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Strafzettel von privaten Dienstleistern sind rechtswidrig - Wie sieht's im Vogelsberg aus?Homberg und Alsfeld vom Knöllchen-Beschluss betroffen

VOGELSBERG (ls). Strafzettel für Falschparker, die von einem privaten Dienstleister ausgestellt wurden, sind rechtswidrig. Das hat das Oberlandesgericht in Frankfurt entschieden. Haben auch hier private Dienstleister Knöllchen verteilt? Aus einigen Rathäusern gibt es Entwarnung, aus anderen nicht.

Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat entschieden: Die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch private Dienstleister ist gesetzwidrig. Was erst einmal ein bisschen komplex klingt, ist im Grunde recht einfach: Die Stadt darf sich keiner privaten Firma bedienen, um zum Beispiel Falschparker aufschreiben zu lassen.

Konkret wehrte sich in Frankfurt ein Autofahrer, der ein Verwarngeld von 15 Euro bezahlen sollte, weil er im eingeschränkten Halteverbot stand. Das entsprechende Knöllchen stellte ein „Stadtpolizist“ aus – ein Mann in Uniform, der jedoch nicht bei einer öffentlichen Stelle, sondern einer Firma beschäftigt war. Das geht nicht, entschieden die Richter. Mit der Uniform sei nach Außen der „täuschende Schein der Rechtstaatlichkeit“ aufgebaut worden, „um den Bürgern und den Gerichten gegenüber den Eindruck polizeilicher Handlungen zu vermitteln.“ Das Ausschauhalten nach Parksündern sei eine „hoheitliche Aufgabe“, die so einfach nicht an einen privaten Dienstleister ausgelagert werden dürfe.

Der jetzige Beschluss erinnert an eine frühere Entscheidung des Gerichts. Damals untersagte es privaten Anbietern, Blitzanlagen zu betreiben – aus den selben Gründen. Auch wenn sich der jetzige Beschluss formal nur auf Hessen fokussiert, so könnte er dennoch bundesweite Signalwirkung haben.

Einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge reagierte die Stadt Frankfurt überrascht aus die Entscheidung. „Das Innenministerium teilte uns noch kürzlich mit, dass die Praxis rechtssicher ist“, sagte demnach Hans Preißl, Referent im SPD-Verkehrsdezernat der Mainmetropole. Der HR berichtete, dass bislang neben Frankfurt unter anderem auch Darmstadt, Gießen, Wetzlar und teilweise Fulda private Ordnungshüter einsetzen. Doch wie sieht die Lage im Vogelsberg aus?

Städte Homberg Ohm und Alsfeld vom Beschluss betroffen

„Auf die Stadt Lauterbach trifft das nicht zu“, erklärt Lauterbachs Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller und gibt Entwarnung. In der Kreisstadt würden keine privaten Dienstleister mit dem Knöllchen-Schreiben beauftragt. Auch aus Kirtorf gibt Bürgermeister Andreas Fey Entwarnung: „Die Stadt Kirtorf hat keine privaten Dienstleister mit der Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten beauftragt, noch ist dies in absehbarer Zeit beabsichtigt“. Im Bedarfsfall würden in Kirtorf Ordnungswidrigkeitsverfahren durch städtische Mitarbeiter betrieben. Sie seien damit verfahrenstechnisch rechtmäßig und somit auch gültig. Das angesprochene Urteil habe damit keinerlei Auswirkungen auf Verfahren der Stadt Kirtorf.

Auch die Stadt Herbstein, die für diese Aufgaben zusammen mit der Gemeinde Grebenhain in einem Ordnungsbehördenbezirk arbeitet, hat nach eigener Auskunft keine externen Unternehmen beauftragt. Romrod ebenfalls nicht. Gleiches gilt für die Schotten. Dort erfolge, so erklärte es Bürgermeisterin Susanne Schaab, die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs schon immer ausschließlich über eigene Mitarbeiter im öffentlichen Dienst.

Edwin Schneider, Bürgermeister von Ulrichstein, ließ auf Anfrage wissen: „Ich habe das Urteil mit großem Interesse verfolgt. In Ulrichstein haben wir damit keine Probleme, da wir uns keine privaten Dienstleister zur Verkehrsüberwachung und Überwachung des ruhenden Verkehrs eingesetzt werden.“

Anders hingegen sieht es in Homberg (Ohm) aus. Seit zehn Jahren wird sich dort eines externen Dienstleisters bedient. „Wir werden übergangsweise die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch eigene Mitarbeiter durchführen lassen und streben eine interkommunale Zusammenarbeit an, ähnlich wie wir es bereits beim gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk praktizieren“, erklärte Claudia Blum, die Bürgermeisterin der Ohmstadt. Der zeitliche Umfang des Einsatzes von Hilfspolizisten sei mit etwa acht Stunden in der Woche eher gering. Das gelte auch für die finanziellen Auswirkungen.

„Wie in vielen andere Städten in Hessen wurden auch in Alsfeld Leiharbeitskräfte mit der Kontrolle des ruhenden Verkehrs beauftragt“, sagte Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule. Das OLG Frankfurt habe diese Praxis nun für rechtswidrig erkannt, bisher allerdings habe sie den bisherigen Vorgaben des Hessischen Innenministeriums entsprochen. Für die Übertragung der Aufgaben an die Leiharbeitnehmer sei das vorgeschriebene Verfahren über das Landratsamt beziehungsweise das Regierungspräsidium zur Bestellung von Hilfspolizeibeamten eingehalten worden. „So wurde hier bereits seit 1996 verfahren, als zur Verstärkung des städtischen Personals Leiharbeitnehmer als Hilfspolizeibeamte zur Verfolgung von Halte- und Parkverstöße erstmals eingesetzt wurden“, erklärte Paule.

Auch in Alsfeld hätten diese Außendienstmitarbeiter die von der Entleihfirma gestellte Uniform getragen. Wie viele Knöllchen in den letzten 24 Jahren durch Hilfspolizeibeamte des Dienstleistungsunternehmen ausgestellt wurden, lasse sich nicht mehr recherchieren. Und wie geht es nun weiter? „Eine Kontrolle des ruhenden (und fließenden) Verkehrs findet in Alsfeld nur noch durch städtische Bedienstete und die Polizei statt“, erklärte der Rathauschef. Alsfeld war übrigens auch davon betroffen, als die Frankfurter Richter 2017 privatbetriebene Blitzanlagen verboten. Ein Fall aus Lauterbach war damals Auslöser des Ganzen.

Private Knöllchen bei Supermärkten weiterhin erlaubt

Der ADAC rät Autofahrern, neue Knöllchen zunächst nicht zu bezahlen. Wer jedoch schon gezahlt hat und hofft, durch die Entscheidung des Gerichts nun sein Geld wieder zurückfordern zu können, der dürfte enttäuscht werden. „Die getroffene Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hat keinen nachträglichen Einfluss auf abgeschlossene Ordnungswidrigkeitsverfahren und abgeschlossene Verwarnungen“, sagt Paule – und verweist unter anderem auf entsprechende Stellungnahmen von Rechtsexperten bei der Hessenschau. Demnach ist eine Wiederaufnahme der Verfahren in der Theorie zwar schon möglich, wegen einer Grenze von mindestens 250 Euro, die in der Regel aber kein Köllchen erreicht, in der Praxis jedoch so gut wie ausgeschlossen.

Die Strafzettel von privaten Firmen, die auf einigen Parkplätzen zum Beispiel von Supermärkten verteilt werden, sind von der aktuellen Entscheidung übrigens nicht betroffen und weiter erlaubt. Wer dort nach den Regeln der Betreiber zum Beispiel zu lange parkt, bricht einen privaten Vertrag, den er beim Parken in dem mit Hinweisschildern gekennzeichneten Bereich automatisch abschließt. Dafür wird formal eine Vertragsstrafe fällig, aber keine offizielle Sanktion von staatlicher Seite.

2 Gedanken zu “Homberg und Alsfeld vom Knöllchen-Beschluss betroffen

  1. Jetzt müsste die Stadt das Geld zurückverwiesen, da dass Geld nicht Rechtskonform kassiert wurde und das ist Betrug.

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