baustelle abriegeln.

    Unsere Richter sind leider sehr weit von der Realität entfernt.

    Die Bundeswehr besitzt schweres Gerät mit langen Auslegern welches die Leute sicher und zügig ohne langes Klettern bergen könnte.
    Bei uns ist es einfacher, die Bundeswehr in den Krieg zu schicken als für Hilfeleistung unserer Polizei.

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    1. Tim, such Dir ’ne Freundin oder Hobbies.
      Dann wird Dir auch nicht mehr langweilig …

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    2. @ Tim
      „Unsere Richter sind leider sehr weit von der Realität entfernt.“
      Man munkelt ja, daß deren eigene Kinder dort im Wald auf den Bäumen hocken.
      Hoffentlich ist das nur ein Gerücht, ansonsten sähe es mit der Unbefangenheit der Richter ziemlich schlimm aus!

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