Der Vogelsbergkreis hat einige sehr kritische Anmerkungen zum vorliegenden Entwurf des LandesentwicklungsplanesLändlichen Raum in Fokus der Landesentwicklung nehmen
VOGELSBERGKREIS (ol). „Es ist Zeit, die ländlichen Regionen endlich in den Fokus der Landesentwicklung zu nehmen“, so kommentierte Landrat Manfred Görig die vorgelegte dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen.
Stärkung der ländlichen Räume anstelle der Bevorzugung der städtischen Verdichtungsräume, bessere Verkehrsanbindung an den Ballungsraum, die Nutzung der Digitalisierung für die regionalen Arbeitsplätze, Stärkung der Landwirtschaft und weniger Bürokratie – so fassten Landrat Görig und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak die Hauptforderungen aus Sicht des Vogelsbergkreises gegenüber der Landesregierung, laut Pressemitteilung, zusammen.
Bessere Anbindung an die Metropole
Bei der geforderten Stärkung des ländlichen Raumes gehe es immer auch um eine „erkennbar notwendige“ Entlastung des Ballungsraums, sagte Wirtschaftsdezernent Dr. Mischak. Mit den nun bald überall vorhandenen schnellen Datennetzen und den sich damit ergebenden Möglichkeiten der Digitalisierung werde eine gesteuerte Ansiedlung von Gewerbe im ländlichen Raum ermöglicht. Um diesen Effekt nachhaltig zu machen, brauche der ländliche Raum ganz klar eine bessere Verkehrsanbindung ans Rhein-Main-Gebiet, zum Beispiel auch durch Wieder-Inbetriebnahme der Bahnstrecke Schotten-Nidda. Der Kreis machte in seiner Stellungnahme auf die aus seiner Sicht deutlich bessere Anbindung des Umlands in anderen Verdichtungsräumen aufmerksam und nannte als gute Beispiele Karlsruhe und Stuttgart.
Wörtlich heiße es in der Stellungnahme das Landkreises: „Der Vogelsbergkreis kann mehr als ihm in der Landes-Entwicklungsplanung zugetraut beziehungsweise auferlegt wird und wünscht sich eine sinnvolle ressourcenschonende Raumordnung und eine nachhaltige Stärkung des ländlichen Raumes.“ Konkret fordere der Vogelsbergkreis von der Landesregierung, gezielt die Ansiedlung von Arbeitsplätzen zu fördern.
Es sei nicht hinnehmbar, dass im Vogelsbergkreis die Kommunen auf eine minimale Eigenentwicklung reduziert würden, heiße es in der Stellungnahme. Für Betriebserweiterungen und Neuansiedlungen müsse es neue Flächen geben dürfen. Dabei gehe es auch um die Neu-Ansiedlung standortunabhängiger Verwaltungen und Behörden. Hierbei lobte der Kreis ausdrücklich die vorgesehene Ansiedlung vieler zusätzlicher Arbeitsplätze der Landes-Finanzverwaltung im Bereich des Finanzamtes Alsfeld-Lauterbach.
Entlastung des Ballungsraums
Beim Thema Wohnen sei die Haltung des Vogelsbergkreises ebenfalls unmissverständlich: Es gehe um eine Stärkung des ländlichen Raumes bei gleichzeitiger Entlastung der Ballungsräume. Eine nachhaltige und vorausschauende Landes-Entwicklungsplanung solle ein neues Qualitätsziel etablieren, nämlich den Begriff „Leben und Arbeiten auf dem Land“. Gerade beim Gesichtspunkt Work-Life-Balance könnte gerade die Vulkanregion Vogelsberg hervorragende Voraussetzungen bereitstellen.
Die Großräume München, Stuttgart und Berlin zeigten nach Auffassung des Vogelsbergkreises, wie es gehen könnte: dort zeige sich, dass gerade ein gut ausgebautes Schienennetz der entscheidende Motor für die Entwicklung der Umland-Regionen sei. Während der Ausbau der Schiene im Ballungsraum oft nur Verbesserungen von wenigen Minuten erbrächten, würde die strategische Anbindung das ländlichen Raumes tatsächlich die Entwicklung des ganzen Landes stärken und vor allen Dingen auch den überforderten Ballungsraum entlasten.
In Frankfurt: Kein Vogelsberger Trinkwasser für Brauchwasserzwecke
Beim Tourismus fordere der Landkreis weniger bürokratische Hürden. Diese würden zum Beispiel für den neuen Radweg R6 bei Homberg gelten, wo eine ehemalige Bahntrasse der neue Radweg werden solle. Beim wichtigen Thema Grundwasserentnahme fordert der Vogelsbergkreis von den Städten im Rhein-Main-Gebiet, dortige Brunnen mit qualitativen Beeinträchtigungen für Brauchwasser zu nutzen beziehungsweise wieder zu nutzen. Es könne nicht sein, dass das hochwertige Vogelsberg-Trinkwasser für Brauchwasserzwecke in der Metropole verwendet werde.
Beim Thema Landwirtschaft sei dem Vogelsbergkreis wichtig, die Detail-Kenntnisse der örtlichen Landwirtschaftsbehörden miteinzubeziehen und die Interessen der hiesigen Landwirte dadurch besser zu schützen. Beim Kreisstraßennetz sollten die Anforderungen vor Ort berücksichtigt werden. Das Prinzip müsse sein: Sanierung vorhandener Brücken und Straßen haben Vorrang vor Neubau.
Windkraft: Kein Repowering bei zu wenig Wind – Größerer Abstand zu Wohnhäusern
Zum Thema Windkraft schreibe der Vogelsbergkreis: Flächen für Repowering (Ersatz älterer durch größere und erheblich leistungsfähigere Anlagen) sollen nur in Anspruch genommen werden dürfen, wenn vorher ein Abbau von leistungsschwächeren Windenergieanlagen erfolge. Der Kreis sei auch dagegen, Standorte mit geringem Windaufkommen für Repowering zu verwenden. Außerdem fordere der Vogelsbergkreis einen größeren Abstand von Windkraftanlagen zu Siedlungsgebieten. Gefordert würde als Mindestabstand die zehnfache Höhe der Windkraftanlagen. Das wären bei jetzt inzwischen 200 Meter Höhe also mindestens 2.000 Meter bis zur Bebauung der Orte. Das entspreche im Übrige den Forderungen der Weltgesundheitsorganisation WHO.
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