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Urteil: Sportgericht gibt Verantwortung an Strafgericht weiter - drei Geldstrafen für SV HattendorfUrteil in Sachen Weilmünster gefallen

GRÜNBERG (ol). Drei Geldstrafen und eine weitere Verhandlung vor dem Strafgericht – das ist laut dem Fußballportal Torgranate das Ergebnis der Verhandlung des Sportgerichtes im Schiedsrichter-Skandal um Jürgen Weilmünster und dem SV Hattendorf an diesem Montagabend. Im Prozess sollen weiter Vorwürfe gegen den Schiedsrichter laut geworden sein.

Wie das Portal Torgranate schreibt, führte der Vorsitzende des Alsfelder Kreissportgerichts Gerhard Kuntz vom SV Ober-Ofleiden den Vorsitz der Verhandlungen vor dem Sportgericht in Grünberg. Ihm hätten Johannes Schlipp von der TSG Nieder-Ohmen sowie Helmut Ziegenhain von der SV Ober-Breidenbach, die Protokollantin Anke Koch von den Sportfreunden Romrod und Martin Spilok von Kriftel als Beauftragter des HFV-Präsidiums bei beigestanden.

Die Vorwürfe Weilmüsters seien heftig gewesen: Wie bereits berichtet, soll Weilmünster von einem Vereinsmitglied des SV Hattendorfs zweimal geschlagen worden sein. Einmal mit der rechten Faust in die linke Gesichtshälfte, dann mit einem weiteren Schlag gegen die linke Brust, so schreibt es das Portal. Diese Vorwürfe soll der SV Hattendorf – insgesamt wohl anwesend mit zwei offiziellen Vereinsvertretern, sieben Zeugen aus den eigenen Reihen und den zwei Beschuldigten – allerdings im Laufe der Verhandlung abgestritten haben.

Gegensätzliche Aussagen zum Ende der Verhandlung

Während sich die Verhandlung anfänglich „im Kreis gedreht“ haben soll, soll sich das mit dem Auftritt der letzten beiden Zeugen geändert haben. Während Weilmünster in seinen Ausführungen angegeben habe, gegen 21.40 Uhr unter Übelkeit das Sportgelände in Hattendorf verlassen zu haben und sich erst Nachts zwischen 2 Uhr und 3 Uhr ins Krankenhaus fahren ließ,  sollen zwei Zeugen angegeben haben, den Schiri zwischen 21.45 Uhr und 23 Uhr in der Bar „K1“ in Bad Salzschlirf gesehen zu haben. Zu diesem Zeitpunkt sollen keine Verletzungen zu sehen gewesen sein.

Weilmünster gab zum damaligen Zeitpunkt an, im Krankenhaus hätte man ein Schädel-Hirn-Trauma festgestellt. Anderen Angaben zufolge sollen bei der Untersuchung aber lediglich eine leichte Gehirnerschütterung und eine Schläfenprellung festgestellt worden sein.

Das Urteil: Drei Geldstrafen und die Weitergabe an das Strafgericht

Im Schlussplädoyer sollen zwei mögliche Vorgehensweisen vorgestellt worden sein: Entweder einen weiteren Termin festzulegen, um noch weitere Zeugen zu befragen oder aber dem Strafgericht die endgültige Entscheidung zu überlassen und nur ein minimales Urteil zu treffen. Zweiteres soll letztendlich auch geschehen sein. Das Sportgericht in Grünberg urteilte laut Torgranate über eine Vernachlässigung der Platzordnung und über unsportliches Verhalten. Einer der Beschuldigten soll mit einer Geldstrafe von 150 Euro und einem viermonatigem Platzverbot belegt worden sein, der andere mit einer Geldstrafe von 50 Euro. Außerdem wurde der SV Hattendorf mit einer Geldstrafe wegen Vernachlässigung der Platzordnung mit 150 Euro belegt und soll zusätzlich die Kosten der Verhandlung tragen.

Nun bleibe abzuwarten: entweder würden gegen Weilmünster  Ermittlungen aufgenommen oder aber der Hauptbeschuldigte werde verurteilt. Denn der Verein soll den Schiri wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt haben. Laut Torgranate drohen Weilmünster zwölf Monate Sperre oder aber die Streichung von der Schiedsrichterliste, sollten sich die Vorwürfe des Vereins bewahrheiten.

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