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Gemeinsame Erklärung des Vogelsbergkreises und der Kommunen - Empfehlung: Auch kleinere Veranstaltungen verschieben, wenn sie nicht zwingend notwendig sindVogelsbergkreis verbietet Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern bis 10. April

VOGELSBERG (ol). Ab sofort werden im Vogelsbergkreis alle ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, bei denen mehr als 1.000 Besucher erwartet werden, verboten. Das betrifft unter anderem Messen, Märkte oder Ausstellungen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat der Kreis am Freitag erlassen. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gehe vor.

Ebenfalls am Freitag stimmten sich Landrat Manfred Görig, Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak und die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der 19 Städte und Gemeinden darüber ab, wie Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besucher zu bewerten sind. In einer gemeinsamen Erklärung betonen sie: „Alle Veranstaltungen, die nicht zwingend erforderlich und damit verschiebbar sind, sollten ebenfalls abgesagt werden.“

Die Freitag erlassene Allgemeinverfügung gilt bis zum Karfreitag (10. April). Sie betrifft sowohl öffentliche, als auch private Veranstaltungen. „Die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat Vorrang“, erklärte Landrat Manfred Görig und verwies auf die Gefahr, sich bei einer Großveranstaltung mit dem Coronavirus anstecken zu können. Zudem sei eine möglicherweise nötige Rückverfolgung zu Kontaktpersonen kaum zu gewährleisten.

„Bei Veranstaltungen mit weniger als 1000 Besuchern werden wir eine Empfehlung an den Veranstalter geben: Wenn es nicht zwingend erforderlich ist, soll die Veranstaltung möglichst nicht stattfinden“, hatte Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak schon vor Tagen erklärt. Dieser Einschätzung schlossen sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister am Freitag an.

„In unseren Städten und Gemeinden empfehlen wir, alle Veranstaltungen abzusagen, die ohne Probleme zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können“, so der Feldataler Bürgermeister Leopold Bach als stellvertretender Sprecher der Vogelsberger Bürgermeister. Das betreffe Veranstaltungen mit beispielsweise 50 Teilnehmern wie Vereinstreffen oder Vereinsjubiläen, genauso wie größere Veranstaltungen in den kommunalen Liegenschaften der Städte und Gemeinden wie zum Beispiel Theateraufführungen, Kirmesveranstaltungen oder Volksfeste mit mehreren 100 Teilnehmern.

„Wir werden sehr sensibel auch mit kleinen Veranstaltungen umgehen“, kündigte Bach im Namen seiner Amtskollegen an. „Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger jedoch ein Stück weit sensibilisieren und natürlich schützen.“

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