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CDU Voglsberg zeigt sich erfreut über die schnelle Bescheiderteilung durch das Land HessenMücker Kindergarteneltern von Beitragszahlungen freigestellt

MÜCKE (ol). Auch die Eltern von Kindergartenkindern in Mücke sind von den Beitragszahlungen befreit. Mit dem beginnenden Kindergartenjahr – also ab dem 1. August  – müssen Eltern nicht mehr für die sechsstündige Betreuung der Kinder zahlen. Die CDU Vogelsberg zeigt sich darüber sehr erfreut.

„Gemäß § 32c HKJGB i.V. § 4 der Verordnung bewillige ich Ihnen zur Förderung der Freistellung vom Teilnahme-und Kostenbeitrag eine Zuwendung als Festbetrag für das Haushaltsjahr 2018  – für den Zeitraum vom 1. August 2018 bis 31. Dezember 2018 – in Höhe von 183.738 Euro.“ So lautet der Eingangssatz des Bescheides des Regierungspräsidiums Kassel vom 11. Juli 2018, der am 12. Juli bei der Gemeindeverwaltung Mücke eingegangen ist.

In der Pressemitteilung der CDU Vogelsberg heißt es, über den Eingang der erfreulichen Entscheidung des Landes Hessen berichtete Bürgermeister Andreas Sommer in der öffentlichen Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses in der vergangenen Woche. Damit sei nun klar, dass die Eltern aller Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr an keine Gebühren mehr für den Besuch eines Kindergartens oder einer Tageseinrichtung bezahlen müssen. Eine Gebühr falle nur an, wenn ein Kind für mehr als sechs Stunden pro Tag im Kindergarten betreut werde, wobei – wie für alle Kinder – die ersten sechs Stunden gebührenfrei seien. Konkret zahle das Land für jedes Kind 135, 60 Euro im Monat. Das entspreche 1.627, 20 Euro im Jahr.

Gebührenfreistellung also große Leistung der Familienpolitik

Für die CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Mücke erklärte deren Vorsitzender Dr. Hans Heuser, es sei sehr zu loben, dass die vom Landtag Ende April 2018 beschlossene Freistellung so schnell umgesetzt werden konnte. Auf Antrag der CDU-Fraktion hatte die Mücker Gemeindevertretung am 9. Mai diesen Jahres beschlossen, dass die Gemeinde Mücke den erforderlichen Antrag beim Land Hessen, vertreten durch das RP Kassel, stelle. Bürgermeister Sommer habe den Antrag am 24. Mai abgeschickt und schon sechs Wochen später sei der Bewilligungsbescheid über die Landesförderung gekommen – schneller gehe es nicht.

Familienpolitische sei die Gebührenfreistellung eine große Leistung, die es bisher nur in drei Bundesländern gebe. Gerade für junge Familien – die oft nicht über große Einkommen oder Vermögen verfügen – stelle das eine spürbare Entlastung dar.

Die schnelle Umsetzung des Freistellungsbeschlusses sei für die Gemeindeverwaltung, insbesondere aber für die Eltern von großer Bedeutung, denn sie müssten ja wissen, ob sie für das am 1. August beginnende Kindergartenjahr weiterhin Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder zahlen müssten oder nicht. In den nächsten Tagen sollen alle Eltern, deren Kind mindestens drei Jahre alt ist, von der Gemeindeverwaltung angeschrieben werden. Wenn ein Kind länger als sechs Stunden täglich in einer Kita betreut werde, müssen die Eltern nur die Betreuungszeit über die sechs Stunden hinaus zahlen. Diesbezüglich hatte die Gemeindevertretung in ihrer letzten Sitzung im Juni beschlossen, dass die bisherigen Gebühren nicht angehoben werden, sondern die gültigen Sätze bestehen bleiben. Man wollte, so Dr. Heuser, ganz bewusst die Eltern nach der Freistellung durch das Land Hessen nicht mit höheren Gebühren belasten.

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