Gesellschaft6

Verwirrung um Warnhinweis am Alsfelder Kreiskrankenhaus: kein Parken!Ein Schild sagt mehr als tausend Verbote

ALSFELD. Es ist extra dafür gemacht, ins Auge zu fallen. Ein großes weißes Warnschild, dick rot umrandet und mit fetten roten und schwarzen Buchstaben darauf, steht an der Busschleife des Alsfelder Kreiskrankenhauses. Doch was als nett gemeinter Warnhinweis gedacht war, sorgt leider für ein wenig Verwirrung bei Besuchern und Unmut auf Amtsseite. 

„Einfahrt und Parken aufgrund Behördlicher Anordnung verboten!“ ist auf dem Schild zu lesen. Doch wer ist der Urheber dieser Botschaft? Und gilt das Verbot überhaupt? Ein offizielles Verkehrskennzeichen ist das Schild, das vielmehr einem Plakat ähnelt, nämlich nicht. Das auffällige Kommunikee gibt Rätsel auf.

Nachfrage bei der Stadt Alsfeld. Weiß da jemand, was es mit dem Verbotsschild auf sich hat? Leider nein. Die Stadt sei für den Vorplatz des Kreiskrankenhauses nicht zuständig, sagt eine Mitarbeiterin der Verwaltung. Denn obwohl das Kreiskrankenhaus in öffentlicher Hand sei, sei der Platz rechtlich gesehen ein Privatgrundstück. Man solle sich doch an die Untere Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt wenden, heißt es. Die wüsten vielleicht Bescheid.

Anruf in Lauterbach. Doch auch hier ist das Schild ein Unbekannter. Im übrigen sei er nicht die Untere Straßenverkehrsbehörde, sondern die Verkehrsbehörde des Vogelsbergkreises, und damit sozusagen Aufsichtsbehörde der Unteren Straßenverkehrsbehörde, die in Alsfeld der Bürgermeister verkörpere, sagt Uwe Kraft. Manchmal wüssten Kommunen gar nicht, für was sie alles zuständig seien, schiebt er in freundlichem Ton nach.

Parkplätze, die eigentlich keine sind

Immer noch Ratlosigkeit also. Doch dann, ein, zwei Anrufe später, scheint sich der Nebel um das ominöse Schild langsam zu lichten. Angebracht ist das nämlich an dem Mast zweier echter Verkehrszeichen. Das ist zum einen ein weißer Bus auf blauem Grund und darunter ein Schild auf dem „Taxi frei“ zu lesen ist. Heißt übersetzt: Die Wendeschleife ist für Busse und Taxen geöffnet, alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen leider draußen bleiben. Diese beiden Schilder hat die Untere Verkehrsbehörde, also die Stadt, angeordnet. Aufstellen musste sie das Krankenhaus selbst. Das Problem nur: Nicht alle halten sich an die Zeichen. Immer wieder parken Besucher des Kreiskrankenhauses in der Wendeschleife, in der, und jetzt wird es etwas paradox, bis vor kurzem sogar Parkbuchten für normale PkW eingezeichnet waren. Ausgewiesene Parkplätze, die man gar nicht benutzen durfte.


Die Busschleife am Kreiskrankenhaus

Und dennoch wurden die verbotenen Parkplätze angenommen. Weil das aber den Bus der Linie Zehn behinderte, sich in der Wendeschleife zu drehen, schrieb die Stadt auf Initiative von Bürgermeister Stephan Paule einen Brief an den Kreisausschuss, den Träger des Kreiskrankenhauses. Der, so heißt es aus dem Kreiskrankenhaus, habe das Hospital daraufhin angewiesen, die Parkbuchten zu entfernen. Das sei auch schon geschehen. Wer trotzdem noch in der Schleife parke, gegen den solle das Kreiskrankenhaus Anzeige erstatten.

Krankenhaus will Anzeigen vermeiden

Das Kreiskrankenhaus möchte aber weder die eigenen Patienten noch deren Besucher anzeigen müssen. Um sie vor Knöllchen zu schützen, habe man auf eigene Faust hin das Warnschild angebracht. Das Plakat soll die Aussage der beiden offiziellen Verkehrszeichen unterstreichen, heißt es. Als Ausgleich für die weggefallenen Parkplätze in der Busschleife sei zeitgleich auch ein Schild vor der Schranke des großen Parkplatzes angebracht worden, welches Kurzparkern für eine Zeit von 15 Minuten das Abstellen ihres Autos erlaube.

Im Prinzip habe man nichts gegen solche Warnschilder, heißt es aus Lauterbach und der Alsfelder Verwaltung. Allerdings gehe es nicht, das solche privaten Hinweise an offizielle Verkehrszeichen angebracht würden. Beim Alsfelder Kreiskrankenhaus will man nun nachbessern.

Von Juri Auel – mehr über den Autor 

6 Gedanken zu “Ein Schild sagt mehr als tausend Verbote

  1. Das Ordnungsamt weiss nicht, wofür es zuständig ist, schon komisch, aber typisch. Aber wenn der Hipo Strafzettel verteilt an Pflegekräfte, die mit dem Dienstfahrzeug eines Pflegedienstes gerade eine ältere gehbehinderte Person zurück in das Altenwohnheim bringen, dann kennen die angeblich alle Vorschriften. Auch wenn niemand behindert oder gefährdet wurde oder ein Rettungsweg blockiert wurde heisst es zahlen. Auf Einwände und Stellungnahmen wird gar nicht erst reagiert.Die haben echt keine Skrupel und wie man hier sieht, auch keine Ahnung.

  2. Mit Vernunft und Augenmaß wären die Schilder und das drumherum absolut überflüssig. Ich gebe zu Bedenken, dass die Parkplätze ( Parkzeit sollte begrenzt sein) sehr gerne zum Ein – und Ausschecken von Patienten genutzt werden. Die 15 min freie Parkzeit für den Parkplatz sind nicht ausreichend, es sollte, bei den zur Zeit bestehenden Wartezeiten, mindestens 1 Std. betragen. In Lauterbach werden keine Gebühren erhoben.

  3. Wer sich im Straßenverkehr von Werbetafeln und sonstigen Reklameschildern beeinflussen lässt, sollte besser seinen Führerschein abgeben. So etwas ist kein Verkehrszeichen, folglich ist die Botschaft der Tafel absolut unwichtig!

  4. Haben manche Leute keine anderen Probleme als sich über ein Schild aufzuregen???
    Einfach lächerlich!

  5. Dieser Artikel zeigt mir, dass es in Alsfeld wohl keine wichtigen Probleme gibt. Ein Schild auf dem Krankenhausgelände wühlt die simplen Gemüter auf.
    Eine Wahnsinnsstory!

  6. LOL!!! Die Spezialisten des Alsfelder Ordnungsamtes: wir sind nicht zuständig. Upps wir waren’s doch? „Manche Städte wissen gar nicht für was sie zuständig sind“ . Fazit: Peinlicher gehts nicht, interessiert dort aber auch offensichtlich niemanden!

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren