Gericht erklärt Wahl des Stadtverordnetenvorstehers in Homberg Ohm für ungültig
Im August 2018 wurde in Homberg Ohm ein neuer Stadtverordnetenvorsteher gewählt. Zwei Stadtverordnete hatten sich allerdings gegen die Wahl gewandt, da diese ihrer Auffassung nach nicht ordnungsgemäß abgehalten wurde. Nun hat das Verwaltungsgericht Gießen die Wahl für ungültig erklärt.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden