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Die Bürgermeisterwahlen in Hessen sind auf frühestens den 1. November 2020 verschobenHessische Bürgermeisterwahlen werden verschoben

VOGELSBERG (ol). Angesichts der Corona-Pandemie verschieben sich in Hessen 36 Bürgermeisterwahlen die ursprünglich in der Zeit von April bis Oktober durchgeführt werden sollten auf frühestens 1. November 2020. Der Hessische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung ein „Gesetz zur Sicherung der kommunalen Entscheidungsfähigkeit und zur Verschiebung der Bürgermeisterwahlen“ von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP angenommen. Das würde auch den Vogelsberg betreffen. Genauer: Die Wahlen in Lauterbach, Wartenberg und auch die in Freiensteinau.

„Angesichts der Corona-Pandemie gibt es keine Alternative, als die in den bevorstehenden Monaten geplanten Bürgermeisterwahlen und Bürgerentscheide in Hessen zu verschieben. Damit wird eine Mensch-zu-Mensch-Ansteckung durch das hochinfektiöse Corona-Virus in den Wahllokalen verhindert“, erklärte Innen- und Kommunalminister Peter Beuth. Mit dem nunmehr beschlossenen landeseinheitlichen Vorgehen werde die Gesundheit aller Bürgerinnen und Bürger, der Wahlhelferinnen und -helfer sowie der kommunalen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleistet.

„Landesweit hoffen wir im November zudem auf eine deutlich höhere Wahlbeteiligung. Diese wäre in den kommenden Monaten aufgrund des Corona-Virus nicht zu erwarten“, betonte Innen- und Kommunalminister Peter Beuth. Angesichts der terminlichen Nähe zu den Kommunalwahlen in Hessen können die zuständigen kommunalen Vertretungskörperschaften eigenständig beschließen, die Wahl des Bürgermeisters ausnahmsweise erst gemeinsam mit den Kommunalwahlen 2021 durchzuführen.

Laut hessischem Kommunalwahlgesetz (KWG) muss die Einreichung von Wahlvorschlägen spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag erfolgen. Bürgermeisterwahlen am 1. November 2020 haben den Vorteil, dass die Mitglieder- oder Vertreterversammlungen der Parteien oder Wählergruppen zur Wahl der Bewerberinnen und Bewerber noch bis kurz nach Ende der hessischen Sommerferien durchgeführt werden können. Das ist ein Zeitpunkt, der aus heutiger Sicht und unter Gesundheitsaspekten vertretbar erscheint.

Die Wahlvorschläge mit den Bewerberinnen und Bewerbern können dann noch bis zum 24. August 2020 beim Wahlleiter eingereicht werden. Bereits aufgestellte und eingereichte Wahlvorschläge von Kandidatinnen und Kandidaten um das Bürgermeisteramt bleiben hiervon unberührt. Sie müssen beim Wahlleiter nicht noch einmal eingereicht werden.

Auch auf den Vogelsberg würde das zutreffen. Dort waren für den 26. April zunächst die Bürgermeisterwahl in Lauterbach geplant, bei der sich Amtsinhaber Rainer-Hans Vollmöller erneut zur Wahl gestellt hatte. Auch die Wahl in der Gemeinde Wartenberg, die für den 6. September geplant war muss verschoben werden. Auch in Freiensteinau stehen Bürgermeisterwahlen auf dem Plan, einen festen Termin gab es hier allerdings noch nicht. Der Vorschlag war der 23. August, doch der hätte erst von der Gemeindevertretung in dieser Woche beschlossen werden müssen.

Die Hessische Landesregierung hat in den vergangenen zwei Wochen zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen, unter anderem die Absage von öffentlichen und nichtöffentlichen Veranstaltungen. Da Kreistage, Stadtparlamente und Gemeindevertretungen derzeit nicht oder nur vereinzelt unter hohen Hygienestandards und hohem Aufwand beraten können, wurde mit dem neuen Gesetz ein Eilentscheidungsrecht beschlossen.

Demnach kann die Kommune einen Ausschuss bestimmen, um unaufschiebbare Beschlüsse kurzfristig zu entscheiden. Voraussetzung ist, dass ein Aufschub der Entscheidung bis zur nächsten regulären Sitzung nicht ohne Schaden für den Kreis, die Stadt oder die Gemeinde möglich ist. Da Entscheidungen auch in kleinerem Kreis aus Gründen der Infektionsvermeidung problematisch sein können, wird die dringliche Entscheidung auch in nichtöffentlicher Sitzung und sofern notwendig sogar im Umlaufverfahren ermöglicht.

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