Fall Weilmünster abgeschlossen: Ereignisse des Abends weiterhin ungeklärt und widersprüchlich5.000 Euro Zahlung für Angeklagten nach Schiedsrichter-Skandal
ALSFELD (ol). Der Schiedsrichter-Skandal um Jürgen Weilmünster ist juristisch abgeschlossen: An diesem Dienstag fand im Alsfelder Amtsgericht die Hauptverhandlung statt – und die endete mit einer vorläufigen Einstellung des Verfahrens. Aufgeklärt sind die Vorfälle allerdings noch nicht.
Alles soll sich am 21. April des vergangenen Jahres ereignet haben: Bei einem A-Liga Spiel zwischen dem SV Hattendorf und der SG Schwalmtal soll Schiedsrichter Jürgen Weilmünster körperlich attackiert worden sein. Dabei soll er von dem Angeklagten Vereinsmitglied Wolfgang S. in seiner Kabine zweimal ins Gesicht geschlagen worden sein.
Der SV Hattendorf wies zum damaligen Zeitpunkt alle Anschuldigungen von sich. Weilmünster sei in Hattendorf kein Haar gekrümmt worden. Damals stellte der Verein über die Polizeistation Alsfeld bei der Staatsanwaltschaft Gießen Strafanzeige gegen den Schiedsrichter Jürgen Weilmünster wegen „übler Nachrede“ und „Verleumdung“. Weilmünster habe in den Medien unwahrheitsgemäß behauptet, er sei am 21. April 2017 nach dem Spiel des SV Hattendorf gegen die SG Schwalmtal in der Schiedsrichterkabine von einem Anhänger oder dem sportlichen Leiter des SV Hattendorf geschlagen worden. Durch diesen unberechtigten Vorwurf der Körperverletzung beim SV Hattendorf sei das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit erheblich beschädigt worden, hieß es damals.
Letztendlich landete der Fall vor dem Grünberger Sportgericht, wo neben drei Geldstrafen auch der Verweis vor das Strafgericht festgelegt wurde. Im Verlauf der Verhandlung vor dem Sportgericht wurden damals allerdings weitere verwirrende Details durch Zeugenaussagen bekannt – geklärt werden konnten die verschiedenen Vorwürfe die allerdings auch bei der Hauptversammlung vor dem Alsfelder Amtsgericht nicht.
Widersprüchliche Aussagen vor dem Amtsgericht
Wie Osthessen-News berichtet, wurde das Verfahren in der Hauptverhandlung an diesem Dienstagvormittag eingestellt und dem Angeklagten Wolfgang S. wurde eine Zahlung in Höhe von 5.000 Euro auferlegt – 1.500 Euro davon als Schmerzensgeld an den Schiedsrichter und 3.500 Euro an die Lauterbacher Tafel. Weiter berichtet das Online-Magazin, dass sich in der vorherigen Verhandlung, die sich wohl über zweieinhalb Stunden hinzog, auch keine Klärung über die wahren Vorgänge habe finden lassen und es „widersprüchliche Aussagen“ über den Abend gab.
Der Angeklagte soll ON zufolge verbale Entgleisungen zugegeben haben, ob es allerdings zu körperlichen Auseinandersetzungen kam, blieb demnach ungeklärt. Weilmünster hingegen soll weiterhin vehement dementiert haben, nach dem Vorfall noch in der Diskothek K1 in Bad Salzschlirf gewesen zu sein, wie ein Zeuge vor dem Sportgericht damals aussagte. Da die Ereignisse des Abends nicht hinreichend geklärt werden konnten und sich die Verhandlung im Kreis zu drehen schien, sei das Verfahren schließlich nach einer Unterbrechung der Sitzung eingestellt worden.
Zitat:
„Wie Osthessen-News berichtet …“
Ähm, mal ’ne Frage:
Warum könnt Ihr das vor Ort nicht selbst recherchieren?
Die Hauptverhandlung fand schließlich in Alsfeld statt. Warum war da bei diesem äußerst brisanten Verfahren keiner von Oberhessen-Live anwesend?
Oder fand das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt?
Zitat:
„Es blieb ungeklärt, ob es zu körperlichen Auseinandersetzungen kam.“
Das heißt: Dem Angeklagten wurden rein für „verbale Entgleisungen“ ein Schmerzensgeld von sage und schreibe 5.000 Euro auferlegt!?!
Und das lässt OL abgeschrieben so stehen?
Das ist natürlich Blödsinn! Das Ganze endete mit einem Vergleich rein um die Zeugen zu schützen.
Siehe:
https://www.torgranate.de/artikel/fall-weilmuenster-endet-mit-vergleich/