Wirtschaft erhält steuerliche Soforthilfen von bis zu 1,5 Milliarden Euro - Bürgschaftsvolumen soll auf 5 Milliarden Euro erhöht werdenHessen stellt zur Bekämpfung der Corona-Krise 7,5 Milliarden Euro in Aussicht
REGION (ol). „Hessen stellt zur Bekämpfung der Corona-Krise kurzfristig 7,5 Milliarden Euro in Aussicht. Die Landesregierung bittet den Landtag in der kommenden Woche um Zustimmung zu einem Nachtragshaushalt. 1 Milliarde Euro soll für die Bewältigung der gesundheitlichen, sozialen und ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie eingesetzt werden“, sagte an diesem Donnerstag Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer in Wiesbaden.
In der Pressemitteilung heißt es, mit dem Nachtragshaushalt möchte man den Garantie- und Bürgschaftsrahmen des Landes um 3,5 auf dann 5 Milliarden Euro erhöhen und einen wirkungsvollen Schutzschirm für die hessische Wirtschaft spannen. „Wir möchten damit schnell und unbürokratisch den Unternehmen in unserem Land – von klein bis groß – notwendige Liquidität zur Verfügung stellen“, erklärte der Finanzminister. Der Bund habe angekündigt, Anfang der Woche ein nationales Programm vorzulegen, mit dem die bisherigen Kreditprogramme ergänzt werden. Schäfer sei sehr guter Hoffnung, dass dort vor allem auch Liquiditätszuschüsse enthalten sein würden, insbesondere auch für die Kleinstunternehmen. „Danach werden wir unsere Landesmittel ergänzend einbringen. Die Hilfe soll in Ergänzung zu Fördermaßnahmen der KfW insbesondere mittleren, kleinen und Kleinstunternehmen kurzfristig gewährt werden. Zusammen mit dem Wirtschaftsministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen arbeiten wir derzeit hart daran.“
Bund und Länder hätten eine Reihe von wichtigen steuerlichen Soforthilfen abgestimmt. Daran anknüpfend gehe man noch einen Schritt weiter: Hessen gebe seiner Wirtschaft vorübergehend eine Liquiditätsspritze, indem man bereits getätigte Sondervorauszahlungen der Umsatzsteuer auf formlosen Antrag kurzfristig zurückerstatten könne. „Dies kann unsere Wirtschaft kurzfristig um bis zu 1,5 Milliarden Euro entlasten“, sagte Finanzminister Schäfer. „Da die Wirtschaft in weiten Teilen von der Corona-Krise betroffen ist, verzichten wir auf die sonst übliche ausführliche Prüfung und vereinfachen das Verfahren.“
„Hessen steht finanziell gut da. 7,5 Milliarden Euro sind viel Geld. Wenn es die Situation erfordert, werden wir aber noch mehr Geld zur Verfügung stellen. Am Geld darf und wird die Bekämpfung der Corona-Krise nicht scheitern. Der Schutzschirm ist gespannt und reißfest“, sagte Schäfer. Der Coronavirus treffe bereits jetzt viele Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen finanziell. Leider müsse man davon ausgehen, dass dieser Umstand in naher Zukunft sich weiter deutlich verstärken werde. Die Hessische Steuerverwaltung werde deshalb mit einer Reihe steuerlicher Soforthilfen den Betroffenen helfend zur Seite stehen. Eine nach Möglichkeit schnelle und unbürokratische Unterstützung. Das sei das Ziel.
Zu den konkreten steuerlichen Soforthilfen
„Hessen handelt zügig: Wir geben den betroffenen hessischen Unternehmen, darunter fallen auch Freiberufler und sehr kleine Unternehmen, eine vorübergehende Liquiditätsspritze von bis zu 1,5 Milliarden Euro. Das setzen wir wie folgt um: Viele Unternehmen zahlen bei der Umsatzsteuer eine sogenannte Sondervorauszahlung, damit sie die monatliche Umsatzsteuer jeweils einen Monat später zahlen dürfen. In der aktuellen Corona-Krise helfen wir den betroffenen Unternehmen und setzen auf Antrag die in 2020 gezahlte Sondervorauszahlung auf ‚Null‘ herab. Anschließend erhalten die Unternehmen die bereits gezahlte Steuervorauszahlung erstattet, sofern sie nicht mit anderen Zahllasten zu verrechnen ist. Das geht ganz unbürokratisch mit formlosem Antrag oder am besten über ELSTER“, erläuterte der Finanzminister.
Darüber hinaus werden auf Antrag der Steuerpflichtigen bis zum 31. Dezember 2020 bereits fällige oder fällig werdende Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, soweit die Forderungen aufgrund finanzieller Probleme in Folge des Corona-Virus nicht geleistet werden können. Anträge auf Stundung sind bis zum 31. Dezember 2020 bei den zuständigen Finanzämtern zu stellen und können sich auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer beziehen. Darüber hinaus kann auf Antrag auch die Höhe der individuellen Vorauszahlung angepasst werden.
Zudem können bei den Finanzämtern auch Anträge auf Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen für die Gewerbesteuer gestellt werden. Die Anpassung der Vorauszahlungen bei der Gewerbesteuer und die Stundung von Gewerbesteuern erfolgt auf Antrag durch die Gemeinden vor Ort. Die Gemeinde ist an den Bescheid des Finanzamts gebunden und wird die Gewerbesteuervorauszahlung anpassen.
Bei unmittelbar Betroffenen wird außerdem dem Grundsatz nach bis zum Ende des Jahres von Seiten der Steuerverwaltung auf Vollstreckungsmaßnahmen verzichtet. Dies betrifft beispielsweise mögliche Kontopfändungen. Gesetzlich anfallende Säumniszuschläge werden in dieser Zeit nicht erhoben.
Finanzminister Schäfer: „Wir haben unsere Finanzämter noch einmal sensibilisiert, so dass entsprechende Anträge zügig geprüft werden. Auf strenge Anforderungen bei der Prüfung der Anträge soll verzichtet werden. Indem etwa der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben oder die Vorauszahlung unkompliziert und schnell angepasst wird, möchte auch die Steuerverwaltung ihren Beitrag leisten, damit die Liquiditätssituation der Betroffenen verbessert wird. Alle betroffenen Bürger können auch selbst zu einer zügigeren Bearbeitung beitragen, indem sie das ELSTER-Onlineportal für die Anträge verwenden.“
Servicestellen der Finanzämter vorübergehend geschlossen, telefonisch aber erreichbar
„Der Schutz der Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Beschäftigten hat höchste Priorität. Aufgrund des Coronavirus haben die hessischen Finanzämter am Montag deshalb vorübergehend ihre Servicestellen für den Besucherverkehr geschlossen“, erklärte Finanzminister Schäfer. „Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und wollen unseren Beitrag dazu leisten, dass Bürgerinnen und Bürgern sowie unsere Bediensteten gesund bleiben. Darum schränken wir den Besucherverkehr in den Servicestellen ein“, bat Schäfer um Verständnis und fügte hinzu: „Selbstverständlich arbeiten die Finanzämter in Hessen trotz dieser Einschränkung bis auf Weiteres regulär weiter. Betroffene wenden sich wegen der für sie im Einzelfall in Betracht kommenden steuerlichen Hilfsmaßnahmen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bitte umgehend an das zuständige Finanzamt.“
Betroffene können ihr Anliegen auch formlos als E-Mail an die Poststelle des zuständigen Finanzamtes schicken. Auch für Unternehmer bleibt der zuständige Sachbearbeiter in den Finanzämtern erster Ansprechpartner. Die Kontaktdaten sind auf dem Steuerbescheid oder einem anderen Schreiben des Finanzamtes zu finden.
Zentrale Rufnummern der Finanzämter finden Sie auch unter: finanzamt.hessen.de. Für allgemeine Fragen rund um die Steuererklärung steht den Steuerpflichtigen darüber hinaus von Montag bis Freitag, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr, auch die landesweite, kostenlose Servicenummer zur Verfügung: 0800 – 522 533 5. „Ich wünsche unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie allen Beschäftigten unserer Verwaltung eines: Bleiben Sie gesund!“, sagte der Minister.
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