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Streit um den Besitz von Feuerwehr-Wagen könnte vor Gericht endenWarum der Feuerwehr-Förderverein die Stadt Lauterbach verklagt

LAUTERBACH (tsz). Es geht um drei neue Feuerwehrautos und letztendlich die Frage, wem die Fahrzeuge mittlerweile gehören. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach verklagt die Stadt nun – und beschuldigt sie, sich die Autos „widerrechtlich als Besitz einverleibt“ zu haben. Ein mögliches Urteil dürfte für viel Aufsehen in der Feuerwehrszene sorgen.

Am Montag tauchte plötzlich ein neuer Punkt auf der Tagesordnung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Lauterbach auf: „Klage des Fördervereins Freiwillige Feuerwehr Lauterbach 1855 gegen die Stadt Lauterbach“, heißt es da nun an der ersten Stelle der Agenda. Der Grund dafür hat seinen Ursprung vor ungefähr zehn Jahren.

Damals schaffte der Förderverein der Feuerwehr drei Feuerwehrfahrzeuge – darunter Unterbauten für spezielle Rollcontainer – im Wert von insgesamt 350.000 Euro an. Die Fahrzeuge waren damals neu – und aufgrund von Kurzarbeit bei MAN günstig zu haben. Ein glücklicher Zufall aus Sicht der Feuerwehrleute, könnte man sagen. Die Stadt unterstützte die Investition mit 75.000 Euro. Im Gegenzug und der Tatsache geschuldet, dass der Verein die Fahrzeuge nicht selbst für den Dienst anmelden durfte, gab die Feuerwehr eine „Absichtserklärung“ ab, wie der Vereinsvorsitzende Hans-Jürgen Schütz gegenüber Oberhessen-live erklärt.

„Es war erst beabsichtigt, die Fahrzeuge der Stadt zu schenken. Das haben wir dann aber nicht gemacht, weil wir sie neu und nicht gebraucht gekauft haben“, sagt er. Stattdessen habe man der Stadt die kostenlose Nutzung der Fahrzeuge erlaubt, die Betriebskosten habe die Stadt selbst gedeckt. Allerdings, so weißt Schütz hin, habe die Stadt die Möglichkeit diese Kosten durch die Gebührensatzung wieder einzuspielen.

„Das macht keinen Sinn“

Nun soll die Stadt allerdings den Besitz der Fahrzeuge für sich beansprucht haben, Schütz sagt, sie habe sie sich „widerrechtlich als Besitz einverleibt“. Der Feuerwehrmann weiter: „Die Handlung ist in unseren Augen nicht nachvollziehbar.“ Aus diesem Grund habe man entschieden, Klage gegen die Stadt zu erheben. Schütz versucht seinen Standpunkt mit einem Beispiel näher zu verdeutlichen: „Wenn das Land Hessen ein Dorfgemeinschaftshaus mit 30 Prozent fördert und die Gemeinde die restlichen 70 Prozent übernimmt. Wem gehört dann das Haus? Der Gemeinde natürlich. Dass wir so viel Geld für Feuerwehrautos ausgeben und sie dann der Stadt schenken, nur weil sie den Kauf gefördert hat, das macht keinen Sinn“, sagt er.

Angestoßen wurde die aktuelle Entwicklung dadurch, dass das Rechnungsprüfungsamt die Bücher der Gemeinde Grebenhain genauer unter die Lupe nahm. An diese Gemeinde hatte der Förderverein ein altes Feuerwehrauto verkauft, bevor die drei neuen angeschafft wurden. Die Rechnungsprüfer stolperten Schütz zufolge unter anderem darüber, dass der Förderverein selbst das alte Auto verkauft hatte – denn in der Regel verkaufen sich nur Kommunen untereinander Feuerwehrautos, weil Kommunen meistens die Besitzer der Autos sind, und nicht die Fördervereine der Wehren. Schütz sagt, er habe das Fahrzeug damals im Auftrag der Stadt verkauft, was diese nun bestreiten würde.

Der Bürgermeister der Stadt Lauterbach, Rainer-Hans Vollmöller, wollte sich aktuell zu dem Fall nicht äußern. Das Thema sei in seinen Augen zu komplex, um eine kurzfristige Aussage zu treffen. Außerdem sei es für ihn überhaupt zu prüfen, ob er sich im Zuge eines Gerichtsverfahren äußern dürfe. „Ich muss aber auch sagen, dass mir die Wortwahl der widerrechtlichen Einverleibung doch aufstößt“, sagte er gegenüber Oberhessen-live.

Der Hauptausschuss tagt am Mittwoch um 19 Uhr im Lauterbacher Rathaus. Schon jetzt, so ist aus Feuerwehrkreisen zu hören, beobachten viele Brandschützer den Verlauf des Falls ganz genau. Sollte der Streit tatsächlich vor Gericht landen und mit einem Urteil enden, könnte dieses unter Umständen bundesweite Signalwirkung für den Umgang von Feuerwehrfördervereinen mit Kommunen haben.

6 Gedanken zu “Warum der Feuerwehr-Förderverein die Stadt Lauterbach verklagt

  1. Wenn gemeinsam Zweck und Ziel nicht eint, meist falsch Eitelkeit verborgen keimt.

  2. Meine Hänschen … die große Kreisstadt und die noch größere Kreisstadt-Feuerwehr …

  3. Jeder weiß, dass es Hans Schütz nicht um die Sache sondern nur um einen persönlichen Rachefeldzug gegen den Lauterbacher Bürgermeister geht, der in den letzten Monaten endlich mal genauer hingeschaut hat. Die Klage ist ein Witz. Soll Hans Schütz doch antreten wenn er es besser kann.

  4. Herr Schütz ist ja für seine Streitlust bekannt, aber das überschreitet einige rote Linien. Man kann nur hoffen, dass eine einvernehmliche Lösung gefunden wird.

  5. Armes Lauterbach. Was denkt sich die Feuerwehr nur? Der Feuerwehrverein soll den Brandschutz der Stadt fördern und nicht mit Klagen schädigen. Steht das in der Vereinsatzung? Und wer zahlt die Klage? Letztendlich alle Bürger. Ich kann mir nicht vorstellen das alle Vereinsmitglieder die Klage mittragen.
    Was soll damit erreicht werden?

    1. Um Nichtigkeiten scheint es bei 750k€ ja auch nicht zu gehen. Sowohl ein Verein wie auch die Stadt müssen am Ende eine korrekte Buchführung haben.

      Wenn nun in der Vergangenheit beide unabhängig voneinander meinten, die Fahrzeuge zu besitzen, setzten Sie diese ggf. auch beide zum Restwert an. Damit würden bei einem von beiden die Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre nicht stimmen.

      Bei der Stadt dürfte das weniger ins Gewicht fallen als bei einem Verein. Je nachdem welche Konsequenzen das nach sich zieht, kann eine Klärung schon sinnvoll und notwendig sein.

      Ich kenne den Sachverhalt nicht im Detail. Der Inhalt des Artikels gibt jedenfalls nicht genug her, um das Vorgehen so zu kritisieren.

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