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Kita-Notfallbetreuung ausgebaut - Geschäfte bis zu 800 Quadratmeter dürfen ab Montag öffnen - Schulen öffnen schrittweise ab dem 27. April„Jeder, der alleinerziehend und berufstätig ist, hat einen Anspruch auf Betreuung“

HESSEN (ol). Am Mittwoch gab Ministerpräsident Volker Bouffier bekannt: In Hessen sollen die Schulen ab dem 27. April schrittweise wieder öffnen. Doch wie genau soll das funktionieren? Darüber klärten Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz am Donnerstag in einer Pressekonferenz auf.

In einer Telefonkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch über das weitere Vorgehen im Hinblick auf die Corona-Pandemie beraten. Anschließend äußerte sich Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Pressekonferenz zu den besprochenen Regelungen.

So teilte er am Mittwoch mit, dass der Schulbetrieb in Hessen ab dem 27. April wieder schrittweise aufgenommen werden soll. Zunächst sollen die Schulen für die Abschlussklassen geöffnet werden, wozu die Abschlussklassen der Oberstufe, Mittelstufe und Hauptschule zählen. Grundschulen sollten zunächst noch geschlossen beiben, da sie sich laut Bouffier „am Ende der Kette“ befinden, weil sich die Größeren eher an die Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln halten könnten.

Genauere Informationen gab es am Mittwoch allerdings noch nicht. Das sollte sich an diesem Donnerstag ändern, denn am Abend hatte der Hessische Kabinettausschuss Corona den Beschluss zu den Beschränkungen des öffentlichen Lebens für Hessen konkretisiert. Gemeinsam mit Kultusminister Alexander Lorz stellte Bouffier die für Hessen getroffenen Regelungen, insbesondere zum Thema Schule, am Donnerstagnachmittag vor.

Schulen ab dem 27. April schrittweise geöffnet – Notfallbetreuung Kita ausgebaut

Ab dem 27. April werden die Schulen für die Klassen geöffnet, bei denen ein Schulwechsel oder eine Abschlussprüfung ansteht. Sprich zum Beispiel: 4. Klasse Grundschule, 9. Klasse Hauptschule, 10. Klasse Realschule sowie die Klassen 12 beziehungsweise Q2 der Gymnasien. Gleiches gilt auch für Berufsschulen oder Fachoberschulen. Da in Hessen bereits das Abitur geschrieben wurde, werden die Abiturklassen nicht zurück in den Unterricht geholt, sondern nur für eventuelle Prüfungen oder Ersatzleistungen. „Das ist das Paket, was wir an den Start bringen“, sagte Lorz.  Es sei wichtig so schnell wie möglich wieder in den Unterricht einzusteigen. Alles nach dem 27. April wäre zu spät, denn jede Schulwoche sei von Bedeutung, der kommende Montag sei allerdings noch zu früh gewesen.

Wie es dann weitergehe, könne man aktuell noch nicht sagen. Man müsse dann erst mal zwei Wochen abwarten, um die Gefahren oder den Erfolg zu sehen. „Ich hoffe wir können zum 11. Mai weiter öffnen“ so Lorz. Doch man müsse eben zunächst warten und schauen, wie die Infektionskurve auf die in kraft getretenen Schritte reagiert. Damit die Abstands- und Hygieneregeln gewährleistet werden können, werden die Klassen auf eine Größe von 10 bis 15 Schülern reduziert.

Kitas werden auch weiterhin geschlossen bleiben, dafür wird aber die Notbetreuung ausgebaut. Demnach werden in Zukunft alle alleinerziehende Berufstätige einen Anspruch auf die Betreuung ihrer Kinder haben. „Wir haben jetzt nicht einfach an eine berufliche Situation angeknüpft. Jeder der alleinstehend und berufstätig ist hat einen Anspruch auf Betreuung“, betonte der Ministerpräsident.

Einzelhandel bis zu 800 Quadratmeter darf ab 20. April öffnen

Auch in Sachen Einzelhandel gab es nun weitere Informationen. Ab kommenden Montag, dem 20. April dürfen Geschäfte mit einer Größe von nicht mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen. Es wurden aber auch Regelungen getroffen, um sowohl die Mitarbeiter als auch die Kunden zu schützen. Deshalb wurde festgelegt,  dass nur ein Kunde pro 20 Quadratmeter Ladenfläche in die Geschäfte darf, um das Kontaktverbot aufrecht zu halten. „Hinzu kommt, dass wir dringlich empfehlen einen Mund- und Nasenschutz auch zu benutzen“, so Bouffier.

Weitere mögliche Lockerungen wolle man gemeinsam am 30. April besprechen. Etwa ob Spielplätze oder Zoos wieder geöffnet werden sollen. Aktuell spalten sich da nämlich noch die Gemüter. Das Thema Freizeitangebote wurde am Mittwoch ausgiebig diskutiert. Man kam aber nicht auf einen gemeinsamen Nenner. Die einen sagen, es müsse endlich wieder Angebote für Kinder geben und auf der anderen Seite sind Zoos, Freizeitparks etc auch immer Anziehungspunkte für möglichst viele Menschen – „und das steht extremst gegen alles, was uns die Seuchenbekämpfer dringlich empfehlen“, so Bouffier.

Ein Thema, das am Mittwoch noch große Fragen aufwarf, waren die Großveranstaltungen. Bouffier bestätigte nämlich die Medienberichte, wonach Großveranstaltungen in ganz Deutschland bis zum 31. August verboten bleiben. Doch ab wann zählt eine Veranstaltung eigentlich als Großveranstaltung? Eine genaue Größenordnung gab der Ministerpräsident noch nicht bekannt, konkrete Regelungen sollten durch die Länder getroffen werden. Eine Entscheidung solle Mitte der nächsten Woche getroffen werden, bislang gibt es noch keine Entscheidung.

4 Gedanken zu “„Jeder, der alleinerziehend und berufstätig ist, hat einen Anspruch auf Betreuung“

    1. Wenn sie in Elterzeit sind, gehen sie ja nicht Arbeiten. Die Notbetreuung ist für Berufstätige, Alleinerziehende gedacht.

  1. Wann genau dürfen Alleinerziehende nun in die Kitanotbetreuung, wenn sie nicht systemrelevant arbeiten.
    Die Aussage in Zukunft ist sehr schwammig.

    1. Warum rufen Sie nicht einfach mal am Montag nach den Ferien in Ihrer örtlichen KITA-Notbetreuung an Frau Poppelreuter?
      Herr Lorz vom Kultusministerium ist für die Schulen zuständig.
      KITA ist Sozialministerium. Da hat der gar nichts mit zu tun!

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