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Mit einer Gesamthöhe von 4,25 Metern war ein polnischer Lkw auf der Autobahn unterwegsBeamte zogen polnischen Lkw aus dem Verkehr

ALSFELD (ol). Einer Streife der Bad Hersfelder Autobahnpolizei ist am Montagvormittag auf der Autobahn 5 bei Alsfeld ein Fahrzeugtransporter aus Polen aufgefallen, der mit einem unfallbeschädigten Klein-Lkw beladen war. Die Polizisten erkannten, dass die Beladung des Fahrzeuges offensichtlich zu hoch und damit gefährlich und unvorschriftsmäßig war.

Dieser Verdacht bestätigte sich bei der Kontrolle an der Rastanlage Rimberg. Bei der Höhenermittlung mit Hilfe eines geeichten Höhenmessstabs maßen die Beamten statt der erlaubten Maximalhöhe von vier Metern eine Gesamthöhe von 4,25 Metern, teilte die Polizei mit.

„Bei einer Weiterfahrt des so beladenen Abschleppwagens bestand die Gefahr, dass er unter einer Autobahnbrücke stecken bleibt“, berichtet Polizeihauptkommissar Mario Döring. „Durch die erhebliche Überhöhe liegt auch der Schwerpunkt des gesamten Fahrzeugs höher als normal. Daher war auch das Risiko groß, dass der Transporter zum Beispiel beim Durchfahren enger Kurven umkippt“, führt Döring weiter aus. Noch instabiler sei das Fahrzeug geworden, weil die Insassen des Transporters die Luft aus den Reifen des geladenen Lkw gelassen hätten. Sie hätten so die Gesamthöhe ihres Fahrzeugs wenigstens etwas verringern wollen.

Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass noch mehrere Kanthölzer völlig ungesichert auf der offenen Ladefläche des Abschleppfahrzeugs lagen. Diese hätten während der Fahrt jederzeit herabfallen können. Als weiterer Gefahrenfaktor sei hinzugekommen, dass sämtliche zur Ladungssicherung verwendeten Spanngurte überaltert und beschädigt waren.

Die beabsichtigte Weiterfahrt bis nach Polen hätten die Polizisten aufgrund ihrer Feststellungen bis zu einer Umladung des nicht fahrbereiten Kleintransporters auf ein geeignetes Transportfahrzeug untersagen müssen. Gegen den Abschleppunternehmer hätten die Beamten wegen der Verwendung des ungeeigneten Transportfahrzeuges bei der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel ein sogenanntes „Verfallverfahren“ angeregt. „Durch diese Verfahrensweise besteht die rechtliche Möglichkeit, auch bei ausländischen Transportunternehmen unrechtmäßig erlangte finanzielle Vorteile abzuschöpfen. Im vorliegenden Fall dürfte dies für den Transporteur die Zahlung eines deutlich vierstelligen ‚Verfallbetrages‘ zu Folge haben“, erklärte Döring abschließend.

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