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Welche Gemeindevertreter dürfen überhaupt mitstimmen?CDU will Mücker Vereinen mehr Fördergelder geben

MÜCKE (ol). Die Neufassung der Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde Mücke steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im DGH Bernsfeld. Obwohl in den zuständigen Ausschüssen in der vergangenen Woche nur wenig darüber diskutiert wurde, ist die ganze Thematik nicht so einfach, wie gedacht, denn es sind – wie so oft – die vielfältigen Details, die das Ganze am Ende kompliziert machen und auch politische Überlegungen sind zu berücksichtigen. Das teilt die Mücker CDU in einer Pressemitteilung mit.

Zur Erinnerung: Von Bürgermeister Andreas Sommer war unter dem Datum des 3. Dezember 2019 eine Neufassung der Vereinsförderrichtlinie vorgelegt worden, nachdem er von vielen Vereinen auf Mängel in den seither gültigen Regelungen angesprochen worden war, heißt es in der Pressemitteilung der CDU Mücke.

Nach dem Inhalt seiner Vorlage sollen zukünftig mehr Vereine gemeindliche Fördergelder bekommen, die seitherige Förderung sei sehr auf die Sport treibenden Vereine zugeschnitten gewesen. Die Fraktionen von SPD und FW haben eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen unterbreitet, die am Mittwoch zur Abstimmung stehen.

Mücker CDU kann einigen Anträgen der SPD und FW nicht zustimmen

Die CDU-Fraktion in der Mücker Gemeindevertretung habe sich in ihrer Fraktionssitzung am vergangenen Donnerstag sehr intensiv und ausführlich mit den Vorlagen beschäftigt und sei dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sie mehreren Vorschlägen von SPD und FW nicht zustimmen könne. Unter anderem sei den Christdemokraten der Zuschuss für die Förderung der Jugendarbeit zu gering. Bisher habe es vier Euro pro Jahr für jedes gemeldete aktive Kind und jeden gemeldeten aktiven Jugendlichen in einem Verein gegeben.

SPD und FW wollen laut Pressemitteilung auf fünf Euro erhöhen; die CDU werde am Mittwoch beantragen den Zuschuss für jedes Kind und jeden Jugendlichen auf sechs Euro aufzustocken. Auch die Höhe der Zuschüsse für die bauliche Unterhaltung der Sportanlagen soll nach Meinung der CDU aufgestockt werden, wobei über die einzelnen Beträge in § 4 der Richtlinien noch einmal gesprochen werden müsse. Hier seien höhere Beträge als bisher im Sinne der Förderung der Vereine angebracht.

Die finanzielle Lage der Gemeinde Mücke werde durch eine höhere Vereinsförderung als bisher nicht überfordert, denn die den Vereinen gewährten Zuschüsse seien in den letzten drei Jahren eher gering gewesen: in 2017 waren laut den Christdemokraten 10.384,24 Euro, in 2018 15.281 Euro und in 2019 nur 6.973 Euro an die Vereine ausgezahlt worden.

Diese Beträge seien bei einem Haushaltsvolumen von 19.973.700 Euro im Ergebnishaushalt des Jahres 2019 und 20.421.683 Euro im Jahr 2020 doch sehr bescheiden. Schließlich seien es die vielen Vereine in den zwölf Ortsteilen der Gemeinde Mücke, die dafür sorgen, dass durch großen ehrenamtlichen Einsatz das kulturelle und gesellschaftliche Leben, der Sport, der Gesang, der Schutz der Umwelt und nicht zuletzt der Frohsinn in der Faschingszeit überhaupt am Leben gehalten werden. Für diese großen Leistungen könne die Gemeinde den Vereinen auch etwas mehr Geld zukommen lassen, meint die CDU.

Unverständlich und kontraproduktiv

Völlig unverständlich und kontraproduktiv sei, dass SPD und FW in ihrem Änderungsentwurf unter Ziffer 3.1 (Ziel der Förderung) die Formulierung aufgenommen haben „nicht förderfähig sind Verbrauchsmaterialien und Kleidung“. Nach Ansicht der CDU wolle man damit Bürgermeister Sommer „auflaufen“ lassen, denn dieser hatte gerade auf die zahlreiche Vorsprache der Karnevalsvereine in seinem Entwurf auch diese Kulturträger in die gemeindliche Vereinsförderung aufgenommen, heißt es weiter.

Es ist nach Ansicht der CDU auch sehr unpassend, wenn bei der Beschlussfassung am kommenden Mittwoch, wo die Saison ihrem Höhepunkt zusteuert und der große Mücker Faschingsumzug am 24. Februar ansteht, die Karnevalsvereine von der Förderung der Bekleidung zum Beispiel der Tanzgarden von Kindern und Jugendlichen ausgeschlossen werden sollen.

Weiter werde die CDU einen Änderungsantrag einbringen, mit dem Inhalt, dass die gemeindliche Vereinsförderung auf die Seniorenabteilungen der Vereine ausgeweitet wird. Das sei in den bisher geltenden Richtlinien überhaupt nicht vorgesehen gewesen. Angesichts der schon lange bekannten demografischen Entwicklung mit einer kontinuierlichen Zunahme der Mitbürger im Rentenalter, wäre es laut CDU geradezu sträflich diese täglich größer werdende Bevölkerungsgruppe außen vor zu lassen. Über die Einzelheiten der Förderung der Seniorenarbeit in den verschiedenen Vereinen müsse noch nachgedacht und es müssten zeitgemäße und wirkungsvolle Regelungen gefunden werden. Daher sei zu überlegen, über die finale Beschlussfassung am Mittwoch überhaupt stattfinden könne.

Von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen?

Und es gebe noch einen weiteren Grund für eine Verschiebung des Beschlusses: die Frage, welche und wie viele Mitglieder der Gemeindevertretung überhaupt an der Beratung und Beschlussfassung teilnehmen dürfen. Das heißt, es müsse geprüft werden, bei wem ein Widerstreit der Interessen nach § 25 Hess. Gemeindeordnung vorliege. Möglicherweise seien alle Gemeindevertreter, die als Vorsitzende und Vorstandsmitglieder in einem Verein tätig sind,  von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Nach der genannten Gesetzesregelung müsse jeder Gemeindevertreter dem Vorsitzenden von sich aus mitteilen, wenn er bei einem Tagesordnungspunkt „befangen“ ist. Dieser formale Gesichtspunkt sei bisher noch nicht beachtet worden, er müsse aber klar entschieden sein, sondern könnte der Beschluss über die neuen Vereinsförderrichtlinien in Gänze unwirksam sein. Damit wäre niemand gedient, heißt es zum Abschluss der Pressemitteilung.

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