Edwin Giese erhielt als ehrenamtlicher Richter und für sein jahrzehntelanges Wirken im Handwerk den Ehrenbrief des Landes HessenEhrenbrief des Landes Hessen für Edwin Giese
ALSFELD (ol). Bürgermeister Stephan Paule hat in einer kleinen Feierstunde am 12. Dezember 2016 Edwin Giese den Ehrenbrief des Landes Hessen in Vertretung des Hessischen Ministerpräsidenten überreicht, um ihn für seinen „langjährigen und vorbildlichen freiwilligen Einsatz für die Gesellschaft“ auszuzeichnen.
Die Verleihung erfolgte auf Anregung des Arbeitsgerichts Gießen. Seit 1995 ist Giese ununterbrochen als ehrenamtlicher Richter beim Arbeitsgericht Gießen tätig,teilte die Stadt Alsfeld mit.
Giese erhielt Dank und Anerkennung für sein Amt „das maßgeblich zur Rechtspflege und vor allem zur Akzeptanz unseres Rechtssystems beiträgt“, so das Arbeitsgericht.
Neben der Tätigkeit als ehrenamtlicher Richter ist der Metallbaumeister und Installateur- und Heizungsbauermeister Giese seit 2011 Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft des Vogelsbergkreises. Giese gehörte seit dem Jahr 2000 dem KH-Vorstand an und war seit 2006 stellvertretender Kreishandwerksmeister. Seit 1990 war er Beisitzer im Vorstand der Schlosser-Innung beziehungsweise ab 1992 im Vorstand der Innung der Metallhandwerke (nach Fusion der Schlosser- und der Schmiede-Innung). Seit 1994 ist er auch Obermeister der Innung der Metallhandwerke, berichtet die Stadt Alsfeld.
Seine breite Qualifikation spiegele sich im großen Leistungsspektrum der Firma Giese GmbH wider. Der 65-Jährige führt seit fast vier Jahrzehnte erfolgreich seinen Betrieb und bildet junge Leute zu erfolgreichen Handwerkern in den unterschiedlichen Berufen aus. „Sie engagieren sich seit vielen Jahren auf oberster Ebene in unfassbarer Art und Weise für das Handwerk“ betonte Stephan Paule in seiner Laudatio.
Der Ehrenbrief des Landes Hessen wird an Bürger verliehen, die sich in den Gemeinden und Landkreisen um die demokratische, soziale und kulturelle Gestaltung der Gesellschaft verdient gemacht haben. Er gilt als Dank und Anerkennung für mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit zum Wohle der Allgemeinheit
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