Übergangsfrist des Kultusministers für Schulbesuch benachteiligter KinderTeilerfolg für mögliches 13. oder 14. Schuljahr
VOGELSBERGKREIS (ol). Die Elternschaft der Brüder-Grimm-Schule hat vor Kurzem darauf hingewisen, dass bereits mit dem kommenden Schuljahr ein Beschluss des hessischen Kultusministeriums umgesetzt werden soll, der ihre Kinder direkt betrifft: Die Streichung des 13. und 14. Schuljahrs für Kinder mit einer geistigen Behinderung.
Die Eltern sind mit ihrem Protest nicht nur an die Öffentlichkeit gegangen, sondern haben auch eine Petition gegen diese Entscheidung des Kultusministers gestartet. Das teilte die Linke Vogelsberg in einer Pressemeldung mit.
Laut einer Antwort des Kultusministers auf die Frage der Landtagsabgeordneten Barbara Cárdenas (Die Linke), ist es das Bestreben der Landesregierung „weiterhin eine entsprechende Förderung unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers schulgesetzlich und im praktischen Vollzug zu ermöglichen“. Entsprechendes werde die Landesregierung in die Novelle des hessischen Schulgesetzes einarbeiten. Für das Schuljahr 2016 / 2017 soll es bei der bisherigen Regelung eines möglichen 13. oder 14. Schuljahres bleiben. Damit ist ein kleiner Teilerfolg erreicht, aber in der Sache abschließend noch nicht, erklärt Michael Riese von den Vogelsberg Linken.
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