Alsfelder Windkraftgegner kritisieren Mediation – Bald von Rotoren umgeben?„Vertane Chance mit unsicherem Ergebnis“
ALSFELD (ol). Der Verein der Alsfelder Windkraftgegner Schöner Ausblick bedauert in einer Stellungnahme zum Windkraft-Mediationsentwurf, dass in dem aktuellen Mediationsverfahren zwischen der Stadt Alsfeld und dem Regierungspräsidium Gießen zur Vermeidung einer Klage eine wertvolle Chance zur Beilegung der Konflikte vertan worden sei. Ein wesentlicher Mangel des Verfahrens sei, dass überhaupt nicht alle Konfliktparteien Vertragspartner der Mediation waren, heißt es in der Pressemitteilung.
Das Regierungspräsidium Kassel sei mit seinen unmittelbar angrenzenden Flächen direkt betroffen von den Windkraft-Planungen sowohl der Stadt Alsfeld als auch des Regierungspräsidiums Gießen. Ein vom Land Hessen initiiertes und bezahltes Mediationsverfahren sollte selbstverständlich über die im Konfliktbereich verlaufenden Gebietsgrenzen hinweg alle Parteien zusammenführen, kritisiert der Verein.
Das RP Kassel hingegen sei zwar mit einem Vertreter bei den Sitzungen anwesend gewesen, dessen angrenzende, von Windkraftplanungen betroffene Flächen seien aber nicht Gegenstand der Mediation – obwohl selbst bei Annahme des Mediationsvorschlages durch die Flächen des RP Kassel im Norden Hattendorfs und Elbenrods „ein regelrechter kilometerlanger Anlagenriegel droht“, so die Vorstandsmitglieder Dr. Sachiko Scheuing und Gerd Ochs.
Inakzeptabel sei ferner die Unterschreitung des Abstandskriteriums von 1200 Metern der Winkraftanlagen zur Wohnbebauung, das als Schutzmechanismus für Anwohner in der Entwicklung des städtischen Teilflächennutzungsplanes erarbeitet worden sei und von Schöner Ausblick „bei größten Bedenken gerade noch so mitgetragen werden konnte“.
Ein einigermaßen wirksamer Schutz bräuchte mindestens die „10-H-Regelung“, also die zehnfache Gesamthöhe. Bei 208 Meter hohen Anlagen wie sie im Immichenhainer Wald geplant seien, bedeute ein vom RP Gießen berücksichtigter Abstand von nur einem Kilometer nicht einmal die fünffache Anlagenhöhe, so Schöner Ausblick. Damit wäre ein Eckpfeiler des städtischen Konzeptes, das in einem vorbildlichen Miteinander aller Fraktionen, der Verwaltung und der Bürger im besten Sinne demokratisch legitimiert ist, aufgegeben. Würde man in der Dick von der 1200 Meter-Abstandsforderung abweichen, hätte dies eine verheerende Signalwirkung und man müsste das Kriterium gegebenenfalls auch bei anderen Flächen aufgeben“, kritisiert der Verein: „Faktisch steuert dann nicht mehr die Stadt Alsfeld die Flächenauswahl, sondern wir wären wieder fremdbestimmt – gerade das sollte vermieden werden.“
Ein Mediationsergebnis sei demzufolge nur tragbar, wenn das Kriterium von 1.200 Meter beachtet wird und so die entstehenden Belastungen einigermaßen sozialverträglich gestaltet werden. Ein Abstand von 1.200 Meter wäre auch für den Bereich „Dick“ möglich und für den Projektierer trotz einer Reduzierung von bisher acht auf sechs Anlagen höchst lukrativ.
Der Verein fordert: „Wir fordern die nötige Flexibilität auch von RP Gießen und dem Projektierer, um das bisherige Mediationsergebnis zu modifizieren, dann wäre eine Zustimmung durchaus noch möglich. Als problematisch wird von unserem Anwalt allerdings auch der Umstand bewertet, dass die Mediation keine absolute Rechtssicherheit entfalten wird. Alle diese Argumente müssen angesichts der Tragweite des Vorhabens gründlich diskutiert und abgewogen werden. Am Ende dieses Prozesses sollten die Bewohner der angrenzenden Dörfer in einem Bürgerentscheid das letzte Wort haben können. So hätten die Stadtverordneten die Sicherheit, nicht über deren Köpfe hinweg zu entscheiden. Unser Slogan war von Anfang an: Zu nah, zu hoch, zu viele! Er ist angesichts der aktuellen Szenarien gültiger denn je!“
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