Gesellschaft13

Ein psychisch kranker Mann sorgt in Alsfeld für Ärger - eine schnelle Lösung ist nicht in SichtWenn der eigene Nachbar zur Gefahr wird

ALSFELD. Maximilian Hill hat ein Problem. Sein Sohn und er werden mit dem Tod bedroht. Der Nachbar des jungen Alsfelders ist psychisch krank. Mehrfach kündigte er an, den beiden etwas anzutun. Dazu demolierte er ein Auto des Vaters. Von der Polizei fühlt sich Hill im Stich gelassen. Die verteidigt sich – und verweist auf die schwierige Gesetzeslage.

Die Töne, die aus dem Handy dröhnen, sind verstörend. Erst ein lauter Knall. „Hill, du bist tot. Und dein Sohn – du wirst sehen, wie dein Sohn begraben wird. Und dann kommst du unter die Erde“, schreit danach eine Stimme. Eines Abends, als es wieder Ärger mit dem Nachbarn gab, hat Maximilian Hill das Handy mitlaufen lassen und den Wutausbruch des Mannes gefilmt. Der laute Knall war ein fester Tritt gegen seine Wohnungstür, die dabei schwer beschädigt wurde. Zum Zeitpunkt, als das passierte, war Hills Freundin zu Besuch. „Wir hatten wirklich Angst, dass er rein kommt und etwas passiert“, sagt sie.

Auch wenige Tage zuvor hatte Hill mit dem Handy draufgehalten. „Hillchen, guck mal. Guck mal, du Dreckssau. Hillchen, guck mal, was ich mit dir mach, in Zukunft“, ruft der Mann seinem Nachbarn vom Hof aus zu. Während er das tut, schlägt und tritt er auf den rechten Seitenspiegel eines Autos ein. Kurz danach waren zwei Reifen zerstochen.

Es ist eines der Autos von Maximilian Hill. Genauer gesagt, ist es ein Leihwagen. Ein blauer BMW 218d Grand Tourer. Der Kostenvoranschlag für die Reparatur beträgt 1.933 Euro und 16 Cent. Die Versicherung wird davon wohl nur etwa die Hälfte bezahlen.

Einer der zerstochenen Reifen. Foto: privat

Einer der zerstochenen Reifen. Foto: privat

Bevor Hill vor gut einem Jahr in die Wohnung zog, habe er Blohme nie gesehen oder mit ihm zu tun gehabt. Doch Bekannte hätten ihn gewarnt. Es gebe dort jemanden, der des Öfteren rumschreien würde, hieß es. Die ersten sechs bis acht Monate habe er davon allerdings nichts mitbekommen, sagt Hill.

Dennoch habe er mitbekommen, dass sein Nachbar Probleme habe. Und auch wenn es dann doch mal ab und zu laut wurde im Haus, habe er den Entschluss gefasst, dem Mann zu helfen – und ihn gegen andere verbal zu verteidigen. „Ich habe ihm Essen und Trinken gegeben. Kaffe – mehrmals täglich.“ Sogar mit Kleidung habe er ihm ausgeholfen. „Mit einem Hemd von mir läuft er heute noch rum.“ Hill glaubte bislang,  Menschen, denen man selbst mit Respekt begegnet, würden es einem gleich tun. Eine Annahme, die sich als Irrtum herausstellte.

Vor ein paar Monaten habe er eine Veränderung bemerkt. „Er hat wieder angefangen zu trinken. Ich selbst habe mich vor vielen Jahren komplett von Alkohol distanziert – und erwarte das in gewisser Weise auch von meinem Umfeld“, sagt Hill. Aufgrund des Alkoholkonsums seines Nachbarn habe er seine „freiwilligen Leistungen“, wie er sagt, schließlich eingestellt. Er habe ein wenig Abstand gewinnen wollen. Einen offenen Streit darüber, so beteuert er, habe es mit seinem Nachbarn aber nicht gegeben. Dennoch sei dieser Moment in gewisser Weise ein Bruch gewesen. Seit dem hätten die Belästigungen angefangen.

Hill hat den Randalierer inzwischen angezeigt. Mehrmals. Und damit ist er nicht der einzige. Gegen den Mann, der in diesem Artikel Sven Blohme heißen soll, sind bei der Polizei über Jahre hinweg Dutzende Anzeigen aus der ganzen Stadt eingegangen. Einige Alsfelder bezeichnen ihn als „stadtbekannten Unruhestifter“. Laut Staatsanwaltschaft ist Blohme vorbestraft – wegen Körperverletzung, Diebstahl, Betrug, Beleidigung und Sachbeschädigung.

Der Fall ist komplex

Den Behörden sind nicht nur die Taten des Mannes bekannt, sondern auch seine Besonderheit: Sven Blohme ist psychisch krank. Eine gesetzliche Betreuerin unterstützt ihn bei Angelegenheiten des Alltags. Sie möchte sich aufgrund ihrer Schweigepflicht nicht zu dem Fall äußern. Offiziell darf sie nicht einmal sagen, ob sie ihn überhaupt betreut. Blohmes Krankheit ist ein Umstand, der den Fall erheblich komplexer macht. Doch der Reihe nach.

Hill wirkt gefasst, als er von den Geschehnissen erzählt, die einige Tage her sind. Und dennoch merkt man, dass ihn die Ereignisse mitgenommen haben. Vor allem die Drohungen gegen seinen dreijährigen Sohn lassen ihm keine Ruhe. „Da hört es auf“, sagt der Alsfelder Unternehmer. Beide Male habe er umgehend die Polizei verständigt. „Zehn Minuten sind höchstens vergangen. Ich habe mich umgehend auf den Weg gemacht“, sagt er.

Doch von den Beamten fühlt er sich im Stich gelassen. Sven Blohme blieb nach den Drohungen und der Randale auf freiem Fuß. „Ich kann das nicht verstehen“, sagt Hill. Es sei doch Gefahr im Verzug gewesen. „Das war eine akute Bedrohung“. Hill schiebt nach: „Vermutlich muss erst etwas schlimmes passieren, damit etwas unternommen wird.“ Wilhelm Marioth ist Hills Vermieter. Auch er ist nicht gut auf die Polizei zu sprechen. Vor kurzem soll Blohme einen Ladenbesitzer im Haus geschlagen haben. „Natürlich haben wir das angezeigt. Aber da passiert ja nichts.“ Er betrete das Gebäude nur noch mit einem Knüppel bewaffnet, sagt Marioth.

Wolfgang Keller, Pressesprecher der Polizei, verteidigt das Vorgehen seiner Kollegen – und gerät dabei zumindest teilweise in Erklärungsnot. Dass die Polizei untätig sei stimme nicht. Beamte hätten an dem Abend, als Hill die Morddrohung angezeigt habe, nach Herrn Blohme im Stadtgebiet gesucht, ihn aber nirgendwo finden können. Daraus ergibt sich ein Problem. Denn: Die Polizei, sagt Keller, sei nur zur akuten Gefahrenabwehr da. Doch was bedeutet das? „Wenn ich eine Person in einem solchen Fall der Freiheit beraube, dann muss eine konkrete Gefahr jetzt im Moment vorliegen“, erklärt der Pressesprecher. Sei die Gefahr vorüber, seien der Polizei die Hände gebunden.

Um jemanden gegen seinen Willen einzuweisen, gibt es hohe Hürden zu überwinden. Symbolfoto: jal

So sei an dem Abend zwar nach Blohme gesucht worden, aktuell sei er aber nicht zur Fahndung ausgeschrieben, da er derzeit keine unmittelbare Gefahr darstelle. Das bedeute aber nicht, dass die Polizei ihn nicht im Blick habe. „Wir haben ihn weiter im Fokus“.

Eine der Möglichkeiten der Polizisten, hätten sie Blohme an dem selben Abend noch gefunden, sei gewesen, ihn gegen seinen Willen in eine Spezialklinik zu bringen. Die Ärzte müssten in einem solchen Fall entscheiden, ob sie die eingelieferte Person vorübergehend da behalten wollten, erklärt Keller. Soll der Patient länger dort bleiben, muss ein Richter darüber entscheiden – so regelt es in Hessen das neue Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. „Die Kollegen hätten ihn zumindest mit auf die Wache genommen und den Fall geprüft.“

Er wisse, dass die Bevölkerung die Argumentation der Polizei sehr schwer nachvollziehen könne, sagt Keller. Und er wisse auch, wie sich die durch die Attacken geplagten Opfer fühlten: „Für die Betroffenen ist das natürlich furchtbar, keine Frage.“ Der Mann sei zwar immer noch eine Gefahr, aber die Gefahr sei eben „nicht mehr konkret“. Und so lange die Gefahr nicht konkret oder akut sei, könne die Polizei nicht mehr tun, als ihn zu beobachten. Für mehr reichten seine Taten derzeit nicht aus. „Da muss noch etwas dazu kommen. Der Mann ist kein Schwerverbrecher“, sagt Keller.

Für Maximilian Hill ist der Fall klar. „Für mich ist die Bedrohung sehr wohl akut – immer noch“, sagt er. Ihm stehe nicht zu, zu entscheiden, ob sein Nachbar ins Gefängnis oder in die Psychiatrie gehöre oder ob ihm anders geholfen werden könne, seine Ausbrüche in den Griff zu bekommen. Wichtig sei nur, dass sich jemand dem Thema „pro aktiv“ annehme und es nicht zu einer Eskalation der Situation komme.

Angenommen haben sich dem Fall schon einige. Mehrere Stellen prüfen gerade, ob Blohme wegen seiner Krankheit gegen seinen Willen in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen ist. Um dies zu tun, gibt es eine Vielzahl verschiedener Wege und Möglichkeiten, die manchmal miteinander verwoben sind. So prüft das Alsfelder Amtsgericht gerade, ob Blohme eingewiesen werden kann, weil er eine Gefahr für sich selbst darstellt – auch, weil Bürger ihm in einem Akt der Selbstjustiz wegen seines Auftretens schaden könnten. Um darüber zu entscheiden, muss allerdings erst ein Gutachten erstellt werden. Dem zuständigen Richter zufolge könnte das nächste Woche vorliegen – knapp zwei Wochen, nachdem das Verfahren von der gesetzlichen Betreuerin dort angestrengt wurde.

Staatsanwaltschaft hat ebenfalls Gutachten bestellt

Auch die Staatsanwaltschaft Gießen hat ein vergleichbares Gutachten in Auftrag gegeben. Doch sie prüft aus einem anderen Grund. Sie hat die vielen „kleineren Vergehen“ in einem großen Verfahren zusammengefasst und zieht jetzt die Reißleine. Anders als bei der Polizei ist bei ihrer Prüfung nicht entscheidend, ob eine Gefahr akut ist – sondern ob sie schwerwiegend und wahrscheinlich ist. Für sie soll der Gutachter daher klären, ob von Blohme „aufgrund seiner Erkrankung erhebliche rechtswidrige Taten, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich erheblich geschädigt oder erheblich gefährdet werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird, zu erwarten sind und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist“, wie es von der Staatsanwaltschaft heißt. Nach OL-Informationen wurde Blohme bereits vor einigen Jahren als eingeschränkt schuldfähig eingestuft. Doch solche Gutachten verlieren nach einiger Zeit ihre Gültigkeit.

Die Verhältnismäßigkeit muss in einem Rechtsstaat stets gewahrt werden.Staatsanwalt Rouven Spieler

Bei den Kriterien des neuen Gutachtens kommt es wie bei den Regeln der Polizei auf sprachliche Feinheiten an – genauer gesagt auf die Worte „erheblich“ und „schwer“. Denn wann liegt bei einem Opfer kein einfacher, sondern ein erheblicher seelischer Schaden vor? Ist eine Morddrohung gegen die Familie ausreichend, um so etwas auszulösen? Und sind 2000 Euro für ein demoliertes Auto bereits ein schwerer wirtschaftlicher Schaden? „Das ist Ermessenssache“, sagen die einen. Für die anderen ist es eine knifflige Einschätzung, die viel Expertise und Zeit benötigt.

Rouven Spieler, stellvertretender Sprecher der Staatsanwaltschaft, versichert gegenüber Oberhessen-live, seine Behörde arbeite mit Hochdruck daran, den Fall voranzutreiben. Das Verfahren, aufgrund dessen eine Zwangseinweisung geprüft werde, sei Mitte Juli in Gießen eingegangen. Zeitgleich wirbt Spieler für Verständnis. Eine Unterbringung nach § 63 Strafgesetzbuch, so wie sie hier im Raume stehe, bedeute für den Betroffenen lebenslang Psychiatrie – sofern die Ärzte keine Besserung feststellen würden. Die Freiheit eines jeden Menschen sei ein hohes Gut, eine solche Einweisung müsse daher mit Bedacht angewendet werden. „Die Verhältnismäßigkeit muss in einem Rechtsstaat stets gewahrt werden“, sagt Spieler.

Eine Einweisung nach Paragraph 63 Strafgesetzbuch kann lebenslänglich Psychiatrie bedeuten. Symbolfoto: jal

Eine Einweisung nach Paragraph 63 Strafgesetzbuch kann lebenslänglich Psychiatrie bedeuten. Symbolfoto: jal

Der Staatsanwalt bemüht sich mit einem Beispiel klarer zu werden. „Es ist etwas anderes, wenn ich jemanden wiederholt mit dem Tod bedrohe und es bei Worten belasse oder ob ich mein Verhalten ändere und mir zum Beispiel Waffen besorge“, sagt Spieler. Eine „einfache Drohung“ reiche in der Regel auch bei gesunden Menschen nicht aus, um eine Untersuchungshaft zu beantragen – obgleich das Androhen einer Straftat selbst schon eine Straftat darstelle.

Auch beim Ordnungsamt, wie die Polizei ebenfalls für die akute Gefahrenabwehr zuständig, ist man alarmiert. Man habe seitens der Stadt durchaus eine Häufung der durch Herrn Blohme verursachten „Unannehmlichkeiten“ bemerkt, sagt Monika Kauer. Sie selbst sehe eine „Spirale“, die dazu führen könne, das irgendwann „etwas schlimmeres“ geschieht. Doch der Gesetzgeber mute der Bevölkerung die jetzige Situation zu. „Eine kurzfristige Unterbringung des Herrn erscheint uns nicht sinnvoll, da er dabei wahrscheinlich nach kurzer Zeit wieder auf freiem Fuß ist. Deswegen bemühen wir uns zusammen mit dem Amtsgericht, dem Gesundheitsamt und der Staatsanwaltschaft um eine langfristige Lösung.“

Auch Maximilian Hill und sein Vermieter wünschen sich, dass sich die Situation endlich bessert. Drei Mieter seien in der Vergangenheit bereits wegen Herrn Blohme ausgezogen, eine vierte habe es angekündigt, sagt Wilhelm Marioth. Wenn es nach ihm geht, zieht bald noch einer aus: Sven Blohme selbst. Marioth hat ihm die fristlose Kündigung zugestellt und bereitet sich gedanklich auf eine Räumungsklage vor.

Von Juri Auel

13 Gedanken zu “Wenn der eigene Nachbar zur Gefahr wird

  1. Unsere Rechtsprechung ist einfach nur noch lächerlich! Es kann doch nicht sein das so jemand machen kann was er will und nichts passiert. Mein Auto dürfte das nicht sein!!!!!

  2. Dass Sie etwas zwischen den Zeilen aussagen wollen ist schon klar.

    Aber eine schlechte Argumentation bleibt schlecht. Und ein Abwägen von Straftaten, die beide verheerende Konsequenzen haben können, obliegt sicher nicht Ihnen, sondern Legislative und Judikative. Und die sind in beiden Fällen zu lasch, nach meiner Meinung.

  3. @ Norbert Hansm. Es gibt also doch noch jemand der zwischen den Zeilen lesen kann. MFG Thomas Schneider

  4. @Ralf Meister
    Falls sie es nicht verstanden haben was Herr Schneider damit sagen wollte!
    Wo man was holen kann ist man hart und unerbittlich. In diesem Fall versucht man sogar die eventuelle Notwehrreaktion der Nachbarn als Bedrohung für den Straftäter auszulegen um ihn ev. wegzusperren. Ist schon abenteuerlich wie da argumentiert wird.

    2
    1
  5. Wenn Sie mit 3 Bier noch Auto fahren trifft Sie das Gesetz zurecht mit voller Härte, denn auch damit können Sie unbeteiligte Personen schädigen oder sogar töten. Auch Kinder.

  6. Wenn man mal drei Bier getrunken hat und mit dem Auto fährt,dann trifft ein die volle Härte des Gesetzes und man wird bestraft wie ein Schwerverbrecher. Wenn solch ein Irrer unkontrolliert wütet wird nur zugeschaut und nichts unternommen. Da muss man sich wirklich fragen,wo Leben wird denn überhaupt. Da muss Alsfeld mal auf die Straße gehen und ordentlich rabbatz machen,vielleicht passiert dann mal was.

  7. So prüft das Alsfelder Amtsgericht gerade,ob Blohme eingewiesen,weil Bürger ihm in einem Akt der Selbstjustiz wegen seines Auftretens schaden könnten.
    Mit dieser Aussage wird der der Bock zum Gärtner gemacht.
    Nicht weil Blohme das Problem ist,sondern man muss Blohme vor den Nachbarn schützen die in Notwehr handeln könnten. Man kann nur noch mit den Kopf schütteln wie das Recht gebogen wird.

  8. Da sieht man mal wieder in was für einer Banannenrepublik wir Leben!!! Wie kann man so einen irren noch frei rumlaufen lassen? In Deutschland muss immer erst was passieren,bevor gehandelt wird. Wenn es einen Toten gibt dann ist das gejammer hinterher wieder groß.

  9. Hallo,
    Ja eine Lösung wäre längst angebracht.
    Er stand schon mit blutverschmierten Gesicht vor meinen Kindern (7 und 2 Jahre) und hat den Hitlergruss gezeigt inkl. die 2 passenden Wörter dazu.
    Von dem kann wahrscheinlich jeder Alsfelder etwas berichten. In meinen Augen eine tickende Zeitbombe bis wirklich etwas schlimmes passiert.
    Wer kleinen Kindern mit dem Tod droht, hat auf den Strassen nichts zu verlieren. Wenn die Polizei nichts unternimmt, wird es irgendwann die Bevölkerung selbst tun.

  10. Spätestens wenn mit Gewalt gegen ein Kind gedroht wurde, musste der Herr umgehend aus dem Verkehr gezogen sein, allein schon wegen der Gefahr für sich selbst… Das Jugendamt ist ja sonst schnell da, wenn die Eltern mal ein Klaps geben. Aber hier läuft ein psychich Kranker frei herum und stößt Morddrohungen ab.

  11. Schlimm, was auch Sie berichten Herr Rühl.

    Nicht wenige haben den Eindruck, dass er die Krankheit mehr und mehr zur Eskalation nutzt.

    Und wenn ich jetzt an die Kommentare vor einigen Wochen hier denke, dass ja „Drangsalieren“ keine Straftat sei. Unfassbar. Diesen Usern kann man nur raten, dass sie mal die Augen aufmachen – oder besser zu lassen und nie in der Realität ankommen.

  12. Ich wohne in direkter Nachbarschaft und bin auch betroffen. Ich musste besagten Unruhestifter mehrfach aus meiner bar „hinaus beten“ , seitdem stehe ich bei ihm auf der roten Liste:
    -Einwurf einer Fensterscheibe
    -Ständige Bedrohungen an mich und Partnerin
    -Angriff im laufenden Straßenverkehr mit demolierung meines Lieferwagens
    – gleiches mit meinem Wohnmobil
    – Glasflaschen wurden nach mir geworfen
    -mein Motorroller umgetreten und Spiegel abgebrochen
    – Fahrzeug meines Mitbewohners demoliert mit über 1000 Euro Schäden etc

    Ich könnte hier Romane schreiben

    Zig Anzeigen mit immer den gleichen Ergebniss: Verweis der Staatsanwaltschaft auf ein Gutachten , dass er quasi schuldunfähig ist. Und das ist das Problem: denn DAS weiss der Herr ganz genau. Also muss erst irgendwas schlimmes passieren bevor gehandelt wird. Bei uns stehen die Knüppel neben allen ausgangstüren. Wir parken unsere eigenen Autos teilweise nicht mehr auf dem eigenen Hof.

  13. Danke für den guten und sachlichen Artikel über ein sehr schwieriges und allen Alsfeldern lange bekanntes Thema.

    Falls Sie es lesen Herr Hill: Durchhalten! Ich hoffe für Sie und für alle andern dass hier eine entsprechend angebrachte Lösung schnell gefunden wird.

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren