Lkw fahren weiter durch Schwalmtal und Grebenau - Landrat spricht von "echter Gefährdung"Fahrverbot auf B254 bleibt bestehen
VOGELSBERG (ol). Das hessische Verkehrsministerium weicht von seiner Linie nicht ab: Das angeordnete Fahrverbot für den sogenannten Maut-Ausweichverkehr auf der Bundesstraße 254 bleibt bestehen. „Somit wird weiterhin in Kauf genommen, dass ortsunkundige Lastwagen-Fahrer auf Nebenstrecken ins Schwalmtal oder ins Gründchen ausweichen, das ist eine echte Gefährdung der Verkehrsteilnehmer“, kommentiert Landrat Manfred Görig das entsprechende Schreiben aus Wiesbaden.
Genau das sollte, so aus der Pressemitteilung des Kreises, unterbunden werden. Schon mehrfach war der Vogelsbergkreis in dieser Sache aktiv geworden, im Februar wurde ein letzter Versuch unternommen. Nach einem Gespräch mit den beiden Bürgermeister Timo Georg (Schwalmtal) und Lars Wicke (Grebenau) schlug Landrat Manfred Görig dem Ministerium einen Verkehrsversuch vor: Für ein Jahr sollte das Streckenverbot für den Maut-Ausweichverkehr auf der B254 zwischen Alsfeld und Fulda aufgehoben werden. Nach Auswertung der Daten sollte das Ministerium dann endgültig entscheiden, ob Lastwagen die B254 weiterhin befahren dürfen.
Einen solchen Verkehrsversuch wird es indes nicht geben. Die Voraussetzungen dafür seien nicht gegeben, argumentierte das Verkehrsministerium in einem Schreiben an den Vogelsbergkreis. Das Ministerium habe die Sach- und Rechtslage bereits im September 2019 und im Dezember 2019 dargelegt. An dieser Einschätzung habe sich auch durch den erneuten Vorstoß aus dem Vogelsbergkreis nichts geändert. „Die Voraussetzungen für die Aufhebung des angeordneten Lkw-Fahrverbots auf der B254 liegen weiterhin nicht vor“, heißt es in einem kürzlich eingegangenen Schreiben aus Wiesbaden.
„Es ist absolut unverständlich für mich, warum man einem Verkehrsversuch nicht zugestimmt hat. Wiesbaden kennt die örtlichen Verhältnisse nicht: Enge Straßen und unnötiger Lkw-Verkehr gehen nicht zusammen. Oft muss man als Autofahrer anhalten, damit ein vollbeladener Lkw überhaupt ganz langsam vorbeikommt“, sagt der Landrat. Zudem weist er darauf hin, „dass es ist noch nicht einmal möglich ist, mehrsprachige Straßenschilder aufstellen zu lassen, um die Fahrer in ihrer Muttersprache zu informieren, dass sie als Anlieger auf der B254 bleiben dürfen.“ Auch diese Möglichkeit hatte Manfred Görig prüfen lassen. Aber nach der Straßenverkehrsordnung sind Hinweisschilder in verschiedenen Sprachen nicht erlaubt.
Zur Vorgeschichte
Schon 2006 wurde für die B254 zwischen Felsberg und Fulda ein Durchfahrverbot für Lastwagen über zwölf Tonnen im Durchgangsverkehr angeordnet. „Mit dieser Maßnahme sollte verhindert werden, dass betroffene Lkw die mautpflichtige Autobahn in Nordhessen verlassen und über autobahnnahe Bundesstraßen wie die B254 in Richtung Süden bis nach Fulda fahren, um so die Kosten für die Maut zu sparen“, so Landrat Manfred Görig.
Daraufhin mehrten sich allerdings Klagen aus umliegenden Gemeinden wie Schwalmtal und Grebenau, weil Lkw-Fahrer versuchten, das Streckenverbot zu umfahren und auf Landes- und Kreisstraßen auswichen. Es fiel auf, dass dies vor allem Fahrer waren, die sich in der Region nicht auskannten. Sie nutzten die Kreis- und Landesstraßen, obwohl ihr Ziel in Lauterbach, Herbstein, Wartenberg oder Fulda lag und somit das Fahrverbot auf der B254 für sie gar nicht galt.
„Nach Ausweitung der Maut auf Bundesstraßen zum. 1. Juli 2018 ist ein Streckenverbot auf der B254 – ursprünglich gedacht, um den Mautausweichverkehr einzuschränken – nicht mehr nötig, für die Lkw-Fahrer gibt es keinen Grund mehr, die Autobahn zu verlassen, da auch auf der Bundesstraße Maut erhoben wird“, führt der Landrat Manfred Görig aus. Dem Ministerium hatte er schon damals schriftlich mitgeteilt, dass er das Streckenverbot für den Mautausweichverkehr „nicht mehr für zwingend erforderlich“ halte. Er hatte um Prüfung gebeten, ob das Verbot für die B254 aufgehoben werden könne. Das Ministerium indes lehnte ab und hielt am Lkw-Fahrverbot fest.
Es ist wirklich toll, dass diejenigen, die solche Entscheidungen treffen, nicht selbst da wohnen. Ich könnte mir auch vorstellen, dass ich in Wohngebieten Diskotheken zulasse, solange ich nicht in Höhrweite wohnen muss. Oder Abdeckereien Innerorts. Also nicht in meinem Ort, aber in anderen.
Warum ist es gestattet, dass solche Entscheidungen von Ortsfremden Politikern getroffen werden? Gibt es denn da keine höhere Instanz, an die sich der Kreisvorstand wenden kann? Und was genau verlieren die Entscheider persönlich, wenn sie das Fahrverbot aufheben? Und warum erlässt der Kreis nicht auch ein Fahrverbot für die betroffenen Ausweichrouten?
Vielleicht sollte man die ganze Sache nochmal vom Klima- und Umweltschutzgedanken anpacken und in Wiesbaden das Umweltministerium einschalten. Die schlechte CO2-Bilanz dieser unsinnigen Maßnahme aus Wiesbaden ist sicher nicht weg zu diskutieren.
Stimme ihrem Kommentar voll zu, Herr Müller.
Leider sind in Wiesbaden halt diese grünen Möchtegern-Weltverbesserer für diese Sachen zuständig.