Bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe50 Millarden Euro Soforthilfen für kleine Unternehmen auf den Weg gebracht
REGION (ol). Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier haben an diesem Montag umfassende zusätzliche Maßnahmen mit Soforthilfen von bis zu 50 Milliarden Euro für kleine Unternehmen, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe vorgelegt.
„Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbständigen unter die Arme zu greifen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung, sie werden von dieser Krise hart getroffen“, sagte Scholz laut Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums. Deshalb gebe es vom Bund jetzt schnell und unbürokratisch Soforthilfe. Ganz wichtig sei Scholz dabei, dass man einen Zuschuss gebe, es gehe nicht um einen Kredit. „Es muss also nichts zurückgezahlt werden. Damit erreichen wir die, die unsere Unterstützung jetzt dringend brauchen“, erklärt er.
„Wir lassen niemanden allein. Es darf und wird hier keine Solidaritäts-Lücke geben. Deshalb schnüren wir ein zusätzliches umfassendes Paket im Umfang von bis zu 50 Milliarden Euro für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen auch mit direkten Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen“, sagte Altmeister. Daneben helfe man mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds konkret der Realwirtschaft und verhindere den Ausverkauf deutscher Wirtschafts- und Industrieinteressen. Dabei dürfe es keine Tabus geben. Vorübergehende und zeitlich begrenzte Staatshilfen bis hin zu Beteiligungen und Übernahmen müssen möglich sein.
Kernpunkte der Soforthilfen:
Finanzielle Soforthilfen (Zuschüsse) für kleine Unternehmen gelten für alle Wirtschaftsbereiche sowie Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu zehn Beschäftigten. Das Programmvolumen umfasse bis zu 50 Milliarden Euro. Im Einzelnen sei vorgesehen:
- bis 9000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten,
- bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
- Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 Prozent reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
- Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)
- Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
- Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.
- Technische Daten: Mittelbereitsstellung durch den Bund (Einzelplan 60); Bewirtschaftung durch BMWi, Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel durch Länder/Kommunen; Rechtsgrundlage: Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden deminimis-Beihilfen grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens – oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berücksichtigt.
- Programmvolumen: bis zu 50 Mrd.€ bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück.
Hilfen auch für Künstler und Kreative
Die Bundesregierung unternimmt in dieser Krise alles nur Mögliche, um Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen und die Zukunft der Kultureinrichtungen zu sichern. Bereits beschlossene Hilfsgelder in Milliardenhöhe und weitere Fördermaßnahmen, an denen in den Ministerien unter Hochdruck gearbeitet wird, spannen ein Sicherheitsnetz. Es soll in dieser akuten Notlage diejenigen auffangen, denen infolge der Corona-Epidemie die Einnahmen wegbrechen. Kulturstaatsministerin Monika Grütters setzt sich intensiv dafür ein, Künstlerinnen und Künstler in der Krise zu helfen.
Die dafür bereitstehenden Mittel sind wichtige Investitionen in den Erhalt unserer kulturellen Infrastruktur und des kulturellen Lebens in Deutschland. Was davon einmal verloren geht, lässt sich so schnell nicht wieder aufbauen. Kultureinrichtungen und Kulturorte zu erhalten und die Existenz jener zu sichern, die mit Kunst und Kultur ihren Lebensunterhalt verdienen, hat deshalb in den kommenden Wochen und Monaten oberste kulturpolitische Priorität.
Hier finden Sie einen Überblick über neu aufgelegte und bereits bestehende Hilfsangebote und Fördermaßnahmen, die sich an Unternehmen, Angestellte und Solo-Selbständige auch der Kultur- und Kreativwirtschaft richten. Der Überblick wird kontinuierlich aktualisiert. Die Bundesregierung plant einen schnellen und einfachen Zugang zu sozialer und betrieblicher Sicherung. Die hierfür teilweise erforderlichen gesetzlichen Änderungen werden in dieser Woche von Bundesregierung, Deutschem Bundestag und Bundesrat beschlossen.
Der Zugang zur Grundsicherung wird erleichtert – schnell und unbürokratisch. Hinzu kommen betriebliche Absicherungen sowie zusätzliche Erleichterungen vor allem des Zivilrechts.
- Sozialschutz für Kleinunternehmer/Solo-Selbständige: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) sichert den Lebensunterhalt, wenn keine vorrangigen Hilfen zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise greifen. Um diese Leistungen schnell und unbürokratisch zugänglich zu machen, werden die Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate deutlich erleichtert. Das vorhandene Vermögen muss, solange es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden, die komplexe Vermögensprüfung entfällt. Der Verbleib in der Wohnung wird gesichert und der Kinderzuschlag für Familien, die neu in den Einkommensbereich der Leistung kommen, wird zeitlich befristet umgestaltet. Die Leistungen werden von den zuständigen Stellen schnell und unbürokratisch gewährt.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Ergänzend dazu erfolgt die Absicherung betrieblicher Bedarfe durch Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Soloselbständige:
- Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen: Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Damit wird die Bundesregierung finanzielle Soforthilfe in Form von Zuschüssen zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen leisten. Mit den Mitteln können laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten und ähnliches bezahlt werden. Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten erhalten danach bis 9.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Bei bis zu zehn Beschäftigten fließen bis 15.000 Euro Einmalzahlung für drei Monate. Auch die Soforthilfen sollen noch in dieser Woche von Deutschem Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Hinweise zur Antragstellung erfolgen so bald wie möglich.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Schließlich sorgt die Bundesregierung durch zusätzliche Schutzmaßnahmen für eine Absicherung Kultur- und Kreativschaffender. Hierzu zählen unter anderem Erleichterungen im Miet- und Insolvenzrecht, bei steuerrechtlichen Regelungen und Voraussetzungen der Künstlersozialversicherung. Diese unterschiedlichen Instrumente sehen wie folgt aus:
- Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen, indem sie die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtert. DieKfW wird dazu die bestehenden Kredite nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Auch Unternehmen, Selbständige und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Unterstützung der KfW nutzen möchten, wenden sich zunächst an ihre Hausbank, die die jeweiligen KfW-Kredite durchleiten.
Darüber hinaus wird die KfW ein Sonderprogramm vorbereiten und schnellstmöglich einführen. Dafür werden die Risikoübernahmen bei Investitionsmitteln (Haftungsfreistellungen) deutlich verbessert und betragen bei Betriebsmitteln bis zu 80 Prozent, bei Investitionen sogar bis zu 90 Prozent. Diese sollen auch von Unternehmen in Anspruch genommen werden können, die krisenbedingt vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten (krisenadäquate Erhöhung der Risikotoleranz) geraten sind.
Nähere Informationen finden Sie hier. - Künstlersozialversicherung: Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und Abgabepflichtigen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen unter anderem durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets, etc.
Bei Versicherten, deren Einkommensprognose sich verändert hat, besteht die Möglichkeit, der Künstlersozialkasse die geänderte Einkommenserwartung zu melden. Die Beiträge werden den geänderten Verhältnissen angepasst. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten können zudem individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden.
Bei abgabepflichtige Unternehmen können die monatlichen Vorauszahlungen reduziert werden. Bestehen akute Zahlungsschwierigkeiten können auch hier individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden.
Nähere Informationen und Antragsformulare finden Sie hier. - Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot: Selbständige und Freiberufler die aufgrund des Coronavirus einem beruflichen Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, können nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine Entschädigung erhalten. Wenden Sie sich in diesem Fall an das für Sie zuständige Gesundheitsamt.
- Steuerliche Hilfsmaßnahmen: Bei unmittelbar vom Coronavirus betroffenen Unternehmen gewähren die Finanzbehörden bis Ende 2020 Stundungen von Steuerschulden. Auch können Steuervorauszahlungen angepasst werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge wird verzichtet.
Nähere Informationen finden Sie hier. - Insolvenzrecht: Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt. Für Privatpersonen werden im Fall der Insolvenz bei der Restschuldbefreiung die Auswirkungen der Covid 19-Pandemie entsprechend berücksichtigt.
Nähere Informationen finden Sie hier. - Mietrecht: Für Mietverträge über Grundstücke oder Räume wird das Recht der Vermieter zur Kündigung eingeschränkt. Das bedeutet, dass beispielsweise dem Fotografen nicht das Atelier gekündigt werden kann, wenn er mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist.
Nähere Informationen finden Sie hier. - Darlehen: Für Darlehensverträge soll eine gesetzliche Stundungsregelung und eine Vertragsanpassung nach Ablauf der Stundungsfrist eingeführt werden. Die Regelungen sind zunächst bis zum 30. September 2020 befristet.
Nähere Informationen finden Sie hier. - Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. Eine Beantragung ist zum Beispiel bereits dann möglich, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Agentur für Arbeit vollständig erstattet. Kurzarbeitergeld ist auch für Beschäftigte in Zeitarbeit möglich. Eine weitere angepasste Zugangsvoraussetzung ist der Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden. Die Maßnahme Kurzarbeitergeld greift nur bei Beschäftigten und nicht bei (Solo-) Selbstständigen.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Zusätzliche Maßnahmen der Kulturstaatsministerin
- Weitgehender Verzicht auf Rückforderungen: Bei einem vorzeitigen Abbruch von geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen wird dieBKM im Einzelfall prüfen, ob auf die Rückforderung bereits verausgabter Fördermittel verzichtet werden kann.
- Umwidmung von Mitteln und Flexibilisierung von Programmen: Die BKMwird bestehende Förderprogramme konsequent so schärfen, dass die Maßnahmen sowohl Kultureinrichtungen als auch in Not geratenen Künstlerinnen und Künstlern und anderen in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Freiberuflerinnen und Freiberuflern zugutekommen.
Schreibe einen Kommentar
Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.
Einloggen Anonym kommentieren