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Lkw-Fahrer nutzten mehrere Fahrerkarten zur bewussten Lenkzeitüberschreitung18.500 Euro Strafe für drei Geschäftsführer

FULDA/VOGELSBERGKREIS (ol). Lkw-Fahrer einer Spedition aus dem Vogelsberg sind dazu angehalten worden mehrere Fahrerkarten zu nutzen, um die gesetzlich vorgeschriebene Lenkzeit zu umgehen.

Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren, das Beamte der Regionalen Verkehrsdienste (RVD) beim Polizeipräsidium Osthessen führten, endete kürzlich mit empfindlichen Bußgeldern für die Betroffenen. Anlässlich einer Kontrolle in Fulda schöpften Polizeibeamte des dortigen RVD den Verdacht, dass zwei Lkw-Fahrer eines osthessischen Speditionsunternehmens unberechtigt mehrere Fahrerkarten nutzten. Das teilte das Polizeipräsidum Ostehessen mit.

Es habe damit die Möglichkeit bestanden, dass sie den Straftatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten erfüllen. Der Verdacht habe sich bei Ermittlungen am Beladeort der beiden Lkw, einer Firma im Fuldaer Industriegebiet erhärtetet. Die weiteren Ermittlungen hätten Verkehrsspezialisten am Sitz des Transportunternehmens im Vogelsbergkreis übernommen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Gießen von ihnen über den Sachverhalt informiert worden sei, hätten sie beim Ermittlungsrichter am Gießener Amtsgericht Durchsuchungsbeschlüsse für die Geschäftsräume der Firma beantragt.

Bei der Durchsuchung Mitte Januar stellte die Polizei zahlreiche schriftliche Unterlagen, von Frachtbriefen bis zu Urlaubslisten sicher. Außerdem sicherten die Beamtinnen und Beamten fast 30 Gigabyte Daten aus den Kontrollgeräten der Lkw, so die Ausführungen der Polizei. Die Auswertung aller Unterlagen habe schließlich ergeben, dass im Zeitraum von Juli bis Oktober 2016 insgesamt acht Fahrer in 45 Fällen mit den eigenen und zusätzlich den Fahrerkarten von drei Mitgliedern der Geschäftsleitung unterwegs waren.

In ihren polizeilichen Vernehmungen hätten sich die so überführten Täter kooperativ und geständig gezeigt. Als Motiv für die Manipulationen habe sich im Wesentlichen die Absicht der Geschäftsleitung herauskristallisiert , dass man den Fahrern trotz äußerst eng disponierter Fahrzeiten eine Übernachtung auf der Strecke ersparen wollte. Pikant dabei sei das Vorgehen der Fahrer gewesen, die fremde Fahrerkarten sehr häufig während der vermeintlich kontrollärmeren Zeiten in den frühen Morgenstunden eingesetzt hätten.

Nach Abschluss aller Ermittlungen sei das Verfahren zur Entscheidung an die zentrale Verfolgungsstelle für Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Straßenverkehr beim Regierungspräsidium Gießen gegangen. Diese habe gegen die drei Mitglieder der Geschäftsleitung eine Geldbuße von insgesamt 18.500 Euro verhängt.

Hintergrund Fahrerkarte
Zum Nachweis darüber, dass Berufskraftfahrer ihre vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten einhalten, besitzen sie eine sogenannte Fahrerkarte. Sie legen diese Karte während der Fahrt in das Kontrollgerät ihres Lkw ein. Mit der unerlaubten Verwendung einer fremden Fahrerkarte können sie, solange der Schwindel nicht während der Fahrt auffliegt, vortäuschen, dass eine andere Person den Lkw geführt hätte, obwohl sie selbst durchgehend am Steuer gesessen, und damit die zulässigen Lenkzeiten überschritten haben. So war es auch im geschilderten Fall.

 

Ein Gedanke zu “18.500 Euro Strafe für drei Geschäftsführer

  1. Ach ja, mal wieder ein Deutsches Unternehmen. Natürlich ist es nicht richtig, was da so abläuft, aber man sollte doch auch mal ganz massiv unsere Osteuropäischen Kollegen unter die Lupe nehmen………was da so abgeht…….Aber dort traut man sich ja evtl. nicht, bzw. an die Chefs kommt man recht schlecht ran……

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