„Jeder, der alleinerziehend und berufstätig ist, hat einen Anspruch auf Betreuung“
Es ist beschlossen: Ab Montag, dem 20. April, dürfen Geschäfte mit einer Größe bis 800 Quadratmeter wieder für ihre Kunden öffnen. Eine Woche später werden auch die Schulen schrittweise geöffnet. Darüber hinaus haben nun alle alleinerziehende Beruftätige einen Anspruch auf eine Notbetreuung.
Füge diese URL in deine WordPress-Website ein, um sie einzubetten
Füge diesen Code in deine Website ein, um ihn einzubinden