Politik14

Auf einen Stadtrundgang der besonderen Art am kommenden Samstag ab 11 UhrLandtagsabgeordnete Eva Goldbach zu Besuch in Alsfeld

ALSFELD (ol). Am kommenden Samstag, den 5. August findet ein Stadtrundgang der etwas anderen Art statt – und zwar mit der Landtagsabgeordneten Eva Goldbach von Bündnis 90/Die Grünen geht es auf eine Tour durch Alsfeld.

Die Landtagsabgeordnete Eva Goldbach von Bündnis90/ Die Grünen, die sich für kommunale Angelegenheiten und den ländlichen Raum einsetzt, trifft gegen 11 Uhr am Alsfelder Bahnhof auf Gleis 2/3 ein. Das teilt die Partei in einer Presseinformation mit. Begrüßt werden Goldbach und die anderen Gäste von Marc Lerch, Mitglied des Kreisvorstandes der Partei und Vorsitzender des Ortsverbandes Alsfeld. Als Fachmann für Mobilität berichtet er von den Begebenheiten, die derzeit Kunden am Alsfelder Bahnhof einschränken.

Mit Fragen und Antworten durch Alsfelds Innenstadt

Auf dem anschließenden Stadtrundgang werden die Stadtentwicklung und verschiedene Bürgerprojekte erläutert, so aus der Pressemitteilung. Geplant seien eine Besichtigungen des neu gestalteten Casinoplatzes, an der Stadtmauer entlang führt der Weg zum Bürgergarten und der begehbaren Sonnenuhr. Durch die Gassen der Altstadt mit den Fachwerkhäusern geht es weiter zur Fußgängerzone und schließlich über den Marktplatz, wo eine süße Alsfelder Spezialität wartet, zum Leonhardsturm. Abschließend besteht die Möglichkeit, gegen 12.30 Uhr im Griechischen Restaurant einzukehren, wo Eva Goldbach gern weitere Fragen beantworten und das grüne Programm zur Bundestagswahl erläutern wird.

Die Partie teilt mit, dass die Veranstaltung für alle Gäste offen ist, die sich über die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen bei der Entwicklung der Stadt Alsfeld informieren möchten. Für Personen im Rollstuhl, mobilitäts-eingeschränkte Personen die nicht die Bahnhofstreppen gehen können,  gibt es die Möglichkeit Samstag vor dem Bahnhof zu warten, um 11:10 Uhr wird es von dort los gehen.

Anmeldungen unter:
Anmeldungen für den Stadtrundgang bei Marc Lerch: Tel. 06631 / 6225 oder per Mail an: marc250975@gmx.de

14 Gedanken zu “Landtagsabgeordnete Eva Goldbach zu Besuch in Alsfeld

  1. Wenn Oberhessen-Live endlich dazu übergehen würde, nur Meinungen zu veröffentlichen zu denen der/die Verfasser,in mit seinem Namen steht, würde es bestimmt sachlicher und nicht manchmal „unter der Gürtellinie“ zugehen.
    Siehe Leserbriefe bei der Oberhessischen Zeitung.
    Wir haben doch die freie Meinungsäußerung, dazu kann man doch stehen, ich jedenfalls.
    Mein Name ist Hans-Jürgen Zimmer aus Alsfeld

  2. Der Nachhilfelehrer hat es immer noch nicht verstanden.

    Nicht erst körperliche Gewalt ist eine Straftat. Was dieser Herr zu türkischen Mitbürgern, chinesischen Touristen oder jedem anderen, der ihm aus irgendeinem Grund nicht gefällt, sagt, ist höchst strafbar.

  3. Sehr geehrter Nachhilfelehrer,
    einen Kommentar sollte man grundsätzlich mit seinem Namen unterschreiben.
    Zur Gefährdung im Straßenverkehr ist zu sagen:
    1.) Liegt und sitzt zur Hauptverkehrszeit bei der Post auf der Schellengasse.
    2.) Tritt in die Tür eines Kleinbusses auf dem Marktplatz.
    Verkehrsgefährdung genug?
    Zur Schuldfrage eine einfache Meinung von mir: Wer unter Alkohol oder Drogen ein KFZ bewegt wird verurteilt, warum sollte so was nicht für alle gelten. Ich kann Michael schön nur Recht geben,. Lieber Reiner Michel sollten Sie einen Rechtschreibfehler finden, behalten sie ihn einfach.

  4. War ja klar das sich hier wieder ein schlaumeier über die Rechtschreibung aufregt. Regen sie sich lieber über das auf was in unserem Land alles schief läuft und davon gibt es jede Menge.

  5. Zweifelsohne sind die Verhlatensweisen des besagten Herren weit mehr als bloßes „Drangsalieren“. Man kann jedoch gesichert davon ausgehen, daß diese Taten enweder unnter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung oder durch Alkohol- und Drogenmissbrauch stattfinden. Vermutlich Beidem. Ich gehe davon aus, daß diese Vergehen nur in den seltensten Fällen auch tatsächlich bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Die Frage, welche sich hier stellt, ist doch, ob der Herr tatsächlich nur extrem störendes und nervendes Verhalten zeigt, oder ob es irgendwann zu körperlichen Straftaten gegen sich oder Andere kommt. Ein einfacher Verdacht, daß dies geschieht ist kein ausreichender Rechtsgrund, jemanden einzusperren, oder gegen seinen Willen medikamentös zu behandeln. Stichwort: „Recht auf Krankheit“. Da können Sie sich beschweren wie Sie wollen. Auch für diesen Herren gelten unsere Gesetze. Der Herr wird polizeibekannt sein. Anzeigen und kleinere Vergehen werden gesammelt werden. Irgendwann wird es einem Staatsanwalt reichen und eine forensische Untersuchung wird eingeleitet.

  6. Nicht einmal der deutschen Rechtschreibung mächtig sein, aber den Rechtsstaat in Frage stellen. Stark Herr Schneider!

    Allerdings kann ich Herrn Schön nur zustimmen, die besagte Person schadet dem Stadtbild massiv. Ich bin dazu übergegangen, bei jedem seiner „Ausfälle“ konsequent die Polizei darüber zu informieren und mich als Zeugen anzugeben. Nur so wird man – vlt. – etwas erreichen können.

  7. In Deutschland muss es immer erst tote geben ,dann ist die Entrüstung unserer Politiker auf einmal groß und sie schwafeln wieder ihre Phrasen in die Welt. Ich würde mich schämen.

  8. Was den für ein Rechtsstaat? Das ist ja wohl eine absolute lachnummer. Bei uns können die Verbrecher machen was sie wollen und nicht’s passiert.

  9. Sehr geehrter Nachhilfelehrer, wer (außer Sie) redet hier von wegsperren? Aber ich gebe zu, „drangsalieren“ ist eine viel zu harmlose Bezeichnung für das, was der Herr täglich von sich gibt. Übelste Beleidigungen in einer Fäkalsprache, die auch vor Kinderohren nicht halt macht. Ferner werden Besucher massiv von diesem Menschen eingeschüchtert und bedroht. Wollen wir hoffen, dass Sie nicht ein zukünftiges Opfer werden. Wäre schade, wenn sich Ihre tolerante Meinung danach ändern würden. Wer sagt mir sonst, dass Deutschland ein Rechtsstaat ist? Ich nehme mir die Freiheit, meinen vollständigen Namen unter diese Zeilen zu setzen. Selbst wenn ich damit eventuell unangenehme Konsequenzen von diesem Herrn zu erwarten habe! Aus der

  10. Lieber Nachhilfe-Lehrer,

    doch bitte lieber nichts schreiben, wenn man nicht so Bescheid weiß. Erst recht nicht, wenn es um deutsches Recht geht.

    Beleidigung, Bedrohung, Volksverhetzung – das wären nach deutschem Recht ganz klar Straftaten, so sie zutreffend sind. Einfach mal lesen was die User vor Ihnen geschrieben haben, statt den Nachhilfelehrer auszupacken. Ob diese Straftaten vorliegen und wie hart sie zu bestrafen sind, haben Gerichte zu beurteilen. Nur müssen Polizei und in größerer Verantwortung diejenigen, die durch die Polizei unseren Rechtsstaat schützen wollen, den vermeintlichen Täteral der Justiz zu führen.

    Zeugenaussagen dürfte man viele finden. Wie viele Einwohner hat Alsfeld nochmal? ;-)

  11. Ich möchte Sie darauf hinweisen, daß ein gesetzlicher Betreuer hier der falsche Ansprechpartner ist. Laut deutschem Recht kann ein gesetzlicher Betreuer nur einen Antrag für eine geschlossene Unterbringung zur Heilbehandlung stellen, wenn sich bei dem von Ihnen genannten Herren eine akute Eigengefährdung vorliegt. Sprich: Der Herr müsste beispielsweise einen Suizid androhen oder sich durch seine Verhaltensweisen in Gefahr bringen. Eine Gefahr wäre z.b. ein unangepasstes Verhalten im Straßenverkehr.

    Bei Fremgefährdung ist die Polizei zuständig. Bloßes „Drangsalieren“ stellt jedoch keine Gefährdung Anderer dar. Wo kommen wir hin, wenn jede noch so nervige Person einfach weggesperrt werden darf. Wir leben in einem Rechtsstaat.

  12. Auch wenn es mit denn Thema nur mittelbar zu tun hat, stimme ich Herrn Schön voll und ganz zu.

    Die Straftaten reichen von Beleidigung über Bedrohung bis hin zu volksverhetzenden Aussagen und dennoch geschieht hier gar nichts. Bitte einfach etwas tun im Sinne aller Alsfelder, liebe Politik.

  13. Dann bleibt zu hoffen, dass Frau Goldbach nicht Bekanntschaft mit dem Herren macht, der seit Ewigkeit Touristen und Einheimische in der Innenstadt drangsaliert. Übelste Beleidigungen und Drohungen müssen hingenommen werden, weil sich keiner Verantwortlich fühlt. Es kann erst gehandelt werden, wenn ein friedliebender Bürger zu Schaden kommt! Der „Herr“ soll sich mit Alkohol und Drogen in diesen Zustand versetzt haben. Frage: „Warum müssen Besucher und Geschäftsleute vom Marktplatz unter dieser Person leiden“? Nächste Frage: „Wo ist der zugeteilte Betreuer“? TÄTERSCHUTZ VOR OPFERSCHUTZ. Das muss jetzt endlich mal geändert werden (siehe Hamburg, Köln, Berlin usw.).

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