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Weiteres Verfahren wegen Verdacht des Fahrens ohne FahrerlaubnisTrotz Führerscheinentzugs wieder leicht alkoholisiert am Steuer

ALSFELD (ol). Der 47-jährige Unfallfahrer, der am vergangenen Freitagabend unter Alkoholeinfluss mit dem Auto drei Fußgänger an einer Kreuzung in der Alsfelder Schellengasse erfasste und die schwer verletzte, wurde schon am nächsten Morgen erneut von der Polizei im Auto angehalten – und auch erneut unter Alkoholeinfluss, wenn auch unerheblich.

Wie die Polizei in einer neuen Pressemitteilung bekannt gibt, musste der Unfallfahrer noch während der Unfallaufnahme am Freitagabend seinen Führerschein abgeben. Der 47-Jährige hatte sich hinter das Steuer seines Autos gesetzt und an einem Fußgängerüberweg der Kreuzung an der Schellengasse drei Fußgänger erfasst. Alle drei wurden dabei schwer verletzt. Bei einem Atemalkoholtest wurde ein Wert von über einem Promille gemessen. Vor Gericht ist der allerdings nicht verwertbar, deshalb wurde zusätzlich ein Blutalkoholtest gemacht – die Ergebnisse stehen aktuell noch nicht fest.

Auch stehe noch immer nicht fest, mit welcher Geschwindigkeit der Fahrer unterwegs gewesen sei. Auch werde noch immer ermittelt, ob die Abschaltung der Ampeln um 20 Uhr oder aber die zu dieser Zeit tiefstehende und blendende Sonne mit ursächlich für den Unfall sein könnte.

Die Beamten stellten dennoch den Führerschein des Fahrers sicher und untersagten ihm die Weiterfahrt. Genutzt hatte das offenbar nichts. Am Samstagmorgen hatte sich der Mann trotzt des Fahrverbots wieder ans Steuer eines Wagens gesetzt und war losgefahren. Ein Polizeibeamter erkannte den 47-Jährigen beim Fahren an der Hartmannkreuzung in Alsfeld. Daraufhin verfolgte der Polizist das Fahrzeug und mit Unterstützung weiterer Kollegen gelang es, den Mann in der Ortslage von Eudorf anzuhalten und zu kontrollieren.

Nun erwartet ihn ein weiteres Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Auch hier sei mittels einem Atemtestes erneut Alkoholeinfluss festgestellt worden, wie die Gießener Staatsanwaltschaft auf Anfrage mitteilte. Der Alkoholgehalt sei allerdings so gering gewesen, dass er strafrechtlich keine Relevanz habe. Das am Freitagabend schwerverletzte siebenjährige Mädchen schwebt weiterhin in Lebensgefahr. Die beiden anderen Verletzten befinden sich auf dem Weg der Besserung.

6 Gedanken zu “Trotz Führerscheinentzugs wieder leicht alkoholisiert am Steuer

  1. @ Julius 27.07.2018 um 19:06 Uhr
    Vielleicht sollte man seinen Kommentar nicht nur posten, um in „Likes“ zu baden oder der Welt mitzuteilen, dass man doch auch noch da ist.
    Und an alle hier: Vielleicht sollte man sich eingestehen, dass es den absoluten Schutz vor irgendwelchen verantwortungslosen Irren nicht gibt und vor allem keine „nachträglich vorbeugende“ Maßnahme, die die Tat und das Leid der Opfer ungeschehen machen kann.

  2. Hab letzte Woche geschrieben das der TYP in U Haft gehört die AFD Moralapostel hatten mich 1-30 Negativ gewertet in dem Beitrag :D
    Da habt ihr euren IRREN der immer noch frei rumläuft(fährt) passt auf euch gut auf und vertraut keiner grünen Ampel oder Zebrastreifen bzw. in Fahrzeugen Airbags etc.
    Gott sei mit euch, lebt als ob es eurer letzter Tag wäre, mann weiss nicht woher den Sensenmann angebraust kommt.
    Danke für nichts tun STA Gießen

  3. Das Auto zusätzlich als „Tatwerkzeug“ einzuziehen/zu beschlagnahmen, wäre in diesem Fall evtl auch ne „weiterführende“ Methode

  4. Das hilft auch nicht mehr nur denn Führerschein weg zu nehmen ….der setzt sich wieder dahinter egal wie….der hat keinen Verstand noch ein Gewissen….der brauch dringend Hilfe aber von der Richtigen stelle …..bevor er noch mehr Menschen darunter leiden müssen ….!

  5. Wo Leben wir denn. Vor Gericht nicht verwertbar, der Verdacht, Fahren ohne Führerschein, hallo geht es noch. Die Polizei hat ihn auf frischer Tat erwischt,
    da liegt ja wohl kein Verdacht vor. Der lernt es wohl nicht. Lebenslanger Führerscheinentzug. Was anderes hilft da nicht.

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