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Landesregierung konkretisiert Corona-Beschlüsse - Begrenzung auf 800 Quadratmeter erlaubtWelche Geschäfte in Hessen wieder öffnen dürfen – und welche nicht

REGION (jal). Am Montag sollen einige Geschäfte in Hessen wieder öffnen dürfen. Doch welche genau, das war bislang etwas unklar. Jetzt hat Wiesbaden seine neuen Vorschriften konkretisiert – und dabei das Verkleinern der Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter erlaubt. Die neuen Regelungen im Überblick.

Unter anderem gab es bislang Verwirrung um die Größe der Geschäfte, die am Montag wieder öffnen dürfen. Die Lockerung der Corona-Regeln soll nämlich nur für Läden mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern gelten. Unklar war, ob Läden mit mehr Platz einfach eine Fläche von 800 Quadratmetern absperren dürfen. Jetzt stellt die Landesregierung klar: sie dürfen. Das geht aus den Auslegungshinweisen für die hessischen Ordnungsbehörden hervor, die Oberhessen-live vorliegt. Darin heißt es wörtlich, dass die Abtrennung der Verkaufsfläche „unmissverständlich und klar erkennbar“ sein muss.

Die Frage, wie sich die Gesamtfläche rechnerisch ergibt, beantwortet das Dokument mit folgender Definition: „Bei der Ermittlung der Größe ist jede Fläche im Verkaufsraum gemäß § 2 Abs. 3 der Hessischen Richtlinie über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, die für Kundinnen und Kunden im Normalbetrieb zugänglich ist, zu berücksichtigen. Nicht berücksichtigt werden Sanitäranlagen.“ Weil es um die Verkaufsfläche geht, dürfen auch kleine Geschäfte in großen Einkaufszentren wieder aufmachen.

Andreas Schaub, Chef der Euronics XXL-Läden in Alsfeld und Lauterbach, freut sich sehr über diese Klarstellung. Seine Läden sind größer als 800 Quadratmeter, er hat nun Rechtssicherheit, einen gewissen Teil abzusperren und somit für den Kundenverkehr öffnen zu können. „Grundsätzlich sind wir natürlich froh, dass wir nach großen Anstrengungen und bangen Tagen, ob nun eine Öffnung möglich ist oder nicht, schließlich am Montag wieder öffnen dürfen. Hier gilt auch ein Dank der regionalen Politik, die sich für unsere Einzelhandelsgeschäfte in unserer Größe eingesetzt hat“, sagt Schaub gegenüber Oberhessen-live.

Schaub und sein Team haben bereits einiges vorbereitet, damit am Montag das Geschäft unter besonderen Bedingungen wieder starten kann. So sollen zum Beispiel mit Bauzäunen die Verkaufsflächen der Elektrofachmärkte in beiden Städten auf die vorgeschriebene Größe reduziert werden. „Ebenso werden wir unser Konzept für die Einhaltung der Hygienevorschriften verfeinern und umsetzen“, sagt Schaub weiter.

Mit dem Verbot für große Geschäfte wieder zu öffnen wollten Bundesregierung und Bundesländer zu volle Fußgängerpassagen vermeiden. „Deshalb müssen die großen Geschäfte, die häufig die Publikumsmagneten sind, noch eine Weile geschlossen bleiben“, sagte der Gießener CDU-Abgeordnete und Kanzleramtschef Helge Braun in der ARD.

Die Auslegungshinweise der hessischen Landesregierung zählen nun in alphabetischer Reihenfolge auf, welche Geschäfte unabhängig der Größenvorgabe wieder oder immer noch ab Montag geöffnet haben dürfen. Die Liste ist lang, erhebt aber keinen Anspruch auf abschließende Vollständigkeit, heißt es.

Diese Geschäfte dürfen in Hessen geöffnet haben:

  • Abhol- und Lieferdienste (d. h. Unternehmen, deren Geschäftsmodell in der Abholung und Lieferung von Dingen besteht) einschließlich Online-Handel sowie Abholungen bei Einzelhändlern und Lieferungen durch Einzelhändler von telefonisch oder per Email bestellten Waren
  • Änderungsschneidereien/ Schneider
  • Apotheken
  • Archive
  • Augenoptiker
  • Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten und ähnlichen Gastronomiebetrieben (Abholung oder Lieferung)
  • Autohöfe (siehe Tank- und Rastanlagen an den Bundesautobahnen)
  • Autokinos
  • Autovermietung/ Betrieb von Autovermietstationen / Carsharing
  • Bäckereien
  • Banken und Sparkassen
  • Bau- und Gartenbaumärkte
  • Baustoffhandel
  • Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, AirBnB, soweit geschäftliche oder dienstliche Zwecke verfolgt werden. Camping zu privaten Zwecken ist nur erlaubt, wenn keine andere eigene Häuslichkeit zur Verfügung steht.
  • Beratungsleistungen psychosozialer, rechtlicher, seelsorgerischer oder ehrenamtlicher Art Betriebliche Tätigkeiten bei geschlossenen Läden (z.B. Ladenrenovierung, Inventur, Training des Personals, Vorbereitungsarbeiten usw.)
  • Betriebskantinen für Betriebsangehörige
  • Bestatter
  • Bibliotheken
  • Blumenhandel/ Florist/ Gärtnerei/ Staudengärtnerei / Baumschule Brennstoffhandel (Öl, Pellets etc.)
  • Buchhandlungen
  • Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger
  • Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger (z. B. Obstverkaufsstände)
  • Drogerien
  • Eisdielen, Eiscafés und weitere Eisverkaufsstellen (Außer-Haus-Verkauf, d.h. Abholung/Thekenverkauf und Lieferung)
  • Ergotherapeuten
  • Ernährungsberater bei Einzelberatung
  • Fahrschule – LKW (CE-Fahrschulen)
  • Fahrradhandel
  • Fahrradwerkstätten
  • Feinkostgeschäfte
  • Finanzanlagenvermittler
  • Fotostudios
  • Freie Berufe Futtermittelhandel
  • Geschäfte des Lebensmittelhandwerks (z. B. Bäckereien, Metzgereien usw.)
  • Geschäfte mit spezialisierten Baumarktsortimenten wie z.B. Farben- oder Bodenfachgeschäfte
  • Getränkemärkte
  • Hofläden, Ab-Hof-Verkauf
  • Hörgeräteakustiker
  • Hotels (nur für notwendige Zwecke, z. B. für Geschäftsreisende, nicht zu touristischen Zwecken)
  • Immobilienmakler
  • Jägerei- und Angelbedarf
  • Juweliere – nur Reparatur bei geöffneter/ frei zugänglicher Verkaufsfläche von über 800 qm Kaminkehrer
  • KFZ-Handel
  • KFZ-Schilder-Dienste
  • Kioske
  • Landhandel mit Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, Saatgut, landwirtschaftlichen Maschinen, Ersatzteilen usw.
  • Landmaschinenreparatur und -ersatzteile
  • Landschafts- und Gartenbau
  • Lebensmitteleinzelhandel
  • Lebensmittelspezialgeschäfte wie Weinhandel, Spirituosenläden, Süßwarengeschäfte Lieferung und Montage von Waren (z. B. Küchen)
  • Logopäden
  • Massagen, wenn medizinisch notwendig – also von einem Arzt verordnet
  • Medizinische Fußpflege, wenn medizinisch indiziert (z. B. bei Diabetikern) – stationär und mobil
  • Metzgereien/ Fleischereien
  • Mischbetriebe des Handwerks, die daneben auch verkaufen
  • Mischwarenläden mit einer geöffneten/ frei zugänglichen Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern, deren Sortiment überwiegend erlaubt ist.
  • OnIine-Lieferdienste
  • Paketstationen, Poststellen
  • Pferdeställe, Reitställe, Pensionspferdehaltungen (Beachtung der Vorgaben unter www.pferd­-aktuell.de/coronavirus)
  • Physioth erapeuten Raiffeisen märkte Reformhäuser
  • Reinigungen und Wäschereien
  • Reisebüros
  • Sanitätshäuser
  • Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen (Unternehmen, die Dienstleistungen, wie z.B. Abschluss von Mobilfunk- und sonstigen Telekommunikationsverträgen sowie Reparaturen anbieten. Der Handel mit Waren ist nur im Zusammenhang mit der Erbringung dieser Serviceleistungen erlaubt.)
  • Schlüsseldienste
  • Schuh- und Schlüsselreparatur
  • Stördienste
  • Tabak- und E-Zigarettenläden
  • Tankstellen, Tankstellenshops sowie Tank- und Rastanlagen an den Bundesautobahnen (einschließlich dortige Tankstellen und Tankstellenshops, sanitäre Anlagen und Verpflegungsangebote zum Mitnehmen)
  • Tierbedarf
  • Tierheime und Tierpensionen Verkehrsdienstleistungen aller Art einschließlich Taxi
  • Versicherungsvermittler
  • Vinothek nur zum Weinverkauf. Der Verkauf von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort bleibt unabhängig von der Größe verboten
  • Waschanlagen, Waschstraßen und SB-Waschanlagen, Waschsalons
  • Wochenmärkte
  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf ZeitungszustelIung

Diese Geschäfte müssen in Hessen zunächst noch geschlossen bleiben:

  • Alle Einzelhandelsgeschäfte mit einer frei zugänglichen Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern
  • Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen)
  • Ausstellungen
  • Beherbergungsbetriebe, Ferienwohnungen, Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Airbnb zu touristischen Zwecken
  • Barber-Shops
  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Schankwirtschaften und ähnliche Einrichtungen, deren Schwerpunkt nicht im Anbieten von Speisen liegt
  • Bordelle
  • Copyshops
  • Einzeltermine im untersagten Einzelhandel (geöffnete/ frei zugängliche Verkaufsfläche mehr als 800 Quadratmeter)
  • Eisdielen, Eiscafés und weitere Eisverkaufsstellen mit Ausnahme des Außer-Haus-Verkaufs und der Lieferung
  • Fabrikläden
  • Fahrschulen (außer CE-Fahrschulen)
  • Fitnessstudios
  • Freizeitparks
  • Friseure (sollen aber ab 4. Mai unter Auflagen wieder öffnen dürfen)
  • Gaststätten und ähnliche Einrichtungen mit Ausnahme des Außer-Haus-Verkaufs und Lieferung
  • Hersteller-Direktverkaufszentren
  • Hundesalons
  • Hundeschulen
  • Internetcafés
  • Jahrmärkte und Spezialmärkte (z.B. Ostermärkte)
  • Jugendhäuser
  • Kino und Freilichtkino mit Ausnahme der Autokinos
  • Kosmetikgeschäfte/ Naturkosmetikgeschäfte
  • Kosmetikstudios
  • Kosmetische Fußpflege
  • Massagepraxen, soweit nicht medizinisch notwendig
  • Mehrgenerationenhäuser (soweit nicht zu Wohnzwecken)
  • Messen
  • Mischwarenläden mit einer geöffneten/ frei zugänglichen Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern, deren Sortiment überwiegend nicht erlaubt ist
  • Mütter- und Familienzentren
  • Museen
  • Nagelstudio Opern
  • Outlet-Center
  • Personal-Trainer – auch bei Einzelstunden
  • Piercingstudios
  • Prostitutionsstätten und -veranstaltungen
  • Reisebusreisen
  • Tanzschule/ Tanzstunden – auch bei Einzelstunden Tanzveranstaltungen
  • Tattoostudios / Tätowierer Theater/ Freilichttheater Sauna
  • Schauspiel- und Konzerthäuser Schiffsausflüge
  • Schlösser
  • Schwimm- und Spaßbäder (öffentliche und private) – Ausnahme: für Trainingszwecke des Spitzen- und Profisports sowie die Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen
  • Seniorenbegegnungsstätten
  • Shisha-Bars
  • Sonnenstudios/ Solarien
  • Spielhallen
  • Spielplätze einschl. Bolz- und Tummelplätze
  • Sportanlagen (öffentliche und private) -Ausnahme: für Trainingszwecke des Spitzen- und Profisports sowie die Vorbereitung auf und die Abnahme von sportpraktischen Abiturprüfungen.
  • Stadtführungen
  • Thai-Massage
  • Thermalbäder
  • Tierparks/ Zoo
  • Waxing-Studios Wellnessstudios / Spa
  • Wettannahmestellen inkl. Lotto- und Totoannahmestellen (Ausnahme, wenn Bestandteil eines anderen erlaubten Geschäfts wie z.B. Kiosk)

Des Weiteren konkretisiert die Landesregierung noch folgende Hygienevorschriften:

Geschäfte

  • Einlass von maximal einer Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 20 Quadratmetern
  • ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind
  • Spielbereiche für Kinder werden gesperrt
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar angebracht
  • Hinwirken der Betreiberinnen und Betreiber auf das Tragen von Mund-Nasen­Bedeckungen.

Autokinos

  • Parken der Autos mindestens im Abstand von 1,5 Metern
  • kein Verkauf von Speisen und Getränken
  • die Betreiberinnen und Betreiber sollen ebenfalls auf das Tragen von Mund-Nasen­ Bedeckungen hinwirken

Gaststätten und ähnliche Gastronomiebetriebe

Eine Abholung von Speisen und Getränken darf nur erfolgen, wenn

  • sichergestellt ist, dass die Speisen und Getränke ohne Wartezeit zur Verfügung stehen oder die Warteplätze so gestaltet sind, dass ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Abholerinnen und Abholern gewährleistet ist
  • geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen.

Eisdielen, Eiscafés und weitere Verkaufsstellen, die Speiseeis zum sofortigen Verzehr anbieten

Es ist sicherzustellen, dass

  • das Speiseeis in nicht essbaren Behältnissen verkauft wird und
  • die Lieferung nicht an öffentliche Plätze, Park- und Grünanlagen oder ähnliche Örtlichkeiten erfolgt.
  • Der Verzehr von dort erworbenen Speisen und Getränken ist im Umkreis von 50 Metern um die Eisdiele oder das Eiscafé untersagt.

Kantinen für Betriebsangehörige

Sie können Speisen und Getränke auch zum Verzehr vor Ort anbieten, wenn sichergestellt ist, dass

  • maximal eine Person je angefangener für den Publikumsverkehr zugänglicher Grundfläche von 20 Quadratmetern in die Kantine eingelassen wird und
  • der Sitzabstand mindestens 1,5 Meter beträgt
  • Geeignete Hygienemaßnahmen getroffen und überwacht werden sowie­
  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen erfolgen.

 

23 Gedanken zu “Welche Geschäfte in Hessen wieder öffnen dürfen – und welche nicht

  1. Ich finde alles absolut lächerlich… Klar muss man auf Abstand und etc. achten, verstehe ich total um die Ausbreitung zu vermeiden, wir haben ja gesehen was passiert, falls nicht. Dennoch der Verkauf darf weiter gehen ins Büro darf man auch und ich sage es nicht ohne Grund.. Maske hin oder her, keiner hält sich an den gesagten Abstand 1,5 m!!!! Die Regierung entscheidet meiner Ansicht nach falsch und zerstört uns den Sommer 2020

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  2. Ja Hirnregen wäre echt wichtig. Heute h0 morgen hört, ich fühle mich komplett verdummt…..und das man unsere Grundrechte so angeht und die Bevölkerung darf sich nicht äussern, das ist eine Schande. Wie viele Betriebe werden an diesem Schwachsinn sterben??????

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    1. Manuela Meyer, wie kommen Sie darauf, dass die Bevölkerung sich nicht äußern darf?

      Sie tun doch das genau hier, wenn auch ohne jegliches Argument. Dafür allerdings mit vielen Fragezeichen 😉

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  3. Warum sind die Fußpfleger gar nicht auf den Listen ? Was ist mit denen?!Ich finde es sehr Geschäftsschädigend, es geht um viele Existenzen und um viele Patienten die nicht mehr an die Füße kommen.Wir wissen immer noch nicht WANN wir wieder Arbeiten dürfen . Wir haben den 01.05 und niemand kann uns eine konkrete Antwort geben ,ob das Ordnungsamt,IHK, bei live Konferenz ,Gewerbeamt

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    1. Fragen Sie doch mal bei den Baumärkten! Die haben jedenfalls jede Menge Nägel! Sind aber – im Gegensatz zu den Fußpfleger*innen – auch jetzt nicht sooooo unentbehrlich!

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  4. Das ist unverschämt das Kosmetikstudio und Fußpflege geschlossen bleiben muss, wir haben Kunden mit schmerzende Füße, eingewachsene Nägel Druckstelle…., und wie viel abstand hat mann beim Friseur und wie viel beim Fußpflege (einfach lächerlich) und wie soll auch finanziell weiter gehen liebe Regierung? Stellen sie sich in unsere Situation, ohne Geld zu Leben wenn so weiter geht!!!!!

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  5. Nun dürfen auch Gottesdienste stattfinden, was ist das für ein Irrsinn! Es bangen Tausende um ihre Unternehmen und ihre Existenzen – Kosmetik-Studios, Fitnessstudios, Restaurants, Nagelstudios, etc. Diese dürfen nicht öffnen. Sehr wohl jetzt aber Kirchen. Daran hängt weder eine Existenz noch verliert hier irgendjemand sein Unternehmen.
    Was für eine Logik, einfach unglaublich!

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  6. Friseure dürfen öffnen ! Hundefriseur wo nur ein Mensch im Laden ist sollen geschlossen bleiben, muss man nicht verstehen! Ich sage nur lieber Gott schmeiß der Regierung Hirn vom Himmel

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  7. Das ist nicht Korrekt Frisör erlauben zu öffnet,aber Fussplege oder Nagelplege nicht.Gerade bei Frisör Betriebe keine hat nie acht auf
    Hygiene geachtet so wie bei Kosmetik oder Fussplege,bei uns jede Tag alles wie Im Krankenhaus Desifenziert sein muss und hier jetzt unter Schein welche Maßnahmen fordern,wo bringen gar nicht.

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  8. Na ja ich würde gerne wissen wer macht die Haare von Fr. Merkel und alle anderen Politiker… kein rausgewaschenes Ansatz alle Männer mit ordentlichen Haarschnitt , genau so TV Sprecher/ inen alle top gestylt ….. sind wir alle sooo blind …. das ist doch nicht zu fassen

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    1. ich stelle mir vor, Friseure, ebenso Maskenbildner usw. sind beim Sender fest angestellt. Es sei denn, man ist ein Star und hat eigen eigenen „Verschönerer“.

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  9. Im Gegensatz zu Friseuren haben wir kosmetischen Fußpfleger/innen einen Hygieneschein und arbeiten immer mit Handschuhen und Schutzmaske. Warum dürfen wir also nicht öffnen – das ist absolut nicht verständlich.

    Die Podologen waren schon vor Corona überlastet und viele ältere Menschen kommen einfach nicht mehr so gut an ihre Füsse. Die brauchen uns!!!

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  10. Wieso dürfen Friseure öffnen und Kosmetikstudio/Nagelstudio nicht? Wir, Kosmetiker/Nageldesigner sind viel besser ausheststtet, Spuck- und Niesenschutz, ausschließlich Einzelkunden werden bedient, wir gestalten die Termine so, dass Kunden sich nicht begegnen, wir haben schon keine Engpässe an Hygieneartikel (Masken, Handschuhe, Hand- und Flächendesinfektion) , alles ist da!!! Wo solle die Friseure in der heutige Lage das alles nehmen/bestellen? Herausgewachsene Haare und Ansatz bringt keine Schmerzen, im Gegensatz zu Nägeln, herausgewachsenen Nägeln fehlt notwendige Statik, daher ist Verletzungsgefahr! Augenbrauen müssen nachpigmentiert werden, sonst ist die Vorherige Behandlung sich nicht gelohnt hat und und und… ich habe das Gefühl, die Entscheidung für nur Friseure haben ausschließlich Männer getroffen, da nämlich sie am meisten über herausgewachsenen Haaren meckern, wie dämlich sind manchmal die Maßnahmen…

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  11. Das ist doch wirklich ein witz!!! Kosmetikerin dürfen nicht öffnen und Friseure dürfen öffnen? ich hatte 3 Jahre Hygiene in der Kosmetik als Fach!!!! umd glaubt mir Kosmetikerin ist mehr wie bekannt was Hygiene bedeutet!!! Es ist nichts aber auch wirklich garnichts anderes wie Friseur. Bitte Gott lass Hirn für die Regierung regnen!!!!!!

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  12. Was ist an einem nagelstudio anders als beim friesur das verstehen die Götter ich nicht mehr

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  13. Wieso dürfen Friseure evtl. unter Hygiene Auflagen wieder öffnen, Kosmetikstudios mit kosmetischer Fußpflege und Nagelstudios nicht. Ich bin Solo Unternehmerin eines solchen Studios, und behandele immer nur einen Kunden, und das schon immer mit Mundschutz und Handschuhen, nach jedem Kunden werden die Flächen und Materialien gereinigt. Mein Abstand ist nicht anders zum Kunden, wie beim Friseur. Nach welchen Kriterien wird denn entschieden.

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  14. Beim Teegut an der Au achten weder dieverse Kunden noch die abendlichen Reinigungskräfte auf den Mindesabstand, jeder macht da was er/sie will, wirklich schlimm dieser Laden.
    LIDL und EDEKA sind schon vorbildlich gut bzw. ihr Personal passt auf das der Abstand eingehalten wird und Kunden nicht ihre Einkaufswagen verlassen und durch die Gänge laufen.
    Aldi könnte besser sein ist aber nicht so gut wie LIDL.

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